Bitcoin ist ein globales Phänomen. Daher verwundert es nicht, dass sich auch die Financial Action Task Force (FATF), ein multinationales Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche, mit der virtuellen Währung auseinandersetzt. So verabschiedete es bei seiner letzten Sitzung in Paris ein Arbeitspapier mit dem Titel „Virtuelle Währungen – Definitionen und Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“.
Mikrozahlungen und grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
Teile der FATF, insbesondere die Vereinigten Staaten, betonen hier die Vorteile von Bitcoin und seinen vielen virtuellen Verwandten. Insbesondere der einfache und billige grenzüberschreitende Zahlungsverkehr wird hervorgehoben. Aber auch sogenannte Mikrozahlungen für Inhalte im Internet sind mit Bitcoin, im Gegensatz zum klassischen Staatsgeld, überhaupt erst praktikabel möglich. Da hier insbesondere Unternehmen aus dem Silicon Valley aktiv sind, verwundert es nicht, dass die USA eine eher wohlwollende Position eingenommen hat.
Deutschland fordert Übergangsregulierung
Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, betonte hingegen die Risiken von virtuellen Währungen. Die anonymen Wallet-Adressen, sowie die dezentralisierte Natur von Bitcoin, erschwerten es den Strafverfolgungsbehörden, Finanzströme zu analysieren und im Zweifel zu blockieren. Als Beispiele für Strafverfahren im Bereich von digitalen Währungen werden die Liberty Reserve, Silk Road sowie Western Express International genannt. In allen Fällen wurden die Betreiber der jeweiligen Plattformen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Deutschland fordert daher eine Übergangsregulierung, die sich an der deutschen Gesetzgebung orientieren soll. Dies würde eine Lizensierung aller Bitcoin-Handelsplattformen als Finanzinstitute gemäß dem geltenden Bankaufsichtsrecht bedeuten. Langfristig soll ein globaler Zertifizierungsstandard geschaffen werden, der gleichzeitig sicherstellen soll, dass Sender und Empfänger von Bitcointransaktionen bekannt sind. Inwiefern dies mit der dezentralen Natur von Bitcoin vereinbar und umsetzbar ist, bleibt abzuwarten.
Aufsichtsrechtliche Situation prüfen lassen
Die Ergebnisse der FATF-Konferenz sprechen nicht dafür, dass in Deutschland zukünftig eine Aufweichung der strengen Regulierung im Bereich der virtuellen Währungen zu erwarten ist. Während andere EU-Länder wie Großbritannien eine Regulierung ablehnen, um die Gründung neuer Unternehmen nicht zu behindern, bleibt es für potentielle Bitcoinunternehmer in Deutschland ratsam, sich zunächst mit der aufsichtsrechtlichen Situation auseinanderzusetzen.
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