{"id":8899,"date":"2018-06-05T10:07:03","date_gmt":"2018-06-05T08:07:03","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=8899"},"modified":"2018-06-14T16:58:43","modified_gmt":"2018-06-14T14:58:43","slug":"vertrauensschutz-verlust-gemeinnuetzigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vertrauensschutz-verlust-gemeinnuetzigkeit\/","title":{"rendered":"Vertrauensschutz bei Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/vertrauensschutz-verlust-gemeinnuetzigkeit.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-8913 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/vertrauensschutz-verlust-gemeinnuetzigkeit.jpg\" alt=\"Vertrauensschutz bei Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit\" width=\"600\" height=\"304\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/vertrauensschutz-verlust-gemeinnuetzigkeit.jpg 600w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/vertrauensschutz-verlust-gemeinnuetzigkeit-300x152.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Nonprofit-Organisationen werden nur dann steuerlich beg\u00fcnstigt, wenn sie sich sowohl in ihrer Satzung als auch im Rahmen der tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ganz der Verfolgung gemeinn\u00fctziger, mildt\u00e4tiger oder kirchlicher Zwecke verschreiben. Wird bei der regelm\u00e4\u00dfigen Pr\u00fcfung durch das Finanzamt ein Versto\u00df festgestellt, droht die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\"><strong>Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/a> \u2013 und damit auch der r\u00fcckwirkende Verlust steuerlicher Privilegierungen.<\/p>\n<h3>Hundertj\u00e4hriger Friedhofsverein f\u00fcr Mitglieder<\/h3>\n<p>Der betroffene Verein wurde bereits 1904 gegr\u00fcndet und erhielt damals die Erlaubnis zum Betrieb eines eigenen Friedhofs. Zweck des Vereins ist seitdem, den Friedhof samt Trauerhalle in einem bestimmten Ortsteil f\u00fcr seine Mitglieder zu unterhalten. Urspr\u00fcnglich war der Verein daher als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder konzipiert, wohl aus gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Gr\u00fcnden wurde in der Satzung jedoch festgehalten, dass er selbstlos t\u00e4tig sei und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolge. In der Folge wurde er als gemeinn\u00fctzig anerkannt.<\/p>\n<h3>Welcher steuerbeg\u00fcnstigte Zweck wird verfolgt?<\/h3>\n<p>Im Jahr 2014 versagte das zust\u00e4ndige Finanzamt dem Verein die Anerkennung als gemeinn\u00fctzig. Laut Bescheid fehle es dem <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Verein<\/strong><\/a> am Vorliegen der satzungsm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen. Ein steuerbeg\u00fcnstigter Zweck sei nicht zu erkennen. Dem widersprach der Verein, der sich aufgrund der F\u00f6rderung von Religion, Kultur und Denkmalpflege durchaus als gemeinn\u00fctzig ansah. Das Finanzgericht M\u00fcnster stellte sich jedoch auf die Seite der Finanzverwaltung: Die Grabst\u00e4tten st\u00fcnden lediglich den eigenen Mitgliedern zur Verf\u00fcgung, wobei die Mitgliedschaft nur Einwohner des Ortsteils erlangen k\u00f6nnten und diese auch schon ab dem 18. Lebensjahr anstreben m\u00fcssten, jedenfalls ab dem 18. Lebensjahr aber Beitr\u00e4ge (nachtr\u00e4glich) zu zahlen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Eine F\u00f6rderung der Allgemeinheit k\u00e4me daher nicht in Betracht. Jedenfalls verfolge der Verein aber keine steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke, da es sich bei dem Friedhof nicht um einen kirchlichen Friedhof handele, bei dem religi\u00f6se Ma\u00dfnahmen stattfinden w\u00fcrden. Der Schutz eines auf dem Friedhof befindlichen Denkmals w\u00e4re zwar steuerbeg\u00fcnstigt, sei jedoch nicht in der Satzung als Vereinszweck festgehalten. Die Voraussetzungen der Gemeinn\u00fctzigkeit seien somit insgesamt nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<h3>Vertrauensschutz bewahrt vor r\u00fcckwirkendem Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>Bereits das Finanzamt hatte jedoch zu Gunsten des Vereins festgehalten, dass die Gemeinn\u00fctzigkeit erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (also 2014) verloren gehe. Bis dahin k\u00f6nne sich der Verein unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes darauf berufen, in den Vorjahren stets als gemeinn\u00fctzig anerkannt gewesen zu sein. Eine Nachversteuerung etwaiger Gewinne oder eine Haftung f\u00fcr damals ausgestellte <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\"><strong>Spendenbescheinigungen<\/strong><\/a> k\u00e4men daher nicht in Betracht.<\/p>\n<h3>Folgen der Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>Die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit stellt NPOs in der Regel vor erhebliche Probleme \u2013 sie bedeutet nicht nur den Wegfall von Einnahmen wie Spenden und \u00f6ffentlichen Subventionen, sondern f\u00fchrt unter Umst\u00e4nden auch zur Nachversteuerung von Gewinnen aus wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben und zur pauschalen Nachbesteuerung in Bezug auf die ausgestellten Spendenbescheinigungen. Kann der Verein die Steuern nicht begleichen, werden (auch ehemalige) Vereinsvorst\u00e4nde in Haftung genommen. Da die Gemeinn\u00fctzigkeitspr\u00fcfung in der Regel am Ende eines Zeitraums von drei Kalenderjahren stattfindet, kommt eine Aberkennung und Nachversteuerung f\u00fcr diesen Zeitraum in Betracht. Bei besonders schweren Verst\u00f6\u00dfen gegen die Verm\u00f6gensbindung des Vereins ist sogar eine Nachversteuerung f\u00fcr zehn Jahre m\u00f6glich. Auf Vertrauensschutzgesichtspunkte wie im Fall des Friedhofsvereins sollten Verantwortliche hierbei besser nicht setzen.<\/p>\n<p>Der Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit l\u00e4sst sich am einfachsten vermeiden, indem Nonprofit-Organisationen sowohl ihre Satzung als auch die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung (die sich vor allem \u00fcber die Website, durch Vortr\u00e4ge, Publikationen und Marketingmaterial und sonstiges Wirken nach au\u00dfen manifestiert) regelm\u00e4\u00dfig auf den Pr\u00fcfstand stellen und so f\u00fcr die n\u00f6tige \u201eTax Compliance\u201c sorgen. Gerne sind Ihnen unsere spezialisierten Anw\u00e4lte f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht dabei behilflich.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2018\/volltexte\/mai\/fgmuenster19022018.pdf\" target=\"_blank\">FG M\u00fcnster, Urteil vom 19.02.2018, Az. 13 K 3313\/15 F<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/verlust-gemeinnuetzigkeit-steuerhinterziehung\/\" target=\"_blank\"><strong>Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit: Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\"><strong>Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit: Folgeprobleme<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nonprofit-Organisationen werden nur dann steuerlich beg\u00fcnstigt, wenn sie sich sowohl in ihrer Satzung als auch im Rahmen der tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ganz der Verfolgung gemeinn\u00fctziger, mildt\u00e4tiger oder kirchlicher Zwecke verschreiben. 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