{"id":7194,"date":"2017-02-28T13:46:55","date_gmt":"2017-02-28T11:46:55","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=7194"},"modified":"2022-02-18T16:11:51","modified_gmt":"2022-02-18T14:11:51","slug":"verein-satzung-aendern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/verein-satzung-aendern\/","title":{"rendered":"Wie kann ein Verein seine Satzung \u00e4ndern?"},"content":{"rendered":"<p>Nicht selten m\u00fcssen Vereine ihre Satzung \u00e4ndern, um sie ver\u00e4nderten tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Umst\u00e4nden anzupassen. Aber wie \u00e4ndert ein Verein seine Satzung?<\/p>\n<h3>Zust\u00e4ndiges Organ: Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>Zust\u00e4ndiges Organ f\u00fcr die Satzungs\u00e4nderungen ist die Mitgliederversammlung. Zu der Mitgliederversammlung muss \u2013 wie in allen \u00fcbrigen F\u00e4llen auch \u2013 ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen werden. Die vorgeschriebene Form und die Frist der Einladung sind aus der Vereinssatzung zu entnehmen und unterscheiden sich von Verein zu Verein. Enth\u00e4lt die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Satzung<\/strong><\/a> keine Einladungsfrist \u2013 was nicht selten vorkommt \u2013, ist die Mitgliederversammlung so fr\u00fchzeitig einzuberufen, dass sich die Mitglieder angemessen inhaltlich auf den Gegenstand der Beratungen vorbereiten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Vorschl\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung m\u00f6glichst genau beschreiben<\/h3>\n<p>Dabei ist zu beachten, dass eine sachliche Vorbereitung nur dann m\u00f6glich ist, wenn die geplante Satzungs\u00e4nderung als Tagesordnungspunkt hinreichend bestimmt in der Einladung angek\u00fcndigt wird. Die allgemein gehaltene Bezeichnung \u201eSatzungs\u00e4nderung\u201c reicht dazu nicht aus. Wichtig ist vielmehr, die Satzungs\u00e4nderungsvorschl\u00e4ge in der Tagesordnung m\u00f6glichst genau zu beschreiben.<\/p>\n<h3>Zustimmung der Mitglieder<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend der Mitgliederversammlung m\u00fcssen die anwesenden Mitglieder einen Beschluss mit der erforderlichen \u2013 zumeist in der Satzung festgelegten \u2013 Mehrheit fassen. Sieht die Satzung nichts Abweichendes vor, ist die Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen \u2013 nicht der eingeladenen(!) \u2013 Mitglieder ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Anderes gilt nur, wenn der Vereinszweck ge\u00e4ndert werden soll. Dann ist, wenn die Satzung nichts Abweichendes vorsieht, die Zustimmung aller Mitglieder \u2013 also auch der nicht erschienenen(!) \u2013 notwendig. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder kann zwar in diesem Fall auch schriftlich eingeholt werden. Bei gro\u00dfen Vereinen ist das aber nat\u00fcrlich nahezu unm\u00f6glich.<\/p>\n<h3>\u00c4nderungen im Versammlungsprotokoll vermerken<\/h3>\n<p>Die Satzungs\u00e4nderung ist unbedingt im Versammlungsprotokoll zu vermerken. Es gelten f\u00fcr die Protokolle keine anderen Anforderungen als f\u00fcr jedes andere Versammlungsprotokoll, insbesondere d\u00fcrfen die Unterschriften derjenigen Personen nicht fehlen, die die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen zu beurkunden haben.<\/p>\n<h3>Satzungs\u00e4nderung in Vereinsregister eintragen<\/h3>\n<p>Zur Wirksamkeit der Satzungs\u00e4nderung ist dann noch die Eintragung in das Vereinsregister erforderlich. Zur Anmeldung der Satzungs\u00e4nderung ist der Vorstand verpflichtet. Im Internet sind zahlreiche Anmeldeformulare mit weiteren Hinweisen frei verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>Die Vorstandsmitglieder haben auf ihrer Anmeldung ihre Unterschriften in beglaubigter Form zu leisten, also in der Regel vor einem Notar oder \u2013 was nur in manchen Bundesl\u00e4ndern m\u00f6glich ist, aber g\u00fcnstiger \u2013 vor einem zust\u00e4ndigen Mitarbeiter der Stadt- bzw. Kreisverwaltung. Zusammen mit der Anmeldung (inkl. der beglaubigten Unterschriften) werden eine Abschrift des Versammlungsprotokolls und die vollst\u00e4ndige (neue) Satzung zum zust\u00e4ndigen Amtsgericht (\u201eRegistergericht\u201c), das das Vereinsregister f\u00fchrt, geschickt. Mit der erfolgreichen Eintragung ist die Satzungs\u00e4nderung bewirkt.<\/p>\n<p>Unsere Experten f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht sind Ihnen bei Satzungs\u00e4nderungen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter <strong>069 \/ 76757780<\/strong> oder per E-Mail an <a href=\"mailto:info@winheller.com\"><strong>info@winheller.com<\/strong><\/a>.<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<p>Mit der richtigen Satzungsgestaltung k\u00f6nnen Sie Haftungsrisiken minimieren. Mehr zum Thema Vereinssatzungen erfolgreich \u00fcberarbeiten und optimieren <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>finden Sie hier<\/strong><\/a>.<\/div><\/p>\n<h4>Unser Rechtsanwalt beantwortet die wichtigsten Fragen zu Satzungs\u00e4nderungen im Video:<\/h4>\n<p><iframe loading=\"lazy\" title=\"Satzungs\u00e4nderungen bei Vereinen, Stiftungen und gGmbHs\" width=\"628\" height=\"353\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/9mDBRxnz7OE?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"was-sind-vereinsorgane\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Was sind Vereinsorgane?<br \/>\n<\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gestaltung von Vereinssatzungen: Fallstricke vermeiden<\/a><a href=\"was-sind-vereinsorgane\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><br \/>\n<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht selten m\u00fcssen Vereine ihre Satzung \u00e4ndern, um sie ver\u00e4nderten tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Umst\u00e4nden anzupassen. 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