Welche Funktion kann eine Holding haben?

In unserem letzten Beitrag haben wir die rechtlichen und steuerlichen Vorteile von Holdingstrukturen dargestellt. Gleich ist sämtlichen Holdinggesellschaften, dass der betriebliche Hauptzweck das Halten von Unternehmensbeteiligungen ist. Das zeigt sich bereits in der Bezeichnung „Holding“, abgeleitet vom Englischen „to hold“ = halten. Davon abgesehen übernehmen Holdinggesellschaften aber die unterschiedlichsten Funktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Welche Funktion kann eine Holding haben?

Eine Holdinggesellschaft kann verschiedene Funktionen übernehmen.

Managementholding, Finanzholding, Operative Holding

Welche Aufgaben die Holding für Unternehmen sinnvoll übernehmen kann, ist eine Einzelfallentscheidung. Folgende Funktionen sind für Holdingstrukturen üblich:

  • Managementholding oder Führungsholding
    Eine Management- oder Führungsholding übernimmt die einheitliche Geschäftsleitung für ihre Tochterunternehmen. Nur diese sind operativ tätig. Strategische Ausrichtung, Koordinierung der Tochtergesellschaften, interne Organisation und Controlling oder die Definition von Unternehmenszielen kommen dagegen von der Managementholding.
  • Finanzholding oder Verwaltungsholding
    Bei einer Finanz- oder Verwaltungsholding bleibt die strategische Leitung bei den Tochtergesellschaften. Die Holding verwaltet lediglich die Beteiligungen. Sie ist nicht selbst operativ tätig.
  • Operative Holding oder Stammhauskonzern
    Als sogenannter Stammhauskonzern übernimmt die operative Holding selbst die operative Tätigkeit oder ist jedenfalls daran beteiligt.

Neben dieser funktionalen Einteilung können Holdingstrukturen auch hierarchisch eingeteilt werden. An der Spitze der Holdingstruktur steht immer die Mutter- oder Dachholding. Eine Zwischenholding hängt unter der Dachholding und übernimmt Funktionen einer Holding gegenüber den „Enkelgesellschaften“.

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Boris Piekarek

Rechtsanwalt Boris Piekarek ist darauf spezialisiert, rechtliche und steuerliche Vermögenskonzepte und Rechtformgestaltungen für Unternehmer, Immobilieneigentümer und vermögende Privatpersonen zu entwerfen.

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