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Europäische Wertpapieraufsicht erbittet Informationen zu Bitcoin

Nach der Europäischen Bankenaufsicht und der Europäischen Zentralbank beschäftigt sich nun auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Bitcoin und sonstigen virtuellen Währungen.

Dazu hat sie einen sogenannten Call for Evidence veröffentlicht. Hierin bittet die Behörde um Informationen zu diversen Aspekten virtueller Währungen. Es werden insgesamt 10 Fragen gestellt. Diese betreffen unter anderem die Funktionsweise von virtuellen Währungen, die verschiedenen Arten von Investitionsmöglichkeiten in diesem Bereich, sowie die Virtualisierung traditioneller Anlageklassen auf Basis von Blockchaintechnologien.

Investitionsvehikel im Bereich Virtuelle Währungen

Im Rahmen von Investitionsmöglichkeiten zählt die ESMA, neben dem Halten von virtueller Währung an sich, auch Differenzkontrakte (CFDs) und Investmentfonds wie den Winklevoss Bitcoin Trust auf. Da ein Großteil dieser Anbieter weder registriert, noch ihr Aufenthaltsort bekannt ist, erbittet die Behörde hierzu weitere Informationen. Anleger sollten beachten, dass nur bei regulierten Institutionen eine staatliche Aufsicht garantiert ist. Anbieter von Investmentprodukten sollten hingegen rechtlich klären, ob sie nicht regulierungspflichtig sind. Ansonsten drohen bei Missachtung einer solchen Pflicht empfindliche Strafen.

Blockchaintechnologie für traditionelle Unternehmen

Neben Bitcoin beschäftigt sich die ESMA insbesondere mit der NXT Technologie und ihren Anwendungsmöglichkeiten. Diese kann dazu genutzt werden, insbesondere Aktien zu virtualisieren und auf die Blockchain zu bringen. 975 solcher virtualisierter Anlagen zählt die ESMA und stellt fest, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sich auf diese Weise günstiger als über klassische Wege refinanzieren können. Gerade im Hinblick auf die Ankündigung der US-Technologiebörse NASDAQ, die Blockchain als Technologie zur Verwaltung von Aktien nutzen zu wollen, ist die Stoßrichtung der ESMA hier aktuell. Auch für europäische Anbieter wie die Deutsche Börse kann es sinnvoll sein, sich in diesem Bereich zu informieren.

Regulierungspflicht bei Einbindung von Blockchaintechnologie

Nachdem bereits das Britische Schatzamt einen ähnlichen Call of Evidence abgeschlossen hat, ist der Aufruf der ESMA nun eine gute Gelegenheit für alle europäischen Marktteilnehmer, den Beamten in Paris die Möglichkeiten von virtuellen Währungen näher zu bringen. Wer dies möchte, hat noch bis zum 21 Juni Zeit, seine Gedanken auf http://www.esma.europa.eu/ einzugeben. Gerne helfen wir dabei, stehen Ihnen aber auch bei Fragen zur Regulierungspflicht bei der Einbindung von Blockchaintechnologie im eigenen Unternehmen kompetent zur Seite.

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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