{"id":7367,"date":"2017-04-12T15:01:03","date_gmt":"2017-04-12T13:01:03","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=7367"},"modified":"2024-07-31T10:32:11","modified_gmt":"2024-07-31T08:32:11","slug":"anforderungen-arbeitszeugnisse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/anforderungen-arbeitszeugnisse\/","title":{"rendered":"Anforderungen an Arbeitszeugnisse"},"content":{"rendered":"<p>Die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis sind hoch. Zum einen muss das Zeugnis der Wahrheit entsprechen, zum anderen muss es wohlwollend sein. Das gilt f\u00fcr alle Arbeitgeber gleicherma\u00dfen, also auch f\u00fcr Vereine, Stiftungen und sonstige gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften. Problematisch wird es, wenn die Arbeitsleistung nicht stimmte und dies im Arbeitszeugnis seinen Niederschlag findet. Nachfolgend ein paar Hinweise, worauf zu achten ist.<\/p>\n<h3>Anspruch auf ein Arbeitszeugnis<\/h3>\n<p>Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis \u2013 und zwar auf eines ohne geheime Hinweise und subtile Botschaften. Ferner ist das Zeugnis nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wohlwollend zu formulieren. Nicht immer ist der Chef mit den Leistungen seines ehemaligen Mitarbeiters aber zufrieden. H\u00e4ufig sind die mangelnde Leistung und\/oder das Verhalten gar ein Grund f\u00fcr das Ausscheiden. Umso mehr str\u00e4uben sich Arbeitgeber innerlich, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Der Wunsch ist dann gro\u00df, den zuk\u00fcnftigen potentiellen Arbeitgeber durch geheime Botschaften und Codes vor der mangelnden Qualifikation des ausgeschiedenen Mitarbeiters zu warnen.<\/p>\n<h3>Unterschrift durchkreuzt Firmennamen<\/h3>\n<p>Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hatte z.B. einen Fall zu beurteilen, in dem die Unterschrift des <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Arbeitgebers<\/strong><\/a> den maschinenschriftlich eingesetzten Firmennamen auf dem Zeugnis quer durchkreuzte. Mit einem derartig unterzeichneten Arbeitszeugnis wollte sich die Arbeitnehmerin nicht zufrieden geben, da sie bef\u00fcrchtete, der entarteten Unterschrift lasse sich entnehmen, dass der Unterzeichnende sich so vom (durchaus positiven) Inhalt distanzieren wollte. Das LAG Hamm gab ihr Recht und f\u00fchrte weitergehend aus, dass es irrelevant sei, ob und welche vermeintlich b\u00f6swilligen Hintergedanken der Unterzeichner beim Aufsetzen der Unterschrift hatte. Der Arbeitnehmer habe jedenfalls einen Anspruch auf die Unterschrift, mit welcher der Verfasser auch sonst normalerweise betriebliche Dokumente unterzeichnet. Alles andere, wie auch eine quer zum Zeugnistext verlaufende Unterschrift, sei geeignet, Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Arbeitszeugnisses hervorzurufen.<\/p>\n<h3>Versteckte Geheimcodes in der Unterschrift<\/h3>\n<p>Noch etwas kurioser war die Sachlage in einem Fall, der vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Kiel landete. Der Arbeitnehmer erkannte in der Unterschrift auf seinem Arbeitszeugnis einen traurig dreinschauenden Smiley. Dies wich vom Normalbild der Unterschrift des ehemaligen Chefs insofern ab, als dass dieser stets einen l\u00e4chelnden Smiley verwendete. Darin sah der Kl\u00e4ger eine geheime Botschaft, die die Unzufriedenheit seines ehemaligen Arbeitgebers zum Ausdruck bringen sollte. Letztlich verurteilte das ArbG Kiel den Arbeitgeber buchst\u00e4blich dazu, das Arbeitszeugnis nochmal mit einem l\u00e4chelnden Smiley zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>Unterschrift muss einwandfrei sein<\/h3>\n<p>Zusammenfassend ist also ein strenger Umgang der Gerichte mit Unterschriften unter Arbeitszeugnissen festzustellen. Auch eine ungew\u00f6hnlich gro\u00dfe Unterschrift, wie im Fall des LAG N\u00fcrnberg, oder eine unter der Signaturzeile platzierte Unterschrift k\u00f6nnen bereits einen Anspruch des Arbeitnehmers begr\u00fcnden. Arbeitgeber sollten beim Unterzeichnen von Arbeitszeugnissen ferner von weiteren Zeichen wie Punkten, H\u00e4kchen und anderen Anomalien absehen. Zudem darf ein Ausdruck des Arbeitszeugnisses nicht einfach auf normalem Papier, sondern nur auf dem Firmenbriefkopf erfolgen.<\/p>\n<h3>Inhalt eines Arbeitszeugnisses<\/h3>\n<p>Strenge Anforderungen stellen die Gerichte nicht nur an die \u00e4u\u00dfere Form des Arbeitszeugnisses, sondern auch an den Inhalt. Neben dem allgemeinen Aufbau (\u00dcberschrift \u201eArbeitszeugnis\u201c, allgemeine Angaben zum Arbeitgeber, personelle Angaben zum Arbeitnehmer, Besch\u00e4ftigungsdauer und detaillierte T\u00e4tigkeitsbeschreibung) ist gerade im Herzst\u00fcck des Arbeitszeugnisses, namentlich der Bewertung der Kompetenzen und des Verhaltens des Arbeitnehmers, der genaue Wortlaut entscheidend.