Der Fußballsport ist in Deutschland ein Millionengeschäft. Da ist es nicht verwunderlich, dass so mancher Profiverein auf externe Finanzquellen angewiesen ist, um im Wettbewerb um die besten Spieler mithalten zu können. Die Spielvereinigung Unterhaching erschließt sich neue Gelder nun über einen Börsengang.
Ausgliederung von Profiabteilungen meist sinnvoll
Bereits seit einigen Jahren besteht der Trend unter Profi-Sportvereinen, ihre Lizenzspielerabteilungen auf eigene Tochtergesellschaften auszugliedern. Dieser Schritt ergibt Sinn, denn die Rechtsform des Vereins ist für die insbesondere mit dem Profi-Fußball einhergehende wirtschaftliche Betätigung und die damit verbundenen Risiken weder vorgesehen noch geeignet.
Im schlimmsten Fall laufen die Handelnden gar Gefahr, z.B. bei einer Insolvenz persönlich in Haftung zu geraten. Durch die Ausgliederung des Betriebs auf eine gesonderte Gesellschaft werden Breiten- und Profisport sauber getrennt.
Mögliche Rechtsform: GmbH
Als Tochtergesellschaft kommt beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Betracht, da sie aufgrund ihrer Flexibilität bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung in Deutschland zu Recht die bei Vereinen beliebteste Rechtsform für die Auslagerung wirtschaftlicher Betätigungen ist. Als Gesellschafter fungiert vorrangig der Verein selbst, auch um die Kontrolle über die Geschäftsführung zu behalten. Die Kapitalbeschaffung erfolgt dann durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter, denen auch weniger Stimmrechte als Kapitalanteile zugesprochen werden können. Die Satzungsautonomie des GmbH-Rechts bietet hier viel Gestaltungsspielraum.
Mit der KGaA geht’s an die Börse
Nicht selten befürchten Fans (bzw. Vereinsmitglieder) aber einen wirtschaftlichen Kontrollverlust über „ihre“ Mannschaft und eine Minderung des Zugehörigkeitsgefühls. Borussia Dortmund ist diesen Bedenken schon vor 20 Jahren entgegengetreten und hat statt einer GmbH die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gewählt – so wie kürzlich auch die Spvgg Unterhaching und der Karlsruher SC.
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Der Vorteil dieser Rechtsform liegt in der Aufteilung des Kapitals in Aktien, wie bei einer Aktiengesellschaft. Die Aktien können bei entsprechender Listung an einer Börse gehandelt werden und so z.B. den Anteilserwerb für Investoren attraktiv machen. Aber auch Fans haben die Möglichkeit, Aktien ihres Vereins zu erwerben und die Profis so zu unterstützen. Den Gang an die Börse ist nun die Spvgg Unterhaching gegangen und hat dabei 2,7 Millionen Euro erlöst.
Ein Börsengang ist sicherlich die Königsklasse der Vereinsfinanzierung. Daneben bieten sich zahlreiche weitere Optionen an, z.B. auch die Ausgabe sog. „Fan-Anleihen“. Die diversen Möglichkeiten der Mittelgenerierung haben jedenfalls eines gemeinsam: sie sollten in gemeinnützigkeits- und steuerrechtlicher Sicht sorgfältig gestaltet werden, um keine bösen steuerlichen Wunder zu erleben.
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Tags: Sportverein