{"id":9728,"date":"2018-12-28T16:46:41","date_gmt":"2018-12-28T14:46:41","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=9728"},"modified":"2021-03-31T16:21:09","modified_gmt":"2021-03-31T14:21:09","slug":"vorsteuer-gemischte-umsaetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vorsteuer-gemischte-umsaetze\/","title":{"rendered":"Wie viel Vorsteuer k\u00f6nnen NPOs bei gemischten Ums\u00e4tzen geltend machen?"},"content":{"rendered":"<p>Unternehmer m\u00fcssen auf ihre Einnahmen grunds\u00e4tzlich Umsatzsteuer abf\u00fchren, so viel ist bekannt. Aber auch gemeinn\u00fctzige Nonprofit-Organisationen k\u00f6nnen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Erbringen sie hingegen umsatzsteuerfreie Leistungen, kann das Segen und Fluch zugleich sein.<\/p>\n<h3><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/vorsteuer-gemischte-umsaetze.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-9734 alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/vorsteuer-gemischte-umsaetze.jpg\" alt=\"Wie viel Vorsteuer k\u00f6nnen NPOs bei gemischten Ums\u00e4tzen geltend machen?\" width=\"300\" height=\"160\" \/><\/a>Was sind Umsatz- und Vorsteuer?<\/h3>\n<p>Das europ\u00e4ische Umsatzsteuerrecht funktioniert nach dem Prinzip der sog. Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Jeder Unternehmer (wobei auch NPOs Unternehmer sein k\u00f6nnen, solange sie Ums\u00e4tze mit Gegenleistungen ausf\u00fchren) hat danach grunds\u00e4tzlich auf seine Einnahmen Umsatzsteuer abzuf\u00fchren. Liefert er an einen anderen Unternehmer, kann dieser die gezahlte Umsatzsteuer (dann auch Vorsteuer genannt) von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Das gilt allerdings nur dann, wenn er selbst steuerpflichtige Leistungen erbringt.<\/p>\n<h3>Wie profitieren NPOs vom Vorsteuerabzug?<\/h3>\n<p>F\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Nonprofit-Organisationen<\/strong><\/a> bedeutet das: Erbringen sie steuerpflichtige Leistungen, ist darauf \u2013 sofern sie nicht von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen k\u00f6nnen \u2013 Umsatzsteuer zu entrichten. Haben sie dann selbst Leistungen bezogen, um diese Ums\u00e4tze erbringen zu k\u00f6nnen, also etwa Speisen und Getr\u00e4nke f\u00fcr den Weihnachtsmarktstand erworben, k\u00f6nnen sie die darauf gezahlte Vorsteuer abziehen, wenn die bezogenen Leistungen f\u00fcr die steuerpflichtigen Ums\u00e4tze weiterverwendet werden. Das Problem f\u00fcr (gemeinn\u00fctzige) NPOs: Viele der von ihnen erbrachten Leistungen sind steuerbefreit und berechtigen damit nicht zum Vorsteuerabzug.<\/p>\n<h3>Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Fl\u00e4chen<\/h3>\n<p>Noch komplizierter f\u00fcr NPOs wird es dann, wenn mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben teilweise f\u00fcr steuerfreie und teilweise f\u00fcr steuerpflichtige Ums\u00e4tze verwendet werden. Die Vorsteuer kann dann nur anteilig geltend gemacht werden, weshalb der Frage des Verh\u00e4ltnisses von steuerfrei zu steuerpflichtig als Aufteilungsma\u00dfstab entscheidende Bedeutung zukommt. Diese Fragen besch\u00e4ftigen h\u00e4ufig die Finanzgerichte.<\/p>\n<p>Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag nun ein Fall zur Entscheidung vor, in dem der Aufteilungsma\u00dfstab bei der Vermietung einer Sportfl\u00e4che durch eine gemeinn\u00fctzige Privatschule unklar war. Da die Kosten der Planung und des Baus der Halle samt Sportplatz Vorsteuer beinhalteten, sollte diese bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung an gewerbliche bzw. au\u00dferschulische Nutzer abgezogen werden. Das Verh\u00e4ltnis dieser Vermietungsums\u00e4tze zu den steuerfreien schulischen Vermietungen wollte die Schule gerne anhand der laut Baugenehmigung zul\u00e4ssigen Nutzungszeiten vornehmen. Dies sah im Ergebnis auch der BFH so: Auch wenn \u00fcblicherweise eine Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Fl\u00e4chen und Geb\u00e4uden anhand der entsprechend vermieteten Quadratmeter oder auf Grundlage der tats\u00e4chlich erzielten Ums\u00e4tze erfolgt, sei im vorliegenden Fall die Aufteilung anhand der tats\u00e4chlichen Nutzungszeiten zielf\u00fchrender.<\/p>\n<h3>Korrekter Vorsteuerabzug kann Geld sparen<\/h3>\n<p>Nonprofit-Organisationen sollten das Thema Umsatzsteuer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Durch einen korrekten Vorsteuerabzug kann nicht nur bares Geld gespart werden, im umgekehrten Fall kann eine falsche Behandlung auch sehr viel Geld kosten. Um Fehler bei der Verbuchung von Beginn an zu vermeiden bedarf es einer gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlich korrekt aufgestellten Buchhaltung. Unsere Experten f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht sind Ihnen dabei gerne behilflich.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2018\/volltexte\/november\/bfh26042018.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BFH, Urteil vom 26.04.2018, Az. V R 23\/16<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/berufsverbaende-vorsteuerabzugsberechtigt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Sind Berufsverb\u00e4nde vorsteuerabzugsberechtigt?<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung f\u00fcr Ihre NPO<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmer m\u00fcssen auf ihre Einnahmen grunds\u00e4tzlich Umsatzsteuer abf\u00fchren, so viel ist bekannt. Aber auch gemeinn\u00fctzige Nonprofit-Organisationen k\u00f6nnen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Erbringen sie hingegen umsatzsteuerfreie Leistungen, kann das Segen und Fluch zugleich sein. Was sind Umsatz- und Vorsteuer? 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