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Europäisches Parlament berät Erleichterungen für ICOs

Im Gegensatz zu klassischen Finanzierungsmethoden, wie die Ausgabe von Aktien oder das Emittieren von Anleihen, ist die Regulierung von Initial Coin Offerings (ICOs) derzeit noch europäisches Flickwerk. Der Abgeordnete des Europaparlaments Ashley Fox hat nunmehr einen Vorschlag gemacht, um dies zu ändern.

Freiwilliges Framework für kleinere ICOs

Nach seinen Vorstellungen soll das zersplitterte Aufsichtsrecht der Mitgliedstaaten unter ein einheitliches, aber gleichzeitig freiwilliges Framework zusammengefasst werden. Dieses Framework soll allen ICO-Anbietern zur Verfügung stehen, die nicht mehr als acht Millionen Euro über ihr ICO einsammeln wollen. Die Anbieter müssten sich dann verschiedenen Regularien unterwerfen und unter anderem Know-your-customer-Prozesse implementieren. Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, ihr ICO in allen 28 EU-Mitgliedstaaten rechtssicher durchführen zu können.

Die Grenze von acht Millionen Euro entspricht dabei dem neu eingeführten Limit des Wertpapierprospektgesetzes für Kleinstemissionen. Im Gegensatz zum Wertpapierinformationsblatt für solche Emissionen würde das geplante Framework für ICOs jedoch auch das EU-Passporting ermöglichen. ICOs könnten so gegenüber klassischen Kapitalmaßnahmen sogar den Vorteil haben, dass sich die Unternehmen an den gesamten europäischen Markt wenden können.

Individuelle Lösungen ausloten

Bereits heute ist es möglich, sich mit einem einmal genehmigten Wertpapierprospekt letztlich in allen EU-Staaten zu betätigen. Der ICO eines als Wertpapier ausgestalteten Security-Tokens ist daher nicht auf eine Emission in Höhe von acht Millionen Euro beschränkt, sondern kann sich im Prinzip in unbeschränkter Höhe an das gesamte europäische Publikum wenden. Es ist somit im Einzelfall zu prüfen, ob die Nutzung des geplanten Frameworks vorzugswürdig ist oder ob nicht gleich ein „großes“ Wertpapierprospekt erstellt werden sollte.

Gerne beraten wir Sie zum optimalen Vorgehen für Ihr eigenes ICO. Rufen Sie uns hierfür gerne an unter +49 (0)69 76 75 77 80 oder schicken Sie uns eine Mail an info@winheller.com.

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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