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Droht der Deutschen Umwelthilfe der Verlust der Gemeinnützigkeit?

Immer mehr Großstädte werden gerichtlich zur Verhängung von (Diesel-)Fahrverboten gezwungen. Hinter den Klagen steht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ein als gemeinnützig anerkannter Verein. In Gesellschaft und Politik formiert sich nun Widerstand – gefordert wird der Entzug der Gemeinnützigkeit.

Online-Petition fordert Entzug der Gemeinnützigkeit

Bereits mehr als 120.000 Bürger haben eine online-Petition an den Bundestag unterzeichnet, um der DUH die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Hintergrund ist die aktuelle Klagewelle des Umweltverbandes zur Durchsetzung innerstädtischer Fahrverbote. Der Initiator der Petition ist der Ansicht, der Verein würde den Status der Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken missbrauchen und die Allgemeinheit schädigen, statt sie zu fördern. Die Messwerte seien nämlich nachweislich falsch und die DUH würde durch falsch begründete Urteile den Verbraucher in seinen Bürgerrechten schädigen.

Teile der Politik teilen Zweifel an Gemeinnützigkeit

Auch der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg, in dessen Einzugsgebiet mehrere Automobilhersteller und Zulieferer ihren Sitz haben, fordert eine Überprüfung des Gemeinnützigkeitsstatus. Durchsetzen soll dies dann allerdings die Bundes-CDU, der ein entsprechender Antrag vom Bezirksverband vorgelegt wurde. Neben den vorgeblich falschen Grenzwerten und einer angeblichen wirtschaftlichen Betätigung gebe es laut Antrag insbesondere zu bedenken, dass die DUH durch die japanische Autoindustrie bezuschusst worden sein soll. Diese habe sich schon seit längerem vom Diesel abgewandt, könne daher nun mehr Benzinfahrzeuge absetzen und werde damit indirekt zu Lasten der deutschen Steuerzahler gefördert. Obwohl die Umwelthilfe entgegnet, durch heimische Autobauer in gleicher Höhe bezuschusst zu werden, fordert inzwischen auch die Bundestagsfraktion der AfD den Entzug der Gemeinnützigkeit.

Kritik an Finanzierung der DUH ist nicht neu

Der Vorwurf, die Deutsche Umwelthilfe würde sich wirtschaftlich betätigen und ihren Status der Gemeinnützigkeit missbrauchen, ist nicht neu. Schon seit längerem wird kritisiert, die DUH betätige sich als Abmahnverein und finanziere sich mittlerweile zu einem Drittel durch Strafzahlungen aus Unterlassungsklagen. Hintergrund ist der Status der DUH als „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Verein darf damit Wettbewerbsverstöße per Abmahnung ahnden und strafbewehrte Unterlassungserklärungen für die Zukunft fordern. Bei einer Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes (etwa einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht zum Verbrauch bei Neuwagen) kann dann die zuvor vereinbarte Strafsumme eingefordert werden.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht einfach zu begründen

Eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit ist allein Aufgabe des zuständigen Finanzamtes und nicht der politischen Parteien. Die Forderung nach einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist rechtlich auch nicht so einfach begründbar, wie mancher glaubt. Es kann beispielsweise nicht damit argumentiert werden, dass sich steuerbegünstigte Zwecke mitunter gegenseitig widersprechen (so z.B. die Förderung des Rennsports und der Schutz der Umwelt) oder in Teilen der Allgemeinheit für Unmut sorgen. Kritik an diesem Spannungsfeld kann durch Gesellschaft und Politik zwar durchaus geäußert werden – sie müsste aber den Weg einer Gesetzesänderung nehmen, um konkrete Folgen zu haben.

Wurde Ihrer Organisation die Gemeinnützigkeit aberkannt oder die Aberkennung angedroht? Wir prüfen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist und zeigen Ihnen den Weg zum Erhalt oder zur Wiedererlangung Ihrer Gemeinnützigkeit zum Fixpreis! Melden Sie sich einfach bei uns unter info@winheller.com und schicken Sie uns Ihre Satzung sowie die vermeintlichen Gründe für die Aberkennung. Zudem benötigen wir etwa 30 Minuten Ihrer Zeit für ein telefonisches Kurzinterview.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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