Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in einer für die nachgeordneten Behörden bindenden Entscheidung Projekte für generationenübergreifendes Wohnen weder als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO noch als mildtätig nach § 53 AO qualifiziert.
OFD Frankfurt v. 31.10.2007, S 0171 A – 171 – St 53
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