{"id":8083,"date":"2017-11-01T12:41:56","date_gmt":"2017-11-01T10:41:56","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=8083"},"modified":"2017-11-01T12:41:56","modified_gmt":"2017-11-01T10:41:56","slug":"probleme-ausstellen-spendenbescheinigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/probleme-ausstellen-spendenbescheinigung\/","title":{"rendered":"Probleme beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen"},"content":{"rendered":"<p>Zuwendungsbest\u00e4tigungen f\u00fcr erhaltene Spenden f\u00fchren zur Minderung der Steuerlast des Spenders und dienen somit auch als Anreiz, einer gemeinn\u00fctzigen Organisation Geld- oder Sachmittel zukommen zu lassen. Bei der t\u00e4glichen Fundraising-Arbeit ist es allerdings nicht immer einfach, \u00fcber die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen zu entscheiden.<\/p>\n<h3>Grundsatz: Freiwillige Aufwendung ohne Gegenleistung<\/h3>\n<p>Als <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/was-ist-eine-spende\/\" target=\"_blank\"><strong>Spende<\/strong><\/a> wird eine freiwillige Aufwendung zur unmittelbaren F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke verstanden, ohne dass der Zuwendende eine Gegenleistung f\u00fcr seine Zuwendung erh\u00e4lt. Nur f\u00fcr solche Zuwendungen d\u00fcrfen Zuwendungsbest\u00e4tigungen (auch Spendenquittung oder Spendenbescheinigung genannt) ausgestellt werden. Nicht bei jeder \u201eSpende\u201c sind diese Voraussetzungen jedoch erf\u00fcllt. Der Ideenreichtum des Fundraisings f\u00fchrt vielmehr zu immer neuen Wegen der Mittelgenerierung, f\u00fcr die stets im Einzelfall zu pr\u00fcfen ist, ob sie die Ausstellung einer Spendenquittung zulassen.<\/p>\n<h3>Problemfall 1: Freiwilligkeit der Zuwendung<\/h3>\n<p>An der Freiwilligkeit der Spende fehlt es etwa, wenn ein Straff\u00e4lliger als Bew\u00e4hrungsauflage eine bestimmte Geldsumme an eine gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft geben muss. W\u00e4hrend sich die Zuwendungsempf\u00e4nger \u00fcber die zus\u00e4tzlichen Gelder freuen, gibt diese der Zuwendende keineswegs freiwillig.<\/p>\n<p>Ebenfalls fehlt es an der Freiwilligkeit, wenn der Zuwendende Geld unter der Auflage erh\u00e4lt, einen Teil davon zu spenden. So hat das FG D\u00fcsseldorf etwa das Vorliegen einer Spende <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/auflage-spendenschaedlich\/\" target=\"_blank\"><strong>in einem Fall verneint<\/strong><\/a>, in dem ein Ehemann seiner Frau vor seinem Tod ein nicht unbetr\u00e4chtliches Verm\u00f6gen mit der Bedingung geschenkt hatte, einen Teil davon an gemeinn\u00fctzige Organisationen weiterzuleiten.<\/p>\n<h3>Problemfall 2: Aufwendung erfordert Verm\u00f6gensabfluss<\/h3>\n<p>Die Spende muss stets aus dem eigenen Verm\u00f6gen des Zuwendenden stammen, um die Ausstellung einer Spendenquittung zu rechtfertigen. Er muss also selbst wirtschaftlich belastet sein und nach der Zuwendung weniger Verm\u00f6gen besitzen als zuvor. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Zuwendungsgeber die Mittel zuvor extra zur Weitergabe an die gemeinn\u00fctzige Organisation eingesammelt hat: Wirtschaftlich belastet sind die urspr\u00fcnglichen Geber, nicht er selbst. Solche Konstellationen kommen etwa bei <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/was-ist-eine-anlassspende\/\" target=\"_blank\"><strong>Anlassspenden<\/strong><\/a> vor. Hierbei gilt: Spender und tauglicher Empf\u00e4nger einer Zuwendungsbest\u00e4tigung ist derjenige, der seine eigenen Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt hat.