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Firmengründung in den USA: Die 4 wichtigsten Aspekte

Viele deutschsprachige und europäische Unternehmer und Unternehmen interessieren sich für einen Markteintritt in die USA. Kein Wunder: Die liberale Wirtschaftspolitik, eine Inflationsrate von unter 3% und die enorme Größe des Marktes (gemessen am Marktpotential ca. fünf Mal so groß wie der deutsche Markt) machen die USA zu einem beliebten Wirtschaftsstandort.

Wesentliche Aspekte der Firmengründung in den USA

Wer sich dazu entschließt, eine Firma in den USA zu gründen, muss sich um 4 wesentliche Aspekte kümmern:

1. Die Unternehmensform:
Ob Limited Liability Company, Corporation oder Partnership: Die Unternehmensform soll für Haftungseinschränkung, Steuervorteile und Flexibilität sorgen. Auch deutsches Recht muss beachtet werden, denn die US-Unternehmensform wirkt sich auch auf die Besteuerung in Deutschland bzw. anderen europäischen Ländern aus.

2. Der Bundesstaat:
Die USA ist ein vielfältiges Land und jeder Bundesstaat hat seine eignen Gesetze. Die Wahl des Standortes sollte daher sorgfältig abgewogen werden. Der Bundesstaat, in dem das neue Unternehmen gegründet wird, muss zudem nicht unbedingt derselbe sein, in dem auch der Hauptsitz der neuen Firma liegen soll. Viele US-Unternehmen werden beispielsweise in Delaware gegründet und melden dann ihr Geschäft zusätzlich in Kalifornien oder einem anderen Bundesstaat an.

3. Gründung und Anmeldung:
Wenn die Form und der Bundesstaat gewählt sind, muss man sich um die Anträge und Anmeldungen kümmern – sowohl auf Bundesebene als auch auf Bundesstaats- und Lokalebene. Viele Anträge und Anmeldungen kann man dabei auch online einreichen.

4. Mitarbeiterentsendungen:
Oft muss man eigene Mitarbeiter entsenden, um internes Firmenwissen und Know-how an die neuen US-Mitarbeiter weiterzugeben. Eine Einreise über ESTA (Electronic System for Travel Authorization) oder ein Touristenvisum reicht dann nicht aus. Wenn ein Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit in den USA arbeiten soll, braucht er dafür ein US-Arbeitsvisum. Welches Arbeitsvisum in Frage kommt hängt u.a. von der Tätigkeit ab.

Weitere Fragen zum Markteintritt in den USA

Neben diesen 4 wichtigen Punkten gibt es noch weitere Fragen, mit denen man sich bei einem Markteintritt in den USA auseinandersetzen muss. Dazu zählt u.a. die Frage nach der Besteuerung von Ausschüttungen in Deutschland bzw. Europa, wie man deutsche Mutter- oder Schwestergesellschaften vor US-Klagen schützt, wie man Kooperationen mit US-Partnern gestaltet und wie man seine Produkte, Prozesse und Kommunikation dem US-Markt anpasst.

Gerne sind wir Ihnen beim gesamten Prozess des Markteintritts in die USA behilflich. Unser Team aus US-Anwälten, deutschen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern bietet Ihnen eine rundum Betreuung bei Ihrem Start auf dem US-Markt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterlesen:
Leben und arbeiten in den USA: Möglichkeiten und Kosten
US-Gesellschaftsrecht: US-amerikanische Gesellschaftsformen im Überblick

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab ist für WINHELLER überwiegend im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Erbrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts tätig.

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