<\/p>\n<p>Aus den einzelnen Formulierungen des Verfassers soll sich letztendlich eine Benotung f\u00fcr den Arbeitnehmer ergeben. Formulierungen wie: \u201eEr\/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit\u201c stehen dabei beispielhaft f\u00fcr die Note 1, w\u00e4hrend der Satz \u201eEr\/Sie war stets bem\u00fcht alle Aufgaben zu unsere vollsten Zufriedenheit zu erf\u00fcllen\u201c eine mangelhafte Leistung des Arbeitnehmers erkennen l\u00e4sst. Der Verfasser sollte darauf achten, stets wahrheitsgetreu und wohlwollend zu formulieren und bei negativen Formulierungen auch eine entsprechende Begr\u00fcndung parat zu haben und die entsprechenden Tatsachen beweisen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Subtile Botschaften im Zeugnistext<\/h3>\n<p>Nicht nur durch Geheimzeichen in der Unterschrift, sondern auch durch bestimmte Formulierungen im Inhalt des Zeugnisses versuchen viele Arbeitgeber, anderen Unternehmen verschl\u00fcsselt zu empfehlen, vom Einstellen des ehemaligen Arbeitnehmers besser abzusehen. So deutet ein fehlender Punkt am Ende des Textes darauf hin, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsverh\u00e4ltnis nicht im Guten, sondern etwa durch Klage beendet hat. Eine Anh\u00e4ufung von Rechtschreibfehlern im Zeugnis kann eine schlampige Arbeitsweise des Arbeitnehmers signalisieren. \u00dcberdies hat der Hinweis auf die Durchwahl des Vorgesetzten zur Kl\u00e4rung von R\u00fcckfragen laut dem ArbG Herford nichts in einem Arbeitszeugnis verloren. Selbst wahre Tatsachen, die aber f\u00fcr einen potenziellen Arbeitgeber nicht interessant sind, d\u00fcrfen nicht dazu verwandt werden, den Arbeitnehmer negativ darzustellen.<\/p>\n<h3>Zuviel des Lobes<\/h3>\n<p>Auch zu viel Lob kann sch\u00e4dlich sein. Im einem vor dem LAG Hamm verhandelten Fall wich eine Arbeitgeberin vom Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers nicht \u2013 wie normalerweise zu erwarten \u2013 nach unten ab, sondern ersetzte die Formulierungen mit \u00fcberm\u00e4\u00dfig positiven Schilderungen, wie beispielsweise \u201eWenn es bessere Noten als &#8217;sehr gut&#8216; geben w\u00fcrde, w\u00fcrden wir ihn damit beurteilen\u201c. Die \u00fcberzogen positive Darstellung ziehe, so das Gericht, das Zeugnis ins L\u00e4cherliche. Durch die \u00dcbertreibungen werde der Eindruck hervorgerufen, die vom Arbeitgeber getroffenen Aussagen seien lediglich Ironie.<\/p>\n<p>Beim Verfassen von Arbeitszeugnissen sollte stets der Grundsatz gelten: Lieber etwas zu positiv formuliert als zu negativ. Von der Verwendung jeglicher \u201eGeheimcodes\u201c ist au\u00dferdem abzuraten. Die Rechtsprechung ist streng und f\u00e4llt im Zweifel eher arbeitnehmerfreundlich aus. Ein falsches Zeugnis kann \u00fcbrigens sogar Schadensersatzanspr\u00fcche des neuen Arbeitgebers gegen den alten Arbeitgeber ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2017\/Volltexte\/Maerz\/laghamm27072016.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2016, Az. 4 Ta 118\/16<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2017\/Volltexte\/Maerz\/arbgherford01042009.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ArbG Herford, Urteil vom 01.04.2009, Az. 2 Ca 1502\/08<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2017\/Volltexte\/Maerz\/arbgkiel18042013.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ArbG Kiel, Urteil vom 18.04.2013, Az. 5 Ca 80 b\/13<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2017\/Volltexte\/Maerz\/lagnuernberg29072005.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LAG N\u00fcrnberg, Beschluss vom 29.07.2005, Az. 4 Ta 153\/05<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2017\/Volltexte\/Maerz\/laghamm14112016.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LAG Hamm, Beschluss vom 14.11.2016, Az. 12 Ta 475\/16<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/verspaetete-gehaltszahlung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Versp\u00e4tete Gehaltszahlung kostet 40 Euro \u201eStrafe\u201c<\/strong><\/a><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Individuelle Beratung vom Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis sind hoch. Zum einen muss das Zeugnis der Wahrheit entsprechen, zum anderen muss es wohlwollend sein. Das gilt f\u00fcr alle Arbeitgeber gleicherma\u00dfen, also auch f\u00fcr Vereine, Stiftungen und sonstige gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften. Problematisch wird es, wenn die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":16599,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[18,1899],"tags":[],"class_list":["post-7367","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-arbeitsrecht","category-arbeitsrecht-npo"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7367","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7367"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7367\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19577,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7367\/revisions\/19577"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16599"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7367"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7367"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7367"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}