{"id":8659,"date":"2018-03-28T10:01:53","date_gmt":"2018-03-28T08:01:53","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=8659"},"modified":"2018-06-08T10:36:46","modified_gmt":"2018-06-08T08:36:46","slug":"us-steuerreform-handlungsbedarf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/us-steuerreform-handlungsbedarf\/","title":{"rendered":"Die US-Steuerreform: Handlungsbedarf f\u00fcr deutsche Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p>Am 20.12.2017 wurde die gr\u00f6\u00dfte US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren umgesetzt. Sie bringt zahlreiche \u00c4nderungen und Neuerungen im US-Steuerrecht mit sich. Auch deutsche Unternehmen mit US-T\u00f6chtern sollten vor diesem Hintergrund ihre bisherige <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung.html\" target=\"_blank\"><strong>Steuerplanung<\/strong><\/a> auf den Pr\u00fcfstand stellen. Wichtig k\u00f6nnen insbesondere folgende Punkte sein:<\/p>\n<h3>Probleme im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung<\/h3>\n<p>Die Senkung des K\u00f6rperschaftsteuersatzes auf US-Bundesebene von 35 Prozent auf 21 Prozent f\u00fchrt mit den jeweils anwendbaren State und Local Taxes zu einer Gesamtsteuerbelastung zwischen 21 und ca. 31,5 Prozent. Je nach State und Local Tax kann es aber f\u00fcr deutsche Unternehmen mit US-T\u00f6chtern zu Problemen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Au\u00dfensteuergesetz (AStG) kommen, wenn die Steuerbelastung unter 25 Prozent liegt.<\/p>\n<p>Bei der Hinzurechnungsbesteuerung k\u00f6nnen auch die neuen Konzepte der GILTI (Global intangible low-taxed income) und FDII (Foreign-derived intangible income), die Anreize bieten sollen, hochprofitable Einkunftsquellen in die USA zu verlagern, zu Problemen f\u00fchren: Nimmt eine US-Tochtergesellschaft die FDII-Verg\u00fcnstigung in Anspruch, so kann dies n\u00e4mlich dazu f\u00fchren, dass die Steuerbelastung unter 25 Prozent sinkt. Ob im Gegensatz dazu die GILTI-Hinzurechnungsbesteuerung, die neben der Hinzurechnungsbesteuerung nach den Subpart-F-Regelungen anwendbar ist, im Rahmen des deutschen AStG Ber\u00fccksichtigung findet, ist noch unklar.<\/p>\n<p>Generell ergibt sich hieraus ein Handlungsbedarf bei der Steuerplanung f\u00fcr deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften. Im Falle einer Steuerbelastung von weniger als 25 Prozent wird es k\u00fcnftig erforderlich sein zu pr\u00fcfen, ob passive Eink\u00fcnfte erzielt werden. H\u00e4ngt die Steuerbelastung von den FDII ab, so wird dar\u00fcber hinaus eine sehr genaue Steuerberechnung erforderlich sein. Haben die US-Tochterunternehmen wiederum Auslandst\u00f6chter, so ist auch hier eine \u00dcberpr\u00fcfung der Steuerplanung insbesondere hinsichtlich der GILTI und FDII Vorschriften erforderlich.<\/p>\n<h3>M\u00f6glicher Konflikt von FDII und Lizenzschranke<\/h3>\n<p>Noch unsicher ist, ob Lizenzzahlungen einer <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gesellschaftsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>deutschen Gesellschaft<\/strong><\/a> an eine US-Gesellschaft, die Verg\u00fcnstigungen nach dem FDII-Regime in Anspruch nimmt, unter die sog. Lizenzschranke des deutschen Einkommensteuergesetzes fallen. Nach unserer Auffassung sprechen die besseren Argumente dagegen: Bei FDII wird eine fiktive \u00dcberrendite ermittelt, bei der man davon ausgeht, dass sie aus den Immaterialg\u00fctern stammt. Die tats\u00e4chlichen Lizenzeinnahmen flie\u00dfen dagegen vollst\u00e4ndig in das zu versteuernde Einkommen.<\/p>\n<p>Bei FDII handelt es sich daher eher um eine degressive K\u00f6rperschaftsteuer, die als Bestandteil der Regelbesteuerung zu verstehen ist und nicht nur Lizenzeinnahmen erfasst. Deutsche Unternehmen, die Lizenzgeb\u00fchren an US-Gesellschaften zahlen, sollten diese Problematik aber weiter im Auge behalten, um gegebenenfalls rechtzeitig reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Steuerbelastung durch BEAT (Base Erosion and Anti-Abuse Tax)<\/h3>\n<p>Bei BEAT handelt es sich um ein Besteuerungskonzept, das eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage einer US-Gesellschaft durch Zahlungen an im Ausland ans\u00e4ssige nahe stehende Personen verhindern soll.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr von BEAT betroffene Unternehmen ist eine Revision der Steuerplanung erforderlich, da im Einzelfall gepr\u00fcft werden muss, wie eine hieraus resultierende Belastung reduziert werden kann.<\/p>\n<p>Falls Sie Fragen zur US-Steuerreform und deren Auswirkungen haben oder Ihre Steuerplanung im Hinblick auf die US-Steuerreform anpassen wollen, stehen wir Ihnen mit unserem <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>internationalen Steuerteam<\/strong><\/a> zur Seite.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/betriebsstaette-auslaendische-unternehmen\/\" target=\"_blank\"><strong>Gr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte durch ausl\u00e4ndische Unternehmen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Typische Problemfelder im internationalen Steuerrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 20.12.2017 wurde die gr\u00f6\u00dfte US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren umgesetzt. 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