{"id":8735,"date":"2018-04-16T10:25:53","date_gmt":"2018-04-16T08:25:53","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=8735"},"modified":"2018-04-16T10:25:53","modified_gmt":"2018-04-16T08:25:53","slug":"abgeltungsbetrag-statt-arbeitsleistung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/abgeltungsbetrag-statt-arbeitsleistung\/","title":{"rendered":"Abgeltungsbetrag statt Arbeitsleistung? In der Satzung verankern!"},"content":{"rendered":"<p>Typischerweise sind Vereine zur Verfolgung ihres Zwecks darauf angewiesen, von ihren Mitgliedern nicht nur finanziell, sondern auch durch ehrenamtliche Arbeit unterst\u00fctzt zu werden. Viele Vereine sehen hierzu eine gewisse Stundenzahl vor, die etwa zur Herrichtung von Sportst\u00e4tten erbracht werden soll. F\u00fcr den Fall der Nichterbringung k\u00f6nnen sog. Abgeltungsbetr\u00e4ge vorgesehen sein, die Mitglieder k\u00f6nnen sich von ihrer Arbeitspflicht also freikaufen. Wie ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Ahlen zeigt, muss die Pflicht zur Zahlung solcher Abgeltungsbetr\u00e4ge allerdings in der Satzung verankert sein.<\/p>\n<h3>Abgeltungsbetr\u00e4ge in Beitragsordnung geregelt<\/h3>\n<p>Der klagende Tennisverein wollte von einem \u2013 mittlerweile aus dem <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Verein<\/strong><\/a> ausgetretenen \u2013 Mitglied Abgeltungsbetr\u00e4ge in H\u00f6he von insgesamt 78 Euro (je 13 Euro f\u00fcr 6 Stunden nichterbrachte Arbeitsleistung) per Lastschrift einziehen. Die zu zahlenden Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie die zu erbringenden Arbeitsleistungen bzw. Abgeltungsbetr\u00e4ge waren in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt, auf die die Satzung wie folgt verwies: &#8222;<em>\u00a7 12 Beitr\u00e4ge und Aufnahmegeb\u00fchr: Die Erhebung von Beitr\u00e4gen und Aufnahmegeb\u00fchren regelt eine besondere Beitragsordnung, &#8230;<\/em>&#8220;<\/p>\n<h3>\u00dcberhaupt Mitglied gewesen?<\/h3>\n<p>Das vermeintliche Mitglied konterte, es sei \u00fcberhaupt niemals Mitglied gewesen und daher auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Vielmehr wollte der Beklagte nun vom Verein die in den vergangenen Jahren gezahlten Mitgliedsbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von insgesamt 350 Euro sowie bereits im Vorjahr eingezogene Abgeltungsbetr\u00e4ge von 39 Euro (f\u00fcr 3 Stunden nichterbrachte Arbeit) zur\u00fcck haben. Seine Argumentation: Er sei erst vor Kurzem vollj\u00e4hrig geworden. Die Mitgliedschaft sei zwar bereits Jahre zuvor durch seine Mutter beantragt worden. Da jedoch beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt waren und der Vater seine Zustimmung nie ausdr\u00fccklich erteilt habe, k\u00f6nne er nicht Mitglied geworden und somit weder zur Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen noch Abgeltungsbetr\u00e4gen verpflichtet gewesen sein.<\/p>\n<h3>Mitglied ja \u2013 Abgeltungsbeitrag nein<\/h3>\n<p>Das Gericht w\u00e4hlte im Ergebnis die goldene Mitte und entschied zu Ungunsten beider Parteien. Der Beklagte sei wirksam Mitglied geworden, da der Vater durch die Duldung der Einziehung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge vom gemeinsamen Konto der Eltern seine stillschweigende Einwilligung in die durch die Mutter herbeigef\u00fchrte Mitgliedschaft des Kindes gegeben habe. Ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge bestehe daher nicht.<\/p>\n<p>Allerdings bestehe ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung der bereits gezahlten sowie keine Pflicht zur Zahlung der geforderten Abgeltungsbetr\u00e4ge. Diese seien n\u00e4mlich nicht wirksam Bestandteil der Mitgliedschaft geworden. Die Satzung verweise nur f\u00fcr Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Aufnahmegeb\u00fchren auf die gesonderte Beitragsordnung, von Arbeitsleistungen bzw. Abgeltungsbetr\u00e4gen sei jedoch nicht die Rede. Es fehle daher an der erforderlichen satzungsm\u00e4\u00dfigen Grundlage.<\/p>\n<h3>Beitragsordnungen besser aus Satzung auslagern<\/h3>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\"><strong>Satzung<\/strong><\/a> ist gleichsam das oberste Gesetz f\u00fcr alle Mitglieder. Es ist zwar sinnvoll, gerade h\u00e4ufigen \u00c4nderungen unterliegende Beitragsordnungen aus dieser auszulagern, doch muss zwingend ein Verweis von der Satzung auf die Ordnung erfolgen. Dieser muss hinreichend bestimmt sein, damit Mitglieder durch einen Blick in die Satzung ihre Rechte und Pflichten erkennen k\u00f6nnen. Dies war vorliegend nicht der Fall. Hinsichtlich der Mitgliedschaft von Minderj\u00e4hrigen ist anzuraten, Mitgliedschaftsantr\u00e4ge von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnen zu lassen. Im Regelfall sind dies beide Eltern gemeinsam.<\/p>\n<p>Bei der rechtssischeren Gestaltung Ihrer Vereinssatzung sind Ihnen unsere Experten f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht gerne behilflich. Wir freuen uns auf <a href=\"mailto:info@winheller.com\"><strong>Ihre Kontaktaufnahme<\/strong><\/a>!<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2018\/volltexte\/maerz\/agahlen21122017.pdf\" target=\"_blank\">AG Ahlen, Urteil v. 21.12.2017, Az. 30 C 244\/17<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/satzung-aenderung-mitglieder\/\" target=\"_blank\"><strong>Satzungs\u00e4nderung: Grundlegende \u00c4nderung nur durch alle Mitglieder<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Rundumberatung\u00a0f\u00fcr Ihren Verein<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Typischerweise sind Vereine zur Verfolgung ihres Zwecks darauf angewiesen, von ihren Mitgliedern nicht nur finanziell, sondern auch durch ehrenamtliche Arbeit unterst\u00fctzt zu werden. Viele Vereine sehen hierzu eine gewisse Stundenzahl vor, die etwa zur Herrichtung von Sportst\u00e4tten erbracht werden soll. F\u00fcr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":5173,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[23],"tags":[179,191],"class_list":["post-8735","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-vereinsrecht","tag-satzung","tag-verein"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8735","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8735"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8735\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8751,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8735\/revisions\/8751"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8735"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8735"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8735"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}