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Bundesfreiwilligendienst wird wohl einkommensteuerpflichtig

Finanzverwaltung und Nonprofit-Sektor werden vom Gesetzgeber enttäuscht. Entgegen der bisherigen Haltung und Erwartung sieht der Gesetzgeber im aktuellen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 keine Steuerbefreiung für die Einkünfte der einen Bundesfreiwilligendienst Leistenden vor. Die Zahlungen werden damit grundsätzlich steuerpflichtig. Bei jüngeren Bediensteten ohne weitere Einkünfte dürfte es im Ergebnis zwar trotzdem zu keiner Besteuerung kommen, für ältere Dienstleistende mit Altersbezügen sieht dies aber anders aus.

Hinweis: Unklar bleibt der erstmalige Zeitpunkt für die Steuerpflicht. Die Finanzämter befreien die Einkünfte bisher qua Erlass „vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung“. Sollte das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich wie gedacht abgeschlossen werden, werden die Finanzämter wohl zurückrudern müssen.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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