Kanzlei für Geldwaesche-Compliance

Geldwäsche-Compliance | Anwalt berät bundesweit | WINHELLER GwG-Tool

Warum Geldwäsche-Compliance?

In den letzten Jahren haben die Anforderungen an Unternehmen und Kreditinstitute in Sachen Verhinderung von Geldwäsche stetig zugenommen. Auf nationaler und internationaler Ebene werden Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität verstärkt bekämpft. 

Dabei wurden unter anderem umfangreiche Identitätsprüfungs-, Überwachungs- und Meldepflichten eingeführt. Diese Pflichten sind hauptsächlich im Geldwäschegesetz (GwG) geregelt, das zudem immer wieder verschärft wird. Zuletzt hat der europäische Gesetzgeber die Anforderungen an Kreditinstitute und Unternehmen mit der vierten und fünften Geldwäscherichtlinie nochmals erhöht.

Unternehmen, die sich rund um Geldwäschethemen regelkonform verhalten, tragen dazu bei, es der organisierten Kriminalität zu erschweren, illegale Geldflüsse zu verschleiern. Zudem verringert sich dadurch die Gefahr, selbst ins Fadenkreuz der Staatanwaltschaft zu geraten. Unternehmen, die Geldwäscherichtlinien missachten, drohen zudem empfindliche Geldbußen.

Beratung zur Geldwäsche-Compliance

Unternehmen sind zur Risikoanalyse verpflichtet

Mit der vierten und fünften Geldwäscherichtlinie legt die EU einen Schwerpunkt auf ein unternehmensinternes Risikomanagement. Verpflichtete nach dem GwG sind danach gehalten, zunächst die spezifisch in ihrem Unternehmen bestehenden Geldwäscherisiken zu ermitteln (Risikoanalyse). Diese Risikoanalyse ist in prüffähiger Weise zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.

Auf dieser individuellen Risikoanalyse aufbauend sind dann auf zweiter Stufe entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Bei Konzernen und Unternehmensgruppen muss das Mutterunternehmen die Risikoanalyse für die gesamte Gruppe durchführen. Interne Präventionsmaßnahmen müssen dabei gruppenweit einheitlich sein. Aber auch Unternehmen, die nicht direkt nach dem GwG Verpflichtete sind, sollten angemessene interne (Sicherungs-)Maßnahmen ergreifen, um möglichen Verstößen gegen Geldwäscheobliegenheiten bzw. auch gegen strafrechtlich relevante Geldwäschepflichten vorzubeugen.

Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Sanktionen

Die geldwäscherechtlichen Anforderungen sind nicht nur aufgrund ihrer Komplexität schwer überschaubar, sondern bergen bei Nichteinhaltung auch erhebliche haftungs- und strafrechtliche Risiken. Zunächst enthält das Geldwäschegesetz eigene Bußgeldvorschriften, die u.a. 

  • eine unterlassene oder falsch bewertete Risikoanalyse, 
  • eine unterlassene Dokumentation oder Überprüfung der Ergebnisse der Risikoanalyse,
  • unterlassene interne Sicherungsmaßnahmen,
  • eine unterlassene gruppenweite Umsetzung der internen Sicherungsmaßnahmen

mit einer Geldbuße bis zu 150.000 Euro bei Vorsatz, im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro ahnden.

Daneben droht eine Unternehmensgeldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 30 OWiG). Hinzu kommen kann im äußersten Fall ggfs. ein Strafverfahren gegen die Handelnden und eine mögliche persönliche Haftung des Geschäftsführers (§ 43 GmbHG) bzw. des Vorstands.

Panama-Papers, FinCEN-Files und Co.

In den letzten Jahren haben diverse journalistische Recherchen aufgedeckt, dass es trotz umfassender Gesetzesverschärfungen noch immer zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung kommt. Wir beobachten, dass die Behörden immer härter durchgreifen und immer niedrigschwelliger auf Verdachtsmeldungen reagieren.

GwG-Schulung für Juristen und Berater

Unsere GwG-Berater schulen nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern auch Kanzleien, Versicherer, Wirtschaftsprüfer, Makler und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Gerade unter Juristen gehört die Geldwäsche-Compliance leider immer wieder zu den blinden Flecken. Unsere passgenauen GwG-Schulungen bringen Sie auf den neusten Stand. Sprechen Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot an.

WINHELLER unterstützt Ihr Unternehmen bei der Geldwäsche-Compliance

Wir bieten unseren Mandanten umfangreiche geldwäscherechtliche Leistungen an. Dazu gehören u.a.:

  • Vornahme und Dokumentation der internen Risikoanalyse 
  • Regelmäßige Aktualisierung der Risikoanalyse
  • Prüfungshandlungen, Wirksamkeitsüberprüfung, Effektivitäts- und Effizienzprüfung, Prüfungsdokumentation, Nachschauprüfungen
  • Übernahme der Position und Aufgaben des externen Geldwäschebeauftragten 
  • Strafverteidigung sowohl bei Ordnungswidrigkeiten- als auch bei Strafverfahren bei Vorwurf von Verstößen im Zusammenhang mit Geldwäscheverpflichtungen
  • Ausarbeitung und Implementierung von (ggf. gruppenweiten) internen Sicherungsmaßnahmen wie
    • Erstellen von unternehmensinternen Richtlinien (Code of Conduct, Checklisten, Geldwäsche-Handbuch) 
    • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
    • Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
    • Beschwerdemanagement
    • Hinweisgebersysteme, Hinweisgeber-Richtlinie
    • Compliance Helpdesk

Ihr Anwalt für die Geldwäsche-Compliance

Sie möchten prüfen, ob Sie Verpflichteter nach dem GwG sind, eine Risikoanalyse durchführen, interne (Sicherungs-)Maßnahmen hinsichtlich Geldwäsche-Compliance etablieren oder aber gegen Ihr Unternehmen wird bereits wegen möglicher Verstöße gegen Geldwäscheobliegenheiten ermittelt? Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 30).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 30

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