Das Business erweitern und eine Gesellschaft in Deutschland gründen – etwas, das viele ausländische Unternehmer anstreben. Deutschland ist nach wie vor ein beliebtes Ziel für die Expansion. Bei jeder Gründung stellt sich die Frage, welcher Firmenname gewählt werden soll.
Nach deutschem Recht ist es möglich, im Handelsregister einen Firmennamen eintragen zu lassen. Der Firmenname ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Der Firmenname ist jedoch noch mehr – er bestimmt die Individualität des Unternehmens und unterscheidet es von Konkurrenten. Gerade deswegen sollte er bewusst gewählt und im Vorfeld überprüft werden.
Auch Eigen- oder Phantasienamen können eingetragen werden
Das deutsche Recht bietet dem Unternehmer relativ viel Freiraum. So kann der Firmenname aus Eigen-, Phantasienamen oder einer Mischform bestehen. Pflicht ist jedoch immer, die Rechtsform des Unternehmens mit zu nennen.
Vor Eintragung ins Handelsregister wird der gewählte Firmenname vom Amtsgericht überprüft. Dabei achtet das Gericht darauf, ob der gewählte Firmenname frei von Rechten Dritter ist. Das ist etwa nicht der Fall, wenn im Handelsregister schon eine Firma mit gleichem Namen eingetragen ist. Ist dies der Fall, so wird das Handelsregister die Eintragung ablehnen. Der Unternehmer muss sich dann einen neuen Firmennamen überlegen sowie alle Unterlagen wie insbesondere die Gründungsurkunde etc. ändern. Dies kann im Zweifel sehr teuer sein.
Firmennamen unbedingt vor Eintragung überprüfen lassen
Wichtig ist daher, den Firmennamen vorher auf seine Unterscheidungskraft und Eintragungsfähigkeit überprüfen zu lassen. Dabei ist das Handelsregister nur eine der Anlaufstellen. Firmennamen können auch markenrechtlich geschützt sein, d.h. sie sind entweder als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder sogar beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingetragen.
Wird ein Firmenname verwendet, der Rechte Dritter verletzt (sei es aufgrund der Eintragung im Handelsregister oder als Marke), so drohen dem Unternehmer Abmahnungen, Unterlassungsklagen und zum Teil hohe Schadensersatzforderungen. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und prüfen Sie Ihren gewünschten Firmennamen vorab. Unsere IP-Experten (Intellectual Property) helfen Ihnen gerne, wenn es um die Entwicklung, den Schutz und die Verteidigung ihres Firmennamens, ihres geistigen Eigentums geht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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Sehr geehrte Frau Dr. Plantiko,
vielen Dank für das ausführliche und konstruktive Webinar, dass Sie gerade gegeben haben. Leider konnte
ich erst ab der zweiten Hälfte als Teilnehmer dabei sein.
Gestatten Sie mir daher eine wichtige Frage: Wenn eine NPO fast nur zweckgebundene Spendengelder akquiriert und diese auch so kommuniziert, z. B.: „… das Geld verwenden wir für das xyz-Projekt.“
Kann man von diesen Spendengeldern die Verwaltungsarbeit / Werbung usw. bezahlen, da ja die Gelder für
zweckgebundene Spendenprojekte alle in das Projekt einfließen sollen.
Und welche %-Anteil darf für die Verwaltung verwendet werden?
Über Ihre Antwort freue ich mich und auch schon auf das nächste Seminar mit
Ihrer Anwaltskanzler.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Jagdfeld
Sehr geehrte Frau Jagdfeld,
wir freuen uns, dass wir Ihre Frage gleich telefonisch klären konnten.
Beste Grüße
Dr. Astrid Plantiko