Die Bundestagsfraktion der FDP hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Änderung der Spendenhaftung vorgelegt.
Die FDP tritt für eine verschuldensabhängige Haftung bei zweckwidriger Verwendung von Spendenmitteln ein – bisher reicht die „Veranlassung“ zweckwidriger Verwendung aus. Außerdem soll nach Auffassung der FDP der Haftungsbetrag von derzeit 30 auf 20 Prozent des zweckwidrig verwendeten Spendenbetrags abgesenkt werden.
Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion, BT-Drucksache 16/ 7519 v. 12.12.2007