{"id":6933,"date":"2016-11-22T13:08:37","date_gmt":"2016-11-22T11:08:37","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=6933"},"modified":"2016-11-22T13:08:37","modified_gmt":"2016-11-22T11:08:37","slug":"steuerberatungsgesellschaften-eu-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/steuerberatungsgesellschaften-eu-ausland\/","title":{"rendered":"Steuerberatungsgesellschaften im EU-Ausland d\u00fcrfen auch in Deutschland Rat erteilen"},"content":{"rendered":"<p>Bisher durften Steuerberatungsgesellschaften, die in einem EU-Mitgliedsstaat gegr\u00fcndet und ans\u00e4ssig sind, in Deutschland nur Steuerberatung erteilen, sofern auch Steuerberater die Gesellschaft verantwortlich f\u00fchrten. In Deutschland als Steuerberater anerkannt ist (u.E. zu Recht) jedoch nur, wer erfolgreich eine staatliche Pr\u00fcfung als Steuerberater abgelegt hat. Auch Rechtsanw\u00e4lte d\u00fcrfen steuerrechtlichen Rat erteilen. In anderen EU-Mitgliedsstaaten ist allerdings die Handhabung, wer <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung.html\" target=\"_blank\"><strong>Steuerberatung<\/strong><\/a> erteilen darf und wer nicht, zuweilen lockerer ausgestaltet als in Deutschland. Dies f\u00fchrt dazu, dass ausl\u00e4ndische Steuerberatungsgesellschaften zwar in ihrem Land zur steuerlichen Hilfe zugelassen waren, unter diesen Umst\u00e4nden aber in Deutschland nicht als Steuerberater zugelassen werden bzw. nicht in Deutschland beraten\/vertreten durften.<\/p>\n<h3>Britische Steuerberatungsgesellschaft klagt gegen Finanzamt<\/h3>\n<p>So auch im Fall des Bundesfinanzhofes, in welchem eine britische Steuerberatungsgesellschaft gegen das Finanzamt klagte, weil sich dieses weigerte, die britische Steuerberatungsgesellschaft als Bevollm\u00e4chtigte einer in Deutschland ans\u00e4ssigen Gesellschaft in einem Steuerverfahren anzuerkennen. Der Bundesfinanzhof wandte es sich zwecks \u00dcberpr\u00fcfung an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH).<\/p>\n<h3>Deutsche Regelung widerspricht Europarecht<\/h3>\n<p>Die Antwort des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes im Urteil vom 17.12.2015 (Aktenzeichen C-342\/14) fiel eindeutig zu Gunsten der Steuerberatungsgesellschaften aus. Die einschr\u00e4nkenden Regelungen, unter denen in Deutschland die Zulassung einer Gesellschaft zur Steuerberatung erfolgt, d\u00fcrften nicht bei Gesellschaften aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat Anwendung finden, wenn die betroffene Gesellschaft in ihrem Mitgliedsstaat wirksam zur Steuerberatung anerkannt sei.<\/p>\n<p>Eine solche Einschr\u00e4nkung stehe der europ\u00e4ischen Grundfreiheit und insbesondere der Regelung aus \u00a7 54 AEUV, welche Beschr\u00e4nkungen des Dienstleistungsverkehrs untersagt, entgegen. Staaten, die der europ\u00e4ischen Union angeh\u00f6ren, m\u00fcssen demnach Qualifikationen, die in anderen Mitgliedsstaaten erworben wurden, ihrem Wert nach anerkennen und angemessen ber\u00fccksichtigen. Das hei\u00dft im Einzelnen, dass ein Mitgliedsstaat die Dienstleistungsfreiheit nicht aufgrund von fehlenden Berufsqualifikationen einschr\u00e4nken kann. Wenn also beispielsweise Gro\u00dfbritannien weniger strenge Voraussetzungen stellt, unter denen eine Person als Steuerberater praktizieren kann, als Deutschland, so muss unabh\u00e4ngig davon auch das deutsche Recht dessen Status als Steuerberater akzeptieren und ihn dementsprechend Steuerberatung erteilen lassen. Das gilt laut dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes sogar dann, wenn der betreffende Mitgliedsstaat \u00fcberhaupt keine Anforderungen an die jeweilige Profession stellt.<\/p>\n<h3>Vorsicht bei Auswahl der\u00a0Steuerberatergesellschaft<\/h3>\n<p>Zwar loben viele diese Rechtsprechung als wichtigen Ausdruck europ\u00e4ischer Freiheitswerte, andere f\u00fcrchten aber, dass der EuGH mit dieser Entscheidung der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a> T\u00fcr und Tor \u00f6ffnet. Weiterhin sind Verbraucher nun schlechter vor einer fehlerhaften Beratung gesch\u00fctzt. Insbesondere k\u00f6nne die deutsche Steuerberaterpr\u00fcfung umgangen werden, indem man eine Steuerberatungsgesellschaft einfach in einem EU-Mitgliedsstaat gr\u00fcndet und von dort in Deutschland Steuerberatung betreibt. Ob damit den Steuerpflichtigen geholfen ist, ist fraglich.<\/p>\n<p>Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Steuerberatung von einer im europ\u00e4ischen Ausland ans\u00e4ssigen Steuerberatergesellschaft vornehmen lassen, sollten \u00e4u\u00dferst vorsichtig bei der Auswahl sein. Gerade die deutsche Ausbildung von Steuerberatern und Rechtsanw\u00e4lten gilt im internationalen Vergleich als besonders anspruchsvoll und gr\u00fcndlich. Beratungsfehler werden in der Praxis zumeist erst sp\u00e4t und sehr oft zu sp\u00e4t entdeckt. Wir empfehlen daher, sich gleich an fundiert ausgebildeten Experten in Deutschland zu wenden, als sp\u00e4ter seinen Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen fehlerhafter Beratung im Ausland hinterherzulaufen.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/unternehmen.html\" target=\"_blank\"><strong>Steuerrecht und Steuerberatung f\u00fcr Ihr Unternehmen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bisher durften Steuerberatungsgesellschaften, die in einem EU-Mitgliedsstaat gegr\u00fcndet und ans\u00e4ssig sind, in Deutschland nur Steuerberatung erteilen, sofern auch Steuerberater die Gesellschaft verantwortlich f\u00fchrten. In Deutschland als Steuerberater anerkannt ist (u.E. zu Recht) jedoch nur, wer erfolgreich eine staatliche Pr\u00fcfung als Steuerberater [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":5173,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[1939],"tags":[],"class_list":["post-6933","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-sonstiges-steuerrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6933","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6933"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6933\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6935,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6933\/revisions\/6935"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6933"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6933"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6933"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}