{"id":9296,"date":"2018-09-19T14:52:34","date_gmt":"2018-09-19T12:52:34","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=9296"},"modified":"2018-12-13T10:50:00","modified_gmt":"2018-12-13T08:50:00","slug":"vereinsaustritt-entscheidung-mitglied","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vereinsaustritt-entscheidung-mitglied\/","title":{"rendered":"Vereinsaustritt ist Entscheidung des Mitglieds, nicht des Vorstands!"},"content":{"rendered":"<p>Anders als Vereine sind Genossenschaften auf eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Genossenschaft und Mitglied angelegt. Erf\u00fcllt ein Mitglied gewisse Umsatzgrenzen nicht, mag sich die Mitgliedschaft aus Sicht der Genossenschaft nicht mehr lohnen. Um das Mitglied loszuwerden, bedarf es jedoch entweder einer eigenen Austrittserkl\u00e4rung oder satzungsm\u00e4\u00dfig geregelter Verfahren. Einer besonders trickreichen Genossenschaft musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher nun einen Strich durch die Rechnung machen. Die Entscheidung gilt auch f\u00fcr <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vereine und Verb\u00e4nde<\/a><\/strong>.<\/p>\n<h3>Genossenschaft zur F\u00f6rderung des Erwerbs der Mitglieder<\/h3>\n<p>Zum Beitritt zu einer Genossenschaft ist es erforderlich, sogenannte Pflichtanteile zu zeichnen. \u00c4hnlich wie Aktien oder GmbH-Anteile vermitteln diese Pflichtanteile das Mitgliedschaftsrecht. In dem vor dem BGH entschiedenen Fall hatte ein Apotheker solche Anteile gezeichnet, um Mitglied in einer Einkaufsgenossenschaft zu werden. Zweck einer solchen Genossenschaft ist es, durch gro\u00dfe Abnahmemengen Rabatte bei Gro\u00dfh\u00e4ndlern und Produzenten zu erzielen und Waren anschlie\u00dfend verg\u00fcnstigt an die Mitglieder weiterverkaufen zu k\u00f6nnen. Neben den Pflichtteilen hatte der Kl\u00e4ger \u00fcber mehrere Jahre hinweg noch weitere freiwillige Anteile erworben, durch die er mehr Stimmrechte erhalten konnte.<\/p>\n<h2>Mitglied unterzeichnete K\u00fcndigungsblankett und Umsatzvereinbarung<\/h2>\n<p>Nach seinem letzten Erwerb freiwilliger Anteile wurde dem Mitglied ein Formular vorgelegt, auf dem er per Kreuz die Wahl zwischen der K\u00fcndigung seiner gesamten Mitgliedschaft und der K\u00fcndigung einzelner (freiwilliger) Anteile treffen konnte. Er w\u00e4hlte die K\u00fcndigung einzelner Anteile und unterschrieb das Formular; Felder zur Anzahl der gek\u00fcndigten Anteile sowie zum K\u00fcndigungstermin blieben offen. Das so unterzeichnete Blankett \u00fcbergab er anschlie\u00dfend der Genossenschaft bzw. deren Vorstand. Im Jahr 2011 wurde zus\u00e4tzlich eine Vereinbarung \u00fcber die H\u00f6he des monatlich zu t\u00e4tigenden Umsatzes getroffen, bei deren Unterschreiten die freiwilligen Anteile als gek\u00fcndigt gelten sollten.<\/p>\n<h2>Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung durch die Genossenschaft<\/h2>\n<p>Mangels ausreichender Ums\u00e4tze beendete die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/genossenschaftsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Genossenschaft<\/strong><\/a> im Jahr 2012 die gesch\u00e4ftliche Beziehung mit dem Mitglied. Das K\u00fcndigungsblankett hatte der Vorstand dahingehend ge\u00e4ndert, dass das Kreuz bei der K\u00fcndigung der gesamten Mitgliedschaft gesetzt und ein K\u00fcndigungstermin eingesetzt wurde. Anschlie\u00dfend best\u00e4tigte die Genossenschaft dem Mitglied die K\u00fcndigung.<\/p>\n<h3>K\u00fcndigung \u201evorab\u201c durch Blankettunterzeichnung?