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Was ist eine Spende?

Als Spende bezeichnet man üblicherweise die freiwillige Hingabe von Vermögen an einen besonders begünstigten Empfänger. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Schenkung. Der Vorteil einer Spende jedoch ist ihre steuerliche Abzugsfähigkeit; sie wird bei der Ermittlung des eigenen Einkommens des Spenders („Zuwendender“) abgezogen und mindert die von ihm zu zahlende Steuer. Der Zuwendende kann so zumindest teilweise bestimmen, dass sein Geld einem bestimmten Empfänger zukommt, statt es dem Staat ganz allgemein in Form der Steuer zur Verfügung zu stellen.

Nur bei steuerbegünstigten Organisationen möglich

Die steuerliche Abzugsfähigkeit gibt es jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Zunächst muss der Zuwendungsempfänger von der Finanzverwaltung als steuerbegünstigt („gemeinnützig“) anerkannt worden sein. Eine Einzelperson kann niemals ein geeigneter Spendenempfänger sein, wohl aber z.B. eine als gemeinnützig anerkannte GmbH, ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung.

Nur gemeinnützige Organisationen dürfen sogenannte Zuwendungsbestätigungen („Spendenquittung“) ausstellen, die der Zuwendende grundsätzlich als Nachweis mit seiner Steuererklärung einzureichen hat. Diese Bestätigungen müssen sich an einem vorgegebenen Muster orientieren, ansonsten ist eine Berücksichtigung der Spende nicht möglich.

Spendenquittung ist nicht immer erforderlich

Wo ein Grundsatz, da auch zahlreiche Ausnahmen: Der Zuwendende braucht keine offizielle Bestätigung bei Spenden bis 200 Euro und bei besonderen Anlässen wie etwa Katastrophenfällen (z.B. die Hochwasserkatastrophe 2016). Hier genügt ein Zahlungsbeleg, etwa ein Kontoauszug. Seit einiger Zeit ist auch eine elektronische Übermittlung der Bestätigung direkt vom Zuwendungsempfänger an das Finanzamt möglich, doch erfordert dies ein besonderes technisches Verfahren. Für Spenden, die ab diesem Jahr getätigt werden, sind Nachweise übrigens nur noch auf Verlangen des Finanzamts einzureichen. Für den Fall der Fälle sollten sie also parat liegen und korrekt sein.

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Professionelle Beratung im Spendenrecht

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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