{"id":6523,"date":"2016-10-26T09:52:24","date_gmt":"2016-10-26T07:52:24","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=6523"},"modified":"2016-10-26T09:52:24","modified_gmt":"2016-10-26T07:52:24","slug":"bundesregierung-politische-betaetigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/bundesregierung-politische-betaetigung\/","title":{"rendered":"Die Bundesregierung zur politischen Bet\u00e4tigung gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften"},"content":{"rendered":"<p>Die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit von Attac hat die Bundesregierung erreicht. Auf die Gro\u00dfe Anfrage von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und einzelner Bundestagsabgeordneter zum Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht und zu der Frage, inwieweit sich gemeinn\u00fctzige Organisationen politisch bet\u00e4tigen d\u00fcrfen, hat sie am 07.09.2016 geantwortet. Die Antworten sind allerdings wenig erhellend. Nicht untypisch f\u00fcr derlei Antworten auf Anfragen aus dem Parlament fallen sie eher pauschal aus und sind \u00e4u\u00dferst zur\u00fcckhaltend formuliert. Offenbar will man zun\u00e4chst die weitere Entwicklung und insbesondere auch die Entscheidungen der Gerichte in Sachen Attac und BUND abwarten, bevor man sich zu sehr aus der Deckung wagt.<\/p>\n<h3>\u00c4nderung der Gemeinn\u00fctzigkeitsvorschriften?<\/h3>\n<p>Nach Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit von politischen Organisationen, insbesondere von Attac, wird viel \u00fcber eine \u00c4nderung der Gemeinn\u00fctzigkeitsvorschriften diskutiert. Mit ihrer Gro\u00dfen Anfrage wollten die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und einige Abgeordnete in Erfahrung bringen, wie die Bundesregierung dazu steht, dass sich gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften zunehmend <a href=\"?s=politische+bet%C3%A4tigung\" target=\"_blank\"><strong>politisch bet\u00e4tigen<\/strong><\/a>. Im Folgenden haben wir \u2013 auszugsweise \u2013 einige wenige Fragen und Antworten bewertet:<\/p>\n<p>&#8211; Auf die Frage, wie die Bundesregierung dazu steht, dass sich B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zunehmend auch in gemeinn\u00fctzigen Organisationen politisch engagieren und Politik nicht mehr nur in Parteien \u201ezu Hause\u201c ist, reagiert die Bundesregierung mit einem ausweichenden und pauschalen Hinweis darauf, dass das zivilgesellschaftliche Engagement wichtig und f\u00f6rderungsw\u00fcrdig sei. Sowohl das gesellschaftliche Engagement in gemeinn\u00fctzigen Organisationen als auch das politische Engagement \u201eim engeren Sinn\u201c in Parteien und W\u00e4hlervereinigungen genie\u00dfe einen hohen Stellenwert.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Stellungnahme:<\/span> Die Antwort muss man wohl in die Kategorie \u201eThema verfehlt\u201c einordnen. Sie geht nicht auf den Kern der Frage ein, dass sich Menschen zunehmend gerade nicht mehr in Parteien politisch bet\u00e4tigen wollen, die sich mehr und mehr von der Basis entfernen und mit Mitgliederschwund zu k\u00e4mpfen haben, sondern nach Alternativen f\u00fcr ihr Engagement suchen und diese Alternative z.T. in gemeinn\u00fctzigen Organisationen finden.<\/p>\n<p>&#8211; Auf die Frage, ob es denkbar sei, dass in Deutschland eine uneinheitliche Praxis der Finanzbeh\u00f6rden im Hinblick auf die Gew\u00e4hrung und die Versagung der Gemeinn\u00fctzigkeit gelte, antwortet die Bundesregierung mit der knappen Feststellung, dass ihr insoweit keine Erkenntnisse vorliegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Stellungnahme:<\/span> Die Antwort ist schwerlich ernst zu nehmen. In Beraterkreisen und selbstverst\u00e4ndlich auch innerhalb der gut beratenen Bundesregierung ist seit vielen Jahren bekannt, dass die An- oder Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit und generell der Umgang mit Fragen zur Gemeinn\u00fctzigkeit von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich behandelt werden. Das ist auch einleuchtend: Das <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht<\/strong><\/a>, dass sich zwischen den beiden Polen \u201eSteuerbeg\u00fcnstigungen f\u00fcr gemeinwohlf\u00f6rdernde T\u00e4tigkeiten\u201c einerseits und \u201eVermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Steuerbeg\u00fcnstigungen\u201c andererseits bewegt, ist in hohem Ma\u00dfe von Wertungen abh\u00e4ngig. Es ist durchzogen von unbestimmten Rechtsbegriffen. Sachbearbeiter A beim Finanzamt B und Sachbearbeiter C beim Finanzamt D vertreten im Zweifel zu ein- und demselben Sachverhalt nicht dieselbe Meinung. Auch der bundeseinheitliche Anwendungserlass zur Abgabenordnung, der grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Finanzbeamten verbindliche Vorgabe ist, hilft da nicht in jedem Einzelfall weiter, denn auch er enth\u00e4lt \u2013 nat\u00fcrlich \u2013 unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bed\u00fcrfen. Es ist daher h\u00f6chste Zeit, endlich \u00fcber eine zentrale Beh\u00f6rde in Deutschland zu entscheiden, die f\u00fcr die Anerkennung und Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit in Deutschland zust\u00e4ndig ist. In anderen L\u00e4ndern funktioniert das (z.B. in den USA), auch in Deutschland w\