Briten für Brexit: Risiken für Banken und Finanzdienstleister – Chancen für Frankfurt?

Am 23.06.2016 haben sich die Briten im Rahmen ihres Referendums über den Verbleib in der Europäischen Union (EU) knapp, aber deutlich für das Ausscheiden aus der EU, den sogenannten Brexit, entschieden. Voraussichtliche Folge wird sein, dass die britische Regierung in absehbarer Zeit ein Austrittsersuchen an den Europäischen Rat richten wird. Damit beginnt der zweijährige Zeitraum, in dem über den Austritt und seine Modalitäten zu verhandeln ist.

European Passporting mit Großbritannien weiter möglich?

Wie die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geregelt werden, ist weitgehend offen. Klar ist jedoch, dass die Teilnahme Großbritanniens am europäischen Binnenmarkt neu geregelt werden muss. Damit sind aber auch all jene aufsichtsrechtlichen Vereinfachungen gefährdet, die derzeit unter dem Stichwort „European Passporting“ zusammengefasst werden können. Hierüber hatten wir bereits in unseren Beiträgen vom 01.03.2016 und 31.03.2016 berichtet.

Über das Passporting ist es möglich, dass sich Unternehmen, deren Geschäftszweck grundsätzlich der Finanzmarktaufsicht der Einzelstaaten unterliegt, nicht in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU lizensieren lassen müssen, wenn sie über die Zulassung der Finanzmarktaufsicht eines der Mitgliedstaaten verfügen. Hiervon machen viele Banken und Finanzdienstleister Gebrauch.

FCA-Zulassung ohne Zugang zum europäischen Binnenmarkt

Aufgrund der hohen Attraktivität des Finanzplatzes London haben sich viele dieser Unternehmen für eine Zulassung durch die britische Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) entscheiden. Auch die wesentlich liberalere Zulassungspraxis der Briten im Vergleich zu anderen europäischen Aufsichtsbehörden hat hier sicherlich zur Entscheidung beigetragen. Mit dem Austritt aus der EU wird die Zulassung durch die FCA grundsätzlich keine Zulassung in einem der europäischen Mitgliedstaaten mehr ersetzen können. Der Zugang zum europäischen Binnenmarkt wäre Unternehmen, die lediglich über die britische Zulassung verfügen, dann verwehrt. Ob sich die EU und das Vereinigte Königreich darauf einigen werden, eine entsprechende Übereinkunft zu erzielen, die das Passporting ersetzt, steht in den Sternen.

Banken und Finanzdienstleister, die dieser Ungewissheit und den damit verbundenen unternehmerischen Risiken entgehen möchten, sind daher gut beraten, sich bereits jetzt mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, sich um eine Zulassung in einem der verbleibenden europäischen Mitgliedstaaten zu bemühen.

FCA-Zulassung vs. BaFin-Zulassung

Interessant ist in diesem Zusammenhang sicherlich eine Zulassung durch die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die international über eine gute Reputation verfügt. Hinzukommt, dass die Frankfurter Börse und die London Stock Exchange weiter über eine Fusion verhandeln, was neben dem Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB) einen weiteren Vorteil für den Finanzplatz Frankfurt ergeben kann. Eins ist sicher: Durch den Brexit wird Frankfurt am Main als europäisches Finanzzentrum weiter an Bedeutung gewinnen.

Bei der Beantragung einer Zulassung als Bank, Finanzdienstleister oder Zahlungsdienstleister bei der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin unterstützen unsere auf dieses Thema spezialisierten Anwälte Ihr Unternehmen gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Weiterlesen:
Möglicher Brexit gefährdet Passporting
BaFin-Lizenz: Professionelle Beratung für Banken und Finanzdienstleister

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Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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