{"id":8144,"date":"2017-11-16T17:48:17","date_gmt":"2017-11-16T15:48:17","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=8144"},"modified":"2018-02-08T13:29:39","modified_gmt":"2018-02-08T11:29:39","slug":"testament-zwecke-klar-benennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/testament-zwecke-klar-benennen\/","title":{"rendered":"Testamentserrichtung: Gute Zwecke klar benennen!"},"content":{"rendered":"<p>Gerade kinderlose Menschen w\u00fcnschen sich oft, ihr Verm\u00f6gen im Todesfall f\u00fcr gute Zwecke einzusetzen. Die gew\u00fcnschte Verwendung muss allerdings klar benannt sein, um die ansonsten eintretende gesetzliche Erbfolge zu verhindern. Dass die blo\u00dfe Nennung eines \u201eguten Zwecks\u201c hierf\u00fcr nicht geeignet ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.<\/p>\n<h3>Stiftung als Erbin grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich<\/h3>\n<p>Hat ein Verstorbener kein wirksames Testament errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge. Ihr zufolge erben zun\u00e4chst die eigenen Kinder, wenn solche nicht vorhanden sind die eigenen Eltern, ansonsten Geschwister, Gro\u00dfeltern oder die Onkel und Tanten bzw. deren Nachfahren. Erben bedeutet \u00fcbrigens das Eintreten in s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten des Erblassers; blo\u00dfe Zuwendungen einzelner Gegenst\u00e4nde oder bestimmter Geldsummen werden hingegen als Verm\u00e4chtnis bezeichnet. Unter Umst\u00e4nden ist es m\u00f6glich, gesetzliche Erben auszuschlie\u00dfen und etwa <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht\/gemeinnuetzige-stiftung.html\" target=\"_blank\"><strong>gemeinn\u00fctzige Stiftungen<\/strong><\/a> zu bedenken. So hatte es auch die Erblasserin im Fall des OLG Frankfurt vorgesehen.<\/p>\n<h3>Keine konkrete Stiftung genannt<\/h3>\n<p>Laut ihrem Testament sollten (mangels eigener Kinder und wegen bereits vorverstorbener weiterer Verwandten) der Neffe sowie Nichten jeweils 10.000 Euro\u00a0und Schmuckgegenst\u00e4nde aus dem Verm\u00f6gen erhalten. Der Rest sollte \u201ein eine Stiftung f\u00fcr einen guten Zweck eingehen und ein Teil zur Sanierung eines sakralen Baues\u201c verwendet werden. Die Verstorbene hoffte, noch weitere Anweisungen geben zu k\u00f6nnen, doch ist es hierzu nicht mehr gekommen. Da sich aus dem <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht\/testament.html\" target=\"_blank\"><strong>Testament<\/strong><\/a> nicht ableiten lie\u00df, dass die Erblasserin eine neue Stiftung errichten wollte, stellte sich die Frage der beg\u00fcnstigten Stiftung.<\/p>\n<h3>Im Zweifel Erbenstellung der Stadt<\/h3>\n<p>Weder aus dem Schriftst\u00fcck noch aus Gespr\u00e4chen mit Bekannten wurde deutlich, welche Stiftung die Verstorbene h\u00e4tte bedenken wollen. Der vom Gericht bestellte Nachlasspfleger kam letztlich zu dem Schluss, dass gem\u00e4\u00df Anwendung einer gesetzlichen Auslegungsregel (\u00a7 2072 BGB) die Wohnsitzgemeinde der Erblasserin als Erbin gelten m\u00fcsse und das Verm\u00f6gen entsprechend dem letzten Willen teilweise zur Sanierung eines sakralen Baues zu verwenden habe, im \u00dcbrigen in eine (gemeinn\u00fctzige) Stiftung einbringen m\u00fcsse. Dieser Auslegung widersprachen jedoch die mit dem Bargeld bedachten Neffen und Nichten, die sich auf die Unwirksamkeit der Erbeinsetzung beriefen und letztlich aufgrund gesetzlicher Erbfolge selbst die Stellung der Erben einnehmen wollten.<\/p>\n<h3>Gesetzliche Erbfolge bei unwirksamem Testament<\/h3>\n<p>Das Gericht gab den gesetzlichen Erben Recht: Das Testament enthalte keine Festlegung einer bedachten Stiftung, k\u00f6nne aber auch nicht so ausgelegt werden, dass die \u00f6rtliche Gemeinde als Erbin einzusetzen w\u00e4re. Das Testament war damit unwirksam und die gesetzliche Erbfolge blieb in Kraft, wodurch die vorhandenen Neffen und Nichten das gesamte Verm\u00f6gen erbten. Es blieb allerdings offen, ob diese nicht zur Einbringung des Verm\u00f6gens in eine Stiftung f\u00fcr einen guten Zweck verpflichtet waren, denn solche Auflagen k\u00f6nnen den Erben durchaus gemacht werden.<\/p>\n<h3>Stiftung schon zu Lebzeiten errichten<\/h3>\n<p>Es ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, eine bereits vorhandene Stiftung als Erbin oder Verm\u00e4chtnisnehmerin einzusetzen, aber auch, durch das Testament eine neue Stiftung zu errichten. Letzteres sorgt\u00a0oft f\u00fcr Unklarheiten mangels ausreichender Zwecksetzungen und Satzungsformulierungen, so dass es sich stattdessen meist anbietet, eine Stiftung schon zu Lebzeiten mit einem kleinen Verm\u00f6gen zu errichten (\u201eanstiften\u201c) und f\u00fcr den Fall des Todes als Erbin des Restverm\u00f6gens einzusetzen (\u201ezustiften\u201c).<\/p>\n<p>Jede Errichtung eines Testaments birgt jedenfalls die Gefahr, dass es wesentliche L\u00fccken enth\u00e4lt oder von den Nachfahren nicht klar verstanden wird. Wer es nicht dem Zufall \u00fcberlassen will, ob sein Wille nach seinem Tod auch wirklich umgesetzt wird, sollte sich bei der Aufsetzung seines Testaments ausf\u00fchrlich beraten lassen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Wir freuen uns auf <a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\"><strong>Ihre Kontaktaufnahme<\/strong><\/a>!<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2017\/Volltexte\/Oktober\/olgfrankfurt04072017.pdf\" target=\"_blank\">OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.07.2017, Az. 20 W 343\/15<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/stiftungserrichtung-per-testament\/\" target=\"_blank\"><strong>Stiftungserrichtung per Testament: Zweck angeben!<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht\/gemeinnuetzige-stiftung.html\" target=\"_blank\"><strong>Gemeinn\u00fctzige Stiftung gr\u00fcnden<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gerade kinderlose Menschen w\u00fcnschen sich oft, ihr Verm\u00f6gen im Todesfall f\u00fcr gute Zwecke einzusetzen. Die gew\u00fcnschte Verwendung muss allerdings klar benannt sein, um die ansonsten eintretende gesetzliche Erbfolge zu verhindern. Dass die blo\u00dfe Nennung eines \u201eguten Zwecks\u201c hierf\u00fcr nicht geeignet ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":4817,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[72,22],"tags":[1828,126,1430],"class_list":["post-8144","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-erbrecht","category-stiftungsrecht","tag-erbe","tag-stiftung","tag-testament"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8144","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8144"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8144\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8493,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8144\/revisions\/8493"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4817"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8144"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8144"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8144"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}