<\/p>\n<p>Sogenannte \u201eStellvertreter-Spenden\u201c, bei denen jemand im Namen eines Dritten Geld zuwendet und die Ausstellung der Bescheinigung auf den Dritten w\u00fcnscht, sind daher nicht m\u00f6glich. Hier w\u00e4re erforderlich, das Geld zun\u00e4chst dem offiziellen Spender zu schenken, sodass dieser die Mittel weiterspenden kann. Sollte er hierzu verpflichtet sein, fehlt es jedoch an der Freiwilligkeit der Zuwendung!<\/p>\n<h3>Problemfall 3: Erhalt einer Gegenleistung<\/h3>\n<p>Ebenfalls mit dem erforderlichen Verm\u00f6gensabfluss aus wirtschaftlicher Sicht verbunden ist das Erfordernis der fehlenden Gegenleistung. Wer im Gegenzug f\u00fcr eine Spende eine Sach- oder Dienstleistung erh\u00e4lt, kann nicht noch zus\u00e4tzlich eine Spendenquittung bekommen. Im Rahmen von Benefizveranstaltungen, bei denen der Eintritt als Spende deklariert wird und im Gegenzug eine (angemessene) Verk\u00f6stigung samt Rahmenprogramm stattfindet, mag noch zul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>Problematisch sind in der Praxis insbesondere die F\u00e4lle, in denen ein Unternehmen im Gegenzug f\u00fcr Zuwendungen namentlich besonders genannt wird und so eine Werbeleistung erh\u00e4lt. Dies kann schon bei <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/verlinkungen-mogliche-steuerliche-fallstricke-im-online-fundraising\/\" target=\"_blank\"><strong>Verlinkungen im Online-Auftritt<\/strong><\/a> der gemeinn\u00fctzigen Organisation gegeben sein. Neuere Modelle wie das \u201eCharity Shopping\u201c werfen \u00e4hnliche Fragen auf. Auch im Rahmen von Benefiz-Veranstaltungen findet jedoch h\u00e4ufig ein Austausch von \u201eSpende\u201c und (Werbe-)Dienstleistung statt. Hier helfen meist nur eine genaue Betrachtung des Einzelfalls und eine entsprechend saubere Gestaltung etwaiger Vertr\u00e4ge.<\/p>\n<h3>Achtung: Spendenhaftung!<\/h3>\n<p>Die f\u00fcr Fundraising verantwortlichen Mitarbeiter gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften sollten sich bereits im Vorfeld \u00fcber die Gestaltung von Spendensammlungen und Fundraising-Ma\u00dfnahmen Gedanken machen. Vielfach lassen sich so b\u00f6se \u00dcberraschungen vermeiden, wenn etwa der Zuwendende besonderen Wert auf den Erhalt einer Zuwendungsbest\u00e4tigung legt und diese im Nachhinein doch nicht erhalten kann oder gar vom Finanzamt abgelehnt wird.<\/p>\n<p>Auch im Interesse der gemeinn\u00fctzigen Organisation sollten fehlerhafte Spendenbescheinigungen tunlichst vermieden werden. F\u00fcr unberechtigt ausgestellte Quittungen droht ansonsten eine pauschale Nachversteuerung, f\u00fcr die die Verantwortlichen haften!<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/haftung-bei-falscher-spendenquittung\/\" target=\"_blank\"><strong>Haftung f\u00fcr entgangene Steuer bei falscher Spendenquittung<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\"><strong>Professionelles Spendensammeln bedarf professioneller Beratung im Spendenrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zuwendungsbest\u00e4tigungen f\u00fcr erhaltene Spenden f\u00fchren zur Minderung der Steuerlast des Spenders und dienen somit auch als Anreiz, einer gemeinn\u00fctzigen Organisation Geld- oder Sachmittel zukommen zu lassen. 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