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Blaue Karte der EU: Erleichterte Voraussetzungen für Bewerber

Dez 20, 23 • ArbeitsrechtKeine Kommentare

Was ist die Blue Card/Blaue Karte

Blaue Karte der EU: Erleichterte Voraussetzungen für Bewerber

Die Blaue Karte der EU ist vergleichbar mit der amerikanischen „Greencard“. Es ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Mitarbeiter, die in Deutschland arbeiten möchten. Wer eine ausländische Mitarbeiterin oder ein ausländischer Mitarbeiter ist, kann die Blue Card beantragen. Seit dem 18.11.2023 wurden einige Abläufe und Voraussetzungen für Bewerber erleichtert.

Berufe mit hohem Bedarf: Gehaltsgrenze für Blue Card gesenkt

Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer „Blauen Karte der EU“ (im Folgenden nur Blue Card) ist, dass der Antragsteller eine bestimmte Gehaltsgrenze erreicht. Vor Abzug von Steuern musste bisher die Gehaltsgrenze von 58.400,00 Euro erreicht werden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ändert sich diese Grenze für 2023 in Berufen mit hohem Bedarf auf 39.682,80 Euro.

Die Gehaltsgrenzen für die Blue Card bemessen sich an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Damit sind sie an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst und steigen jedes Jahr etwas an. Die allgemeine Gehaltsgrenze für eine Blue Card liegt im Jahr 2023 bei zwei Dritteln der Beitragsbemessungsgrenze (58.400,00 Euro).

Was sind Berufe mit hohem Bedarf?

Für gewisse, besonders nachgefragte Berufe gilt eine niedrigere Gehaltsgrenze. Diese niedrigere Grenze ist vor allem für akademische Fachkräfte in der IT-Branche, Apotheker, Humanmediziner (Ausnahme Zahnmedizin), Architekten, Ingenieure, Mathematiker und Naturwissenschaftler von Vorteil. Ebenso sollen Berufseinsteiger von dieser Grenze profitieren, deren Studienabschluss bei Antragstellung weniger als drei Jahre zurück liegt.

Für Beschäftigte in diesen Tätigkeitsfeldern gilt 2023 eine Gehaltsgrenze von 52% der Beitragsbemessungsgrenze, also von jährlich 39.682,80 Euro brutto.

Gesetzesänderungen seit 18.11.2023

Durch das Anfang Juli 2023 beschlossene Gesetz wurden die Gehaltsgrenzen für die Blue Card erheblich gesenkt. Die neuen Untergrenzen gelten seit dem 18.11.2023.

Seit diesem Zeitpunkt liegt die Grenze lediglich bei 50% der Beitragsbemessungsgrenze, mithin bei 43.800 Euro brutto. Für Berufe mit besonders hoher Nachfrage liegt das neue Mindestgehalt pro Jahr seit dem 18.11.2023 bei 45,3% der Beitragsbemessungsgrenze, also lediglich 39.411 Euro brutto.
Darüber hinaus werden künftig mehr Berufe als Mangelberufe klassifiziert. Seit dem 18.11.2023 können sich nun auch Lehrkräfte, Tierärzte oder Krankenpfleger sowie Führungskräfte in der Kinder- oder Altenbetreuung und der Logistik über die niedrigere Gehaltsschwelle bewerben.

Familiennachzug mit der Blue Card

Auch der Familiennachzug zu Inhabern einer Blue Card wurde verbessert. Es entfallen Erfordernisse wie der Nachweis des ausreichenden Wohnraums oder der Sicherung des Lebensunterhalts für Nachzügler. Die Gruppe an Personen, denen ein Familiennachzug möglich sein soll, wird zudem um die Eltern und die Schwiegereltern (sofern der Ehepartner der/s Ausländerin/s sich dauerhaft in Deutschland aufhält) erweitert.

Fachkräfte mit Blue Card aus anderen EU-Ländern

Ebenso gilt für Fachkräfte, die von anderen EU-Mitgliedstaaten eine Blue Card ausgestellt bekommen haben, folgende Änderung: Sie dürfen sich für bis zu 90 Tage zu geschäftlichen Zwecken in Deutschland aufhalten, ohne dafür erst ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Hatten sie sich weniger als ein Jahr mit ihrer Blue Card in dem EU-Mitgliedstaat aufgehalten, der sie ihnen ausgestellt hat, können sie im Anschluss einfacher nach Deutschland umziehen. Es wird kein Visum mehr bei den Auslandsvertretungen benötigt. Lediglich bei der zuständigen Ausländerbehörde muss ein Antrag im Inland gestellt werden.

Blue Card ohne Hochschulabschluss

Für die IT-Branche gilt: Auch ohne Hochschulabschluss ist der Zugang zur Blue Card möglich. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren, nachweisbare theoretische Kenntnisse auf dem Niveau einer akademischen Ausbildung und ein Bruttojahresgehalt über der Schwelle für Mangelberufe von 45,3% der jährlichen Rentenbeitragsbemessungsgrenze nachgewiesen werden können. Schließlich erleichtert die Blue Card den IT-Spezialisten künftig das Erfordernis von Deutschkenntnissen. Diese sind zwar für ein Visum für IT-Fachkräfte nach wie vor erforderlich, jedoch nicht mehr für die Blue Card Inhaber.

Staatlich anerkannte Fachkräfte mit Blue Card nach Deutschland

Auch wenn eine Berufsausbildung in Deutschland nicht als vergleichbar anerkannt ist, wird es für solche Arbeitnehmer leichter: Das Gesetz sieht vor, dass in Zukunft auch ausländische Absolventen einer mindestens zweijährigen Ausbildung, die im Ausbildungsland staatlich anerkannt ist, als Fachkräfte nach Deutschland kommen können. Für Hochschulabsolventen gilt das Gleiche, wenn deren Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt ist (Entfallen des Erfordernisses der Vergleichbarkeit zu einem deutschen Abschluss).

Anerkennung bereits im Heimatland

Nicht zuletzt gibt es durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit der Anerkennungspartnerschaft. Es erlaubt den Fachkräften, das Verfahren zur Anerkennung ihrer Ausbildung erst im Inland zu beginnen und währenddessen bereits einer Beschäftigung nachzugehen. Dazu müssen der Ausländer und sein Arbeitgeber eine Vereinbarung schließen, in der sich der Ausländer verpflichtet, sich unverzüglich um eine Anerkennung zu bemühen, und der Arbeitgeber garantiert, die Teilnahme an nötigen Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Als zusätzliche Voraussetzung wird eine neue Gehaltsschwelle in der Beschäftigungsverordnung eingeführt. Unter der Schwelle von 45% der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist auch weiterhin eine offizielle Anerkennung der Ausbildung notwendig.

Wir beraten Unternehmen zu Fachkräften mit Blue Card

Das Erreichen der Gehaltsgrenze ist unabdingbar. Da die Behörden gerne einige Monate zur Bearbeitung des Antrags benötigen, ist es von Vorteil, besonders bei Antragstellung gegen Ende des Jahres, ein höheres Gehalt vorweisen zu können. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch im Jahr 2024 die voraussichtlich etwas höhere Grenze erfüllt. Dann haben Ihre potenziellen neuen Mitarbeiter weniger Stress, sollte die Beantwortung des Antrags etwas länger dauern. Gern beraten wir Sie zu sämtlichen Fragen rund um die Blue Card.

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Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

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