{"id":8153,"date":"2017-11-21T12:26:31","date_gmt":"2017-11-21T10:26:31","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=8153"},"modified":"2024-07-31T10:29:22","modified_gmt":"2024-07-31T08:29:22","slug":"arbeitgeber-sendungen-entgegennehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/arbeitgeber-sendungen-entgegennehmen\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber m\u00fcssen Sendungen f\u00fcr Arbeitnehmer nicht entgegennehmen"},"content":{"rendered":"<h3>Vorweihnachtszeit = Paketlieferungszeit!<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-8154 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/paket-lieferung-arbeitsplatz.jpg\" alt=\"Paketlieferung an den Arbeitsplatz\" width=\"300\" height=\"200\"><\/h3>\n<p>Gerade in der Vorweihnachtszeit lassen sich Mitarbeiter vermehrt private Post- und Paketsendungen an den Arbeitsplatz liefern. Das ist nur zu gut verst\u00e4ndlich, da die Poststelle des Arbeitgebers f\u00fcr eine bequeme Verteilung der Sendungen an die Arbeitnehmer sorgt, der Arbeitnehmer also keine Freizeit f\u00fcr die Abholung seiner Sendungen in einer (oftmals abgelegenen) Abholstation aufwenden muss. \u00dcblicherweise dulden Arbeitgeber die Entgegennahme privater Post- und Paketsendungen. Wird die Zahl der privaten Sendungen jedoch so gro\u00df, dass die Poststelle des Arbeitgebers \u00fcberfordert und deren eigentliche Arbeit dadurch beeintr\u00e4chtigt ist, so stellt sich der Arbeitgeber die berechtigte Frage nach Reaktions- und Handlungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h3>Kein Rechtsanspruch auf Entgegennahme von Sendungen<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf die Entgegennahme und Verwahrung von privaten Post- und Paketsendungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist demnach berechtigt, private Sendungen abzulehnen, wenn er dies zuvor ausdr\u00fccklich&nbsp;angeordnet hat. Der Arbeitgeber kann also ein Verbot der Zusendung von privaten Post- und Paketsendungen aussprechen. Dies gilt selbst in Betrieben, in denen ein <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/betriebliche-mitbestimmung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Betriebsrat<\/strong><\/a> gebildet ist. Der Betriebsrat darf \u00fcber das \u201eOb\u201c nicht mitentscheiden.<\/p>\n<h3>Betriebsrat bestimmt nur \u00fcber Ausgestaltung der Privatnutzung mit<\/h3>\n<p>Der Betriebsrat darf lediglich dann mitbestimmen, wenn der Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich die Zusendung von privaten Paketsendungen an den Arbeitsplatz erlaubt. Auch in diesem Fall beschr\u00e4nkt sich die Mitbestimmung des Betriebsrats jedoch auf die Ausgestaltung, also die \u201eArt und Weise\u201c der Nutzung, beispielsweise Regelungen \u00fcber die H\u00f6chstzahl von Paketlieferungen je Arbeitnehmer und Woche bzw. Tag. Keinesfalls kann der Betriebsrat den Arbeitgeber zwingen, die Zusendung von privaten Sendungen zu gestatten.<\/p>\n<h3>Arbeitgeber haftet f\u00fcr Personal seiner Poststelle<\/h3>\n<p>Erlaubt der Arbeitgeber die Zusendung von privaten Post- und Paketsendungen an den Arbeitsplatz und \u00fcbernimmt die Poststelle die Verwahrung der Sendungen, so haftet der Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Verlust oder Besch\u00e4digung der Sendungen im Betrieb oder durch Personal der Poststelle. Der Arbeitgeber kann seine Haftung jedoch auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz beschr\u00e4nken.<\/p>\n<h3>Beratung f\u00fcr die Privatnutzung betrieblicher Einrichtungen<\/h3>\n<p>Neben der Zusendung von privaten Post- und Paketsendungen erlauben Arbeitgeber die private Nutzung einer Vielzahl von betrieblichen Einrichtungen, wie z.B. Telefon, Parkpl\u00e4tze, Dienstwagen oder Sozialeinrichtungen. In jedem Fall empfehlen wir dem Arbeitgeber, eine entsprechende Nutzungsordnung f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4ren, um die Haftungsrisiken zu minimieren und einen Widerrufsvorbehalt aufzunehmen. Die Privatnutzung betrieblicher Einrichtungen zeigt sich als \u00e4u\u00dferst mitarbeiterfreundlich und ist f\u00f6rderlich f\u00fcr das Betriebsklima. Lassen Sie sich f\u00fcr die Einzelheiten von einem unserer erfahrenen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\"><strong>Anw\u00e4lte f\u00fcr Arbeitsrecht<\/strong><\/a> beraten. Wir helfen Ihnen gerne!<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/arbeitgeber-streik-gewerkschaft-betriebsgelaende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Arbeitgeber hat Streik der Gewerkschaft auf Betriebsgel\u00e4nde zu dulden<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Typische Beratungsfelder unserer Anw\u00e4lte f\u00fcr Arbeitsrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorweihnachtszeit = Paketlieferungszeit! Gerade in der Vorweihnachtszeit lassen sich Mitarbeiter vermehrt private Post- und Paketsendungen an den Arbeitsplatz liefern. 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