{"id":7070,"date":"2017-01-10T19:20:33","date_gmt":"2017-01-10T17:20:33","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=7070"},"modified":"2021-07-12T14:33:18","modified_gmt":"2021-07-12T12:33:18","slug":"bafin-ruinoese-differenzkontrakte-cfds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/bafin-ruinoese-differenzkontrakte-cfds\/","title":{"rendered":"BaFin schreitet bei ruin\u00f6sen Differenzkontrakten ein"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem die BaFin ihr Recht zur Produktintervention zun\u00e4chst bez\u00fcglich sogenannter <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/kapitalanlagerecht\/bonitaetsanleihen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonit\u00e4tsanleihen<\/a><\/strong> aus\u00fcben wollte, erw\u00e4gt sie nun ein Verbot des Vertriebs von <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/kapitalanlagerecht\/differenzkontrakte-cfds.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Differenzkontrakten<\/strong><\/a> (\u201eContracts for Difference oder CFDs\u201c) mit unbeschr\u00e4nkter Nachschusspflicht an Privatanleger. Es war zu erwarten, dass sich die BaFin dieser Anlageklasse annehmen w\u00fcrde, nachdem die Europ\u00e4ische Wertpapier- und Marktaufsichtsbeh\u00f6rde (ESMA) bereits am 25. Juli 2016 mit einer <a href=\"https:\/\/www.esma.europa.eu\/sites\/default\/files\/library\/2016-1166_warning_on_cfds_binary_options_and_other_speculative_products.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Stellungnahme<\/strong><\/a> eindringlich Privatanleger vor CFDs, bin\u00e4ren Optionen und \u00e4hnlich spekulativen Produkten gewarnt hatte.<\/p>\n<h3>BaFin hat Bedenken bei CFDs mit Nachschusspflicht<\/h3>\n<p>CFDs sind Finanzprodukte, mit denen der Anleger und der Emittent auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts wetten. Dabei verf\u00fcgen CFDs \u00fcblicherweise \u00fcber einen Hebel (\u201eLeverage\u201c). Ein Hebel von zehn bedeutet beispielsweise, dass ein Euro Einsatz des Anlegers tats\u00e4chlich einer Investitionssumme von zehn Euro entspricht. Durch diesen Hebel ist es Anlegern m\u00f6glich, mit nur geringem Einsatz gro\u00dfe Summen zu bewegen. Dies steigert den potenziellen Gewinn betr\u00e4chtlich.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber stehen aber auch entsprechende Verlustrisiken. Besonders deutlich wurde dies am 15. Januar 2015. Damals l\u00f6ste die Schweizer Nationalbank die Bindung des Schweizer Franken an den Euro. Der Franken wertete auf und zahlreiche Anleger machten Verluste. Ber\u00fchmt wurde das Beispiel eines Ingenieurs, der 2.800 Euro einsetzte und 280.000 Euro an einem Tag verlor.<\/p>\n<h3>Anleger haftet mit gesamtem Verm\u00f6gen<\/h3>\n<p>Problematisch dabei ist, dass CFDs eine sogenannte Nachschusspflicht begr\u00fcnden. Zehren die erzielten Verluste den urspr\u00fcnglichen Einsatz des Anlegers auf, ist dieser verpflichtet, Geld nachzuschie\u00dfen. Hat er nicht gen\u00fcgend Geld auf seinem Brokerkonto vorr\u00e4tig, haftet er mit seinem gesamten sonstigen Verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Bei starken Marktbewegungen kann somit bereits ein geringer Kapitaleinsatz ruin\u00f6se Effekte f\u00fcr den Anleger haben. Es ist diese Nachschusspflicht, die der BaFin ein Dorn im Auge ist.<\/p>\n<p>Wir haben uns in einer <a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/Kanzlei\/Downloadbereich\/winheller-stellungnahme-geplante-produktintervention-cfd-bafin.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Stellungnahme mit den Argumenten der BaFin auseinandergesetzt<\/strong><\/a>. Im Ergebnis stimmen wir der BaFin dem Grunde nach zu, dass der Vertrieb von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatanleger erhebliche Bedenken f\u00fcr den Anlegerschutz begr\u00fcndet. Die BaFin beschr\u00e4nkt die Ma\u00dfnahme nur auf den Vertrieb von CFDs an Privatanleger; professionelle Anleger sollen weiterhin CFDs mit Nachschusspflicht erwerben k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Unternehmen sollten Vorbereitungszeit nutzen<\/h3>\n<p>Anbieter, Vermittler und Verk\u00e4ufer solcher CFDs mit Nachschusspflicht sollten sich also darauf einstellen, dass die derzeitige Vertriebspraxis an Privatanleger von der Aufsicht untersagt wird. Sobald die BaFin ihre endg\u00fcltige Entscheidung verk\u00fcndet, haben die Anbieter nach jetziger Planung lediglich drei Monate Zeit, die Anordnung umzusetzen. Eine Zuwiderhandlung kann dann mit einem Bu\u00dfgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.<\/p>\n<p>Es empfiehlt sich daher, bereits jetzt die M\u00f6glichkeiten auszuloten, wie die bestehenden Gesch\u00e4ftsmodelle angepasst werden k\u00f6nnen, damit die neuen Anforderungen aus der Anordnung eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ob und insbesondere wie Sie auch in Zukunft CFDs an Privatanleger vermitteln und verkaufen k\u00f6nnen, erkl\u00e4ren Ihnen gerne unsere Anwa\u00e4lte f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie erreichen uns unter <a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>info@winheller.com<\/strong><\/a> und telefonisch unter <strong>069 76 75 77 80<\/strong>. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/Kanzlei\/Downloadbereich\/winheller-stellungnahme-geplante-produktintervention-cfd-bafin.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Komplette Stellungnahme durch WINHELLER an die BaFin<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem die BaFin ihr Recht zur Produktintervention zun\u00e4chst bez\u00fcglich sogenannter Bonit\u00e4tsanleihen aus\u00fcben wollte, erw\u00e4gt sie nun ein Verbot des Vertriebs von Differenzkontrakten (\u201eContracts for Difference oder CFDs\u201c) mit unbeschr\u00e4nkter Nachschusspflicht an Privatanleger. Es war zu erwarten, dass sich die BaFin dieser [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":9919,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[118,1898],"tags":[],"class_list":["post-7070","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kapitalanlagerecht","category-kapitalmarktrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7070","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7070"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7070\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9495,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7070\/revisions\/9495"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9919"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7070"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7070"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7070"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}