{"id":7538,"date":"2017-07-12T09:24:28","date_gmt":"2017-07-12T07:24:28","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=7538"},"modified":"2025-08-28T13:56:43","modified_gmt":"2025-08-28T11:56:43","slug":"erbvertrag-sportwagen-gegen-erbverzicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/erbvertrag-sportwagen-gegen-erbverzicht\/","title":{"rendered":"Erbvertrag: Sportwagen gegen Erbverzicht"},"content":{"rendered":"<p>Einen kuriosen Fall aus dem Erbrecht zwischen Vater und Sohn hatte Ende 2016 das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden. Gegenstand des Falles war ein <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht\/erbvertrag.html\" target=\"_blank\"><strong>Vertrag<\/strong><\/a>, in welchem der Sohn im Zusammenhang mit einem allumfassenden Verzicht auf sein Erbe einen Sportwagen des Modells &#8222;Nissan GTR X&#8220; h\u00e4tte erhalten sollen. Diesen Sportwagen hatte sich der Vater schon selbst angeschafft (im Sommer 2013) und seinem damals fast 18-j\u00e4hrigen Sohn vorgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3>Erbverzicht als n\u00fctzliches Gestaltungsmittel<\/h3>\n<p>So weit, so gew\u00f6hnlich. Denn bei einem Erbverzicht handelt es sich um ein legitimes Gestaltungsmittel zwischen dem Erblasser und seinen gesetzlichen Erben, bei dem der Erbe regelm\u00e4\u00dfig als Gegenleistung f\u00fcr den Verzicht eine Abfindung in Geld oder in Sachg\u00fctern erh\u00e4lt, wie z.B. in Form eines Sportwagens. Der Vertrag \u00fcber den Erbverzicht ist ein Vertrag, der zu seiner G\u00fcltigkeit zwingend der Beurkundung durch einen Notar bedarf.<\/p>\n<p>In der Praxis findet der Erbverzicht h\u00e4ufig Anwendung, wenn der Erblasser sein Verm\u00f6gen auf nur einen Erben \u00fcbertragen m\u00f6chte, um es vor Zersplitterung zu bewahren. Die relevantesten F\u00e4lle hierzu spielen im Bereich der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht\/unternehmensnachfolge.html\" target=\"_blank\"><strong>Unternehmensnachfolge<\/strong><\/a>. Die Folge eines solchen Erbverzichts ist weiterhin, dass der auf sein Erbe Verzichtende auch seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch verliert.<\/p>\n<h3>Erbrecht nicht bedingungsfeindlich<\/h3>\n<p>Das Besondere am Fall des OLG Hamm war nun, dass der Sohn die Abfindung, also den Sportwagen, nur dann h\u00e4tte erhalten sollen, wenn er obendrein seine Ausbildung als Zahntechniker bis zu seinem 25. Lebensjahr und mit Bestnote abgeschlossen h\u00e4tte. Das Stellen von derlei Bedingungen im Erbrecht ist grunds\u00e4tzlich nichts Seltenes und wird von Erblassern gerne genutzt, um ihre Abk\u00f6mmlinge zum Erreichen bestimmter Ziele zu motivieren.<\/p>\n<h3>Ungleichgewicht zwischen Erbverzicht und Abfindung<\/h3>\n<p>Das OLG bem\u00e4ngelte aber den stark einseitigen Charakter des konkreten Vertrags: Der Sohn sollte n\u00e4mlich unbedingt und mit sofortiger Wirkung auf sein gesamtes Erbe verzichten. Den Sportwagen als \u201eAbfindung\u201c h\u00e4tte er allerdings nur und erst dann erhalten, wenn er die vom Vater gestellten, weiteren Bedingungen erf\u00fcllt h\u00e4tte. Tats\u00e4chlich h\u00e4tte der Vater in viel h\u00f6herem Ma\u00dfe von der Vereinbarung profitiert als sein Sohn. Vor allem, wenn man zus\u00e4tzlich bedenkt, dass selbst dann, wenn der Sohn die Bedingungen erf\u00fcllt h\u00e4tte, der versprochene Sportwagen bis dahin erheblich an Wert verloren h\u00e4tte. Sein Wert h\u00e4tte dann in keinem Verh\u00e4ltnis zur H\u00f6he des Pflichtteilsanspruchs gestanden, der sich nach dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestimmt.<\/p>\n<h3>Absichten des Erblassers nicht selbstlos<\/h3>\n<p>Das auch in vergleichbaren F\u00e4llen wohl gern genutzte Argument des Vaters, er habe diesen Vertrag geschlossen, um seinen Sohn zum Abschluss einer vielversprechenden Ausbildung zu bewegen, konnte die Richter nicht \u00fcberzeugen. Sie f\u00fchrten an, dass der Vater den Wagen genauso gut bei Erf\u00fcllung der genannten Bedingungen h\u00e4tte schenken k\u00f6nnen, wenn es ihm nur um das Wohl und die Zukunft seines Sohnes gegangen w\u00e4re. Ein Erbverzichtsvertrag w\u00e4re daf\u00fcr nicht erforderlich gewesen.<\/p>\n<h3>Gericht erkannte Sittenwidrigkeit<\/h3>\n<p>Das Gericht stufte das Verhalten des Vaters, seinen rechtsgesch\u00e4ftlich unerfahrenen Sohn mit dem in Aussicht gestellten Sportwagen\u00a0sozusagen zur umfassenden Aufgabe seines Erbes zu locken, als sittenwidrig ein. Davon zeuge auch der Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung. Das Gericht warf dem Vater n\u00e4mlich vor, mit der notariellen Beurkundung bewusst bis zum 18. Geburtstag des Sohnes gewartet zu haben. Erstens um dadurch die Illusion eines Geburtstagsgeschenkes zu erzeugen und zweitens weil seine Mutter im konkreten Fall der Vereinbarung niemals zugestimmt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Zudem schr\u00e4nkten die gestellten Bedingungen den Betroffenen immens in dessen freier Berufswahl ein, da er bei einem Abbruch seiner Ausbildung sofort seinen Anspruch auf den versprochenen Sportwagen verloren h\u00e4tte. Eine Gesamtw\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde f\u00fchrte das OLG Hamm zum Urteil der Sittenwidrigkeit und damit der Nichtigkeit des Erbverzichtsvertrags.<\/p>\n<p>Unsere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/rechtsanwaelte\/thomas-schwab.html\" target=\"_blank\"><strong>erfahrenen Anw\u00e4lte<\/strong><\/a> sind Ihnen gerne bei der rechtssicheren Gestaltung von Erbvertr\u00e4gen behilflich und beantworten all Ihre Fragen rund um das Erbrecht.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/richtig-vererben-erbrecht-im-ueberblick\/\" target=\"_blank\"><strong>Richtig vererben: Erbrecht im \u00dcberblick<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht\/testament.html\" target=\"_blank\"><strong>Testamentsberatung in Anspruch nehmen\u00a0\u2013 Unn\u00f6tigen Streit vermeiden<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einen kuriosen Fall aus dem Erbrecht zwischen Vater und Sohn hatte Ende 2016 das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden. 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