{"id":9944,"date":"2019-03-01T11:31:23","date_gmt":"2019-03-01T09:31:23","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=9944"},"modified":"2021-03-31T16:19:01","modified_gmt":"2021-03-31T14:19:01","slug":"vorsteuerabzug-zusammenhang","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vorsteuerabzug-zusammenhang\/","title":{"rendered":"Vorsteuerabzug: Auf den Zusammenhang kommt es an!"},"content":{"rendered":"<p>Das Hessische Finanzgericht (FG) hatte im Fall einer Behindertenwerkstatt zu entscheiden, wann Leistungen zur Erzielung umsatzsteuerfreier Ums\u00e4tze bezogen werden und damit den Vorsteuerabzug ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/vorsteuer-npo.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-9947\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/vorsteuer-npo.jpg\" alt=\"Vorsteuerabzug: Auf den Zusammenhang kommt es an!\" width=\"300\" height=\"200\" \/><\/a>Vorsteuerabzug nur bei umsatzsteuerpflichtigen Ums\u00e4tzen<\/h3>\n<p>Unternehmer sind (im umsatzsteuerrechtlichen Sinne) zum Abzug der ihnen von Lieferanten und Dienstleistern in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (sog. Vorsteuer) berechtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass diese selbst wieder Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen abf\u00fchren, da der Fiskus ansonsten leer ausgehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Unternehmer mit weniger als 17.500 Euro Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und voraussichtlich maximal 50.000 Euro Umsatz im laufenden Kalenderjahr, die keine Umsatzsteuer abf\u00fchren m\u00fcssen, sind daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie nicht auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmerregelung verzichten. Gleiches gilt f\u00fcr (gemeinn\u00fctzige) Organisationen, wenn deren Ums\u00e4tze steuerfrei sind.<\/p>\n<h3>Behindertenwerkst\u00e4tten (teilweise) von der Umsatzsteuer befreit<\/h3>\n<p>Das Hessische FG hatte nun einen Fall vorliegen, in dem der Tr\u00e4ger einer Behindertenwerkstatt umfangreiche Leistungen von Taxi- und Bustransportunternehmen bezogen hatte, um seine behinderten Arbeitnehmer von deren Wohnheimen in die Werkst\u00e4tten zu bef\u00f6rdern. Er machte die entsprechenden Vorsteuerbetr\u00e4ge geltend, da er der Auffassung war, die Transportleistungen seien den umsatzsteuerpflichtigen Ums\u00e4tzen der Werkstatt zuzurechnen, also dem Verkauf der dort gefertigten Produkte.<\/p>\n<p>Das FG entschied jedoch, ebenso wie die Au\u00dfenpr\u00fcfung durch das zust\u00e4ndige Finanzamt zuvor, dass die Besch\u00e4ftigung der behinderten Arbeitnehmer zugleich deren Pflege diene und die T\u00e4tigkeit als reine Arbeitnehmer zur Produktion der zu verkaufenden Gewerke in den Hintergrund r\u00fccke. Diese Pflegeleistungen gegen\u00fcber behinderten Menschen sind jedoch gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit, d.h. damit im Zusammenhang stehende Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.<\/p>\n<h3>NPOs untersch\u00e4tzen Risiken h\u00e4ufig<\/h3>\n<p>Viele <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Nonprofit-Organisationen<\/strong><\/a> untersch\u00e4tzen die Bedeutung des Umsatzsteuerrechts bei ihrem Wirken, weil sie in der K\u00f6rperschaft- und Gewerbesteuer (ggf. mit Ausnahme ihrer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetriebe) insgesamt steuerbefreit sind. Behindertenwerkst\u00e4tten etwa gelten gem\u00e4\u00df \u00a7 68 Nr. 3 a) AO als sog. Zweckbetriebe, auf ihre Gewinne m\u00fcssen daher keine Ertragsteuern entrichtet werden. Verk\u00e4ufe der in Behindertenwerkst\u00e4tten gefertigten Produkte sind allerdings umsatzsteuerpflichtig und zwar mit 7% der Verkaufserl\u00f6se.<\/p>\n<p>Umsatzsteuerliche Fragen stellen sich \u00fcbrigens nicht nur bei wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit wie im vorliegendem Fall, sondern schon bei der Erhebung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Einnahmen aus Sponsoring. Besonders kritisch ist das Umsatzsteuerrecht deshalb, weil grunds\u00e4tzlich selbst errechnete Vorauszahlungen zu leisten sind. Werden Ums\u00e4tze anschlie\u00dfend in der Jahreserkl\u00e4rung durch das Finanzamt abweichend von der eigenen Auffassung bewertet, drohen mitunter hohe Nachzahlungen, f\u00fcr die meist keine R\u00fcckstellungen gebildet wurden. Es drohen dann auch Haftungsrisiken und Verfahren wegen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a>, wenn die fehlerhafte umsatzsteuerrechtliche Einordnung h\u00e4tte bekannt sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2019\/volltexte\/februar\/fghessen18102018.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hessisches FG, Urteil vom 18.10.2018, Az. 6 K 1715\/17<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/vorsteuer-gemischte-umsaetze\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wie viel Vorsteuer k\u00f6nnen NPOs bei gemischten Ums\u00e4tzen geltend machen?<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/haftungsfragen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftungsrisiken in Ihrer NPO minimieren<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Hessische Finanzgericht (FG) hatte im Fall einer Behindertenwerkstatt zu entscheiden, wann Leistungen zur Erzielung umsatzsteuerfreier Ums\u00e4tze bezogen werden und damit den Vorsteuerabzug ausschlie\u00dfen. 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