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Digitale Zeugnisse und Blockchain – eine datenschutzrechtliche Herausforderung

Heute finden die meisten Bewerbungsprozesse digital statt. Die Bewerbungsunterlagen werden per Mail versandt oder in speziellen Bewerbungsmasken hochgeladen. Zeugnisse müssen zu diesem Zweck von den Bewerbern fotografiert oder gescannt werden. Dieses Vorgehen ist zwar praktisch, birgt jedoch einige Risiken: Durch Qualitätsverluste und mangelnde Überprüfbarkeit des Originals steigt das Risiko von Manipulationen. Um dem entgegenzuwirken und gleichzeitig die Vorteile eines digitalen Bewerbungsprozesses zu berücksichtigen, müssen ab Anfang 2023 bundesweit digitale Schulzeugnisse zum Einsatz kommen. Diese sollen auf der Blockchain-Technologie basieren und bereits diesen Sommer in einigen Bundesländern erprobt werden.

Zentrale Herausforderungen für digitale Schulzeugnisse

Hintergrund dieses Vorhabens ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Für die Bereitstellung von digitalen Zeugnissen ergeben sich dabei besondere Herausforderungen:

  • Das digitale Angebot soll Arbeits- und Zeitaufwand seitens der Behörden und der Bewerbungsstelle verringern.
  • Manipulationen sollen verhindert und datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, soll das Verfahren zur Bereitstellung der Zeugnisse und deren Überprüfbarkeit auf der Blockchain-Technologie aufgebaut werden.

Wie sieht die technische Umsetzung mit der Blockchain-Technologie aus?

Zur Umsetzung sollen Schulen die Zeugnisse als PDF erfassen und an das Zeugnissystem der Bundesdruckerei übermitteln. Dort wird das Dokument mir einer digitalen Signatur versehen. Diese Prüfsummen bzw. der „Hash-Wert“ wird gemeinsam mit der Identität der ausstellenden Institution auf einer Blockchain gespeichert. Anschließend wird das Dokument samt Signatur an den Aussteller zurück übermittelt und der Schülerin oder dem Schüler als unbegrenzter Download zur Verfügung gestellt.

Die Blockchain wird hingegen auf den Servern einer bundeseigenen Genossenschaft von IT-Dienstleistern gespeichert. Bei einer Bewerbung kann eine Hochschule oder ein Arbeitgeber schließlich die Signatur über eine spezielle Prüfstelle bei der Bundesdruckerei mit dem Wert aus der Blockchain abgleichen und dadurch das Zeugnis validieren. Durch den Einsatz einer Blockchain lassen sich zudem Manipulationen an dem Zeugnis verhindern.

Welche besonderen datenschutzrechtliche Anforderungen bestehen für digitale Schulzeugnisse?

Vor allem die Umsetzung der Datenschutzanforderungen stellt – besonders durch die Einbeziehung der Blockchain-Technologien – eine spezifische Herausforderung dar: So handelt es sich etwa bei den Angaben auf den Zeugnissen um personenbezogene Daten, weil sie auf eine natürliche Person verweisen und sich diese somit identifizieren lässt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf allerdings nur in Übereinstimmung mit der DSGVO erfolgen. Zwar versichert die Bundesdruckerei, ihre Anwendung sei Datenschutzkonform, erläutert deren konkreten Ausgestaltung jedoch nur vage. Dabei kommt es für die Datenschutzkonformität ganz besonders auf die Details der Ausgestaltung an: Denn während die Blockchain dezentral organisiert ist, geht die DSGVO von einem oder einzelnen Verantwortlichen aus. Diese sind dann auch Hauptadressaten datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.

Vorliegend kommen sowohl Schule, Bundesdruckerei, Genossenschaft als auch Arbeitgeber mit den Daten des Verifizierungsprozesses in Kontakt. Welche datenschutzrechtliche Rolle sie dabei spielen, ob sie Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder Empfänger im Sinne der DSGVO sind, wird sich erst bei der konkreten Ausgestaltung zeigen. Nur aus dieser Einordnung ergeben sich schließlich die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Umsetzung.

Gründliche datenschutzrechtliche Überprüfung notwendig

Schon zuvor haben einzelne staatliche Stellen (z.B. die Technische Hochschule Lübeck) Projekte zu digitalen, auf Blockchain-Technologie basierenden, Zeugnissen umgesetzt. Durch das OZG sollen diese bis 2023 auch für sämtliche Schulen umgesetzt werden. Andere Zeugnis-/Verifizierungsverfahren werden folgen. Da es sich stets um personenbezogene Daten handelt, müssen datenschutzrechtliche Erwägungen bereits in der frühen Konzeptionsphase berücksichtigt werden (“privacy by design”).

WINHELLER berät Sie umfassend zur Blockchain-Technologie

Konkret wird es darauf ankommen, welche datenschutzrechtliche Rolle die einzelnen Akteure in der Verarbeitung einnehmen und wie die Betroffenenrechte umgesetzt werden können. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Vorhaben rund um den Einsatz der Blockchain-Technologie.

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Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

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