Der Bundesrat hat am 23.11.2012 das Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt. Es ist am Widerstand der von SPD und Grünen regierten Bundesländer gescheitert. Das letzte Wort in Sachen Steuerabkommen ist allerdings nicht gesprochen: Wie heute bekannt wurde, hat die Bundesregierung inzwischen den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Abkommen soll über diesen Weg noch gerettet werden können. Die Chancen hierfür dürften eher gering sein. Allerdings hat gerade die Diskussion um die Reform der Selbstanzeige gezeigt, dass die Politik immer wieder zu Kompromissen fähig ist.
Hintergrund: Das geplante Steuerabkommen Deutschland – Schweiz
Das Steuerabkommen hat das Ziel, sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft eine Lösung für in die Schweiz verlagertes Schwarzgeld zu schaffen. Für in der Vergangenheit nicht versteuertes Kapital sieht das Abkommen eine „Regularisierung“ durch einmalige anonyme Nachversteuerung vor. Der Steuersatz liegt zwischen 21 und 41 Prozent. Maßstab für die Berechnung sind Haltedauer, Höhe des Vermögens und etwaige Vermögenszuwächse. Alternativ besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung. Hierdurch wird allerdings die Anonymität aufgehoben. Für beide Varianten gilt: Das Abkommen schafft eine Form der Amnestie für Steuersünder. Für die Zukunft wäre von den Schweizer Banken eine anonyme Abgeltungsteuer abzuführen. Der Steuersatz auf Kapitaleinkünfte soll dann einheitlich 26,375 Prozent betragen. Er entspricht damit dem hierzulande gültigen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag.
Das Steuerabkommen Deutschland – Schweiz war von Anfang an heftig umstritten. Insbesondere SPD und Grüne bemängelten eine vermeintliche Besserstellung von Steuersündern gegenüber ehrlichen Steuerbürgern. Ebenso wird kritisiert, dass die Gelder von den Schweizer Banken direkt an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Die Identität der Kunden wird somit nicht offengelegt.
Steuerabkommen noch zu retten?
Die Bundesregierung wird sich weiter für den Abschluss des Abkommens einsetzen. Die Opposition sieht hingegen noch Nachverhandlungsbedarf. Eine Nachverhandlung ist jedoch ausgeschlossen, wie der Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Michael Ambühl, vor zwei Monaten im Finanzausschuss des Bundestages bemerkte. Weitere Hürde: Das Abkommen muss noch in diesem Jahr gegenüber der Schweiz notifiziert werden, damit es zum 01.01.2013 in Kraft treten kann. Ob angesichts dieser Umstände das Abkommen über den Vermittlungsausschluss noch gerettet werden kann, ist daher fraglich.