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Einziehung von Verkaufserlös bei außenwirtschaftsrechtlichen Verstößen

Einziehung von Verkaufserlös bei außenwirtschaftsrechtlichen Verstößen

Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt den Verkehr von

  • Devisen,
  • Waren,
  • Dienstleistungen,
  • Kapital und
  • sonstigen Wirtschaftsgütern

mit dem Ausland.

Das AWG ermöglicht die Verhängung von Ein- und Ausfuhrverboten oder Genehmigungspflichten für die Durchfuhr und die Ausfuhr bestimmter Waren. Verstöße gegen das AWG stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar, die mit empfindlichen Geldbußen oder Freiheitsstrafe bewehrt sind. Unternehmen, die internationalen Handel betreiben, sollten daher Compliancemaßnahmen einführen, um die Einhaltung der AWG-Vorschriften sicherzustellen.

Einziehung greift auch bei Verstößen gegen das AWG

Zusätzlich zu einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe droht bei Verstößen gegen das AWG auch die sogenannte Einziehung. Die Einziehung dient dazu, beim Täter die wirtschaftlichen Vorteile abzuschöpfen, die er durch die Tat erlangt hat. Nach der früheren Rechtslage wurde dieser „wirtschaftliche Vorteil“ in Fällen, in denen die Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hätte erteilt werden müssen, lediglich in der Ersparnis der Aufwendungen gesehen, die für eine Erteilung der Genehmigung hätten erbracht werden müssen.

Wirtschaftlicher Vorteil jetzt Verkaufserlös

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 01.07.2021, 3 StR 518/19) ist der wirtschaftliche Vorteil nicht mehr länger nur in den ersparten Genehmigungskosten zu sehen.

Führe der Täter Güter ohne die erforderliche Genehmigung aus, umfasse das durch die Tat Erlangte vielmehr sämtliche aus der Tat bezogenen Vermögenswerte. Auf die Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhr komme es dabei nicht mehr an.

Demnach sei auch bei einer genehmigungsfähigen Ausfuhr der volle Verkaufserlös „durch die Tat erlangt“.

Für die Wertbestimmung des Verkaufserlöses sei nicht mehr wie bisher auf den im Inland erzielbaren Preis abzustellen. Vielmehr komme es auf den durch das Verkaufsgeschäft tatsächlich erzielten Preis an. Sei dieser Wert nicht zu ermitteln, könne auch der erzielbare Verkaufspreis bei Auslandsgeschäften nach den dortigen Preisgestaltungen heranzuziehen sein.

Außenwirtschaftsrechtliche Prüfung wichtiger denn je

Die Entscheidung verdeutlicht den Stellenwert des AWG und einer funktionierenden vorherigen Prüfung des Außenwirtschaftsrechts für Unternehmen, die internationalen Handel betreiben. Bei Verstößen droht neben Geldbußen und anderen Konsequenzen wie Blacklisting nun auch ein enormer wirtschaftlicher Schaden durch die Einziehung des kompletten Verkaufserlöses.

WINHELLER prüft Ihre außenwirtschaftsrechtlichen Verpflichtungen

Gern stehen wir internationalen Händlern mit Rat und Tat zur Seite, um Verstöße gegen das AWG zu vermeiden. Ihnen droht bereits eine Geldbuße? Mit unserer professionellen Beratung können wir Schäden oft abwenden oder verringern. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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