{"id":9761,"date":"2019-01-18T10:19:22","date_gmt":"2019-01-18T08:19:22","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=9761"},"modified":"2019-01-24T11:54:18","modified_gmt":"2019-01-24T09:54:18","slug":"vermoegensverwaltungsverein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vermoegensverwaltungsverein\/","title":{"rendered":"Verm\u00f6gensverwaltungsverein ist nicht eintragungsf\u00e4hig"},"content":{"rendered":"<p>Die Eintragungsf\u00e4higkeit von Vereinen bleibt auch nach der Kita-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Streitpunkt. Zuletzt haben wir mehrfach \u00fcber den Fall des 1. FSV Mainz 05 berichtet. Schon seit November 2016 dr\u00e4ngt das Registergericht Mainz den Erstligisten zu einer Struktur\u00e4nderung, die ihn vor der L\u00f6schung aus dem Vereinsregister retten soll: Konkret fordert das Registergericht den Verein zur <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/umstrukturierung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Ausgliederung der Profiabteilung<\/strong><\/a> auf eine Tochterkapitalgesellschaft auf. In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es nun um die Eintragungsf\u00e4higkeit eines rein verm\u00f6gensverwaltend t\u00e4tigen Vereins.<\/p>\n<h3>Rechtsf\u00e4higkeit durch Eintragung in das Vereinsregister<\/h3>\n<p>Ein Verein erlangt Rechtsf\u00e4higkeit und damit insbesondere die Vorteile der Haftungsabschottung (keine Handelndenhaftung!) durch Eintragung in das Vereinsregister. Die Eintragung ist nur dann m\u00f6glich, wenn der Verein nicht auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet ist. Wann ein solcher wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb vorliegt und der Vereinszweck darauf gerichtet ist, ist noch immer umstritten. In seinem Kita-Beschluss hat der BGH entschieden, dass die Gemeinn\u00fctzigkeit eines Vereins ein Indiz daf\u00fcr sei, dass eine wirtschaftliche Bet\u00e4tigung zumindest nicht der Hauptzweck des Vereins sei und dieser daher eintragungsf\u00e4hig sei, sofern dem Gericht keine Informationen vorl\u00e4gen, die dem widersprechen.<\/p>\n<h3>Verm\u00f6gensverwaltung kein wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb?<\/h3>\n<p>Noch immer nicht gekl\u00e4rt ist aber die Frage, wann ein nicht als gemeinn\u00fctzig anerkannter Verein (nicht) auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet ist. Der BGH hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem ein Verein das aus freiwilligen Mitgliedsbeitr\u00e4gen gewonnene Vereinsverm\u00f6gen gewinnbringend verwalten und bei Vereinsaufl\u00f6sung wieder an die Mitglieder aussch\u00fctten sollte. Aus Sicht des Vereins liege hierbei kein <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/category\/gemeinnutzigkeitsrecht\/wirtschaftlicher-geschaftsbetrieb\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb<\/strong><\/a> vor, da die Mitgliedsbeitr\u00e4ge rein freiwillig gezahlt w\u00fcrden und insgesamt lediglich verm\u00f6gensverwaltend agiert werde.<\/p>\n<h3>Eigenwirtschaftliche Interessen stehen Eintragung entgegen<\/h3>\n<p>Dieser Argumentation folgte der BGH jedoch nicht. Seiner Auffassung nach stehe es einer Eintragung entgegen, wenn die Mitglieder durch den Verein und dessen wirtschaftliche Bet\u00e4tigung eigene wirtschaftliche Interessen verfolgten. Das sei vorliegend der Fall, da der Verein darauf angelegt ist, die Mitgliedsbeitr\u00e4ge gewinnbringend zu verwalten und letztendlich an die Mitglieder mit Gewinn wieder auszusch\u00fctten.<\/p>\n<p>Der eingetragene Verein ist nicht in allen F\u00e4llen die geeignete Rechtsform. Gerade f\u00fcr wirtschaftliche Bet\u00e4tigungen im Eigeninteresse der Mitglieder schlie\u00dft der Gesetzgeber den eingetragenen Verein aus. In Betracht kommen stattdessen der sog. wirtschaftliche Verein, die Genossenschaft oder Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft). Neben rechtlichen Erw\u00e4gungen sollten bei der Rechtsformwahl stets auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen abgewogen werden, um sp\u00e4tere (teure) Formwechsel zu vermeiden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2018\/volltexte\/dezember\/bgh110918.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGH, Beschluss vom 11.09.2018, Az. II ZB 11\/17<\/a><div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<p><strong>WINHELLER-Rechtsform-Check zum Fixpreis:<\/strong> Sie m\u00f6chten eine Organisation gr\u00fcnden und suchen die geeignete Rechtsform? Ihre Organisation denkt \u00fcber eine Umstrukturierung nach? 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FSV Mainz 05: Ende als Verein noch 2018?<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/umstrukturierung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umfassende Beratung zur Umstrukturierung Ihres Vereins<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Eintragungsf\u00e4higkeit von Vereinen bleibt auch nach der Kita-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Streitpunkt. Zuletzt haben wir mehrfach \u00fcber den Fall des 1. FSV Mainz 05 berichtet. 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