<\/h3>\n<p>Der BGH fand an dem Vorgehen der Genossenschaft keinen Gefallen. Durch Ankreuzen des Absatzes zur K\u00fcndigung einzelner freiwilliger Anteile habe sich das Mitglied gleichzeitig gegen eine ebenfalls auf dem Formular m\u00f6gliche K\u00fcndigung der Mitgliedschaft insgesamt entschieden. Die \u00c4nderung des Formulars durch den Vorstand dahingehend, dass dieser das Kreuz bei der Gesamtk\u00fcndigung setzte, sei nicht wirksam. Weder war der Vorstand durch die Satzung zu einer solchen Handlung erm\u00e4chtigt noch hatte das Mitglied den Vorstand zu entsprechenden Erkl\u00e4rungen bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Durch das eigenm\u00e4chtige Vervollst\u00e4ndigen des Blanketts habe das Mitglied vielmehr aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden sollen. Ein solcher Ausschluss sei jedoch grunds\u00e4tzlich nur in satzungsm\u00e4\u00dfig geregelten F\u00e4llen m\u00f6glich. Vorliegend war ein solcher Fall nicht geregelt.<\/p>\n<h2>Automatische K\u00fcndigung bei Unterschreiten einer Umsatzgrenze?<\/h2>\n<p>Hinsichtlich der freiwilligen Anteile, die durch das Unterschreiten der vereinbarten Umsatzziele als gek\u00fcndigt gelten sollten, stellte der BGH klar, dass Beendigungsgr\u00fcnde zwingend in der Satzung zu regeln seien. Zwar sei grunds\u00e4tzlich auch ein bedingter Aufhebungsvertrag denkbar, doch m\u00fcsste dieser in der Satzung zugelassen sein. Immerhin gilt es bei diesen wichtigen Mitgliedschaftsfragen Transparenz herzustellen, damit alle Mitglieder wissen, in welchen konkreten F\u00e4llen ihre Mitgliedschaft (teilweise) enden kann.<\/p>\n<h3>Entscheidung auch auf Vereine \u00fcbertragbar<\/h3>\n<p>Die Entscheidung betrifft die Rechtsform der Genossenschaft, die von ihrem Konzept her eine wirtschaftliche F\u00f6rderung ihrer Mitglieder bezweckt. W\u00e4hrend dies einen grundlegenden Unterschied zu nicht-wirtschaftlichen Vereinen darstellt, basiert die Rechtsform dennoch (wie alle K\u00f6rperschaften) auf dem Vereinsrecht. Die \u00dcberlegungen hinsichtlich der Anforderungen an die Beendigung der Mitgliedschaft bzw. den Ausschluss eines Mitglieds k\u00f6nnen daher im Grundsatz auf den Verein \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Konkret bedeutet dies, dass auch Vereine grunds\u00e4tzlich keine bedingten Austrittsvertr\u00e4ge mit ihren Mitgliedern schlie\u00dfen oder sich von diesen K\u00fcndigungsblankette einholen k\u00f6nnen, von denen sp\u00e4ter der Vorstand nach eigenem Ermessen Gebrauch machen kann. Sollten diese M\u00f6glichkeiten erw\u00fcnscht sein, bedarf es hierf\u00fcr zun\u00e4chst einer hinreichend bestimmten Regelung in der Satzung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2018\/volltexte\/august\/bgh15052018.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. II ZR 2\/16<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/austritt-aus-einem-verein-bei-wichtigem-grund-jederzeit-moeglich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Austritt aus einem Verein bei wichtigem Grund jederzeit m\u00f6glich<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Satzungen rechtssicher gestalten und Fallstricke vermeiden<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anders als Vereine sind Genossenschaften auf eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Genossenschaft und Mitglied angelegt. Erf\u00fcllt ein Mitglied gewisse Umsatzgrenzen nicht, mag sich die Mitgliedschaft aus Sicht der Genossenschaft nicht mehr lohnen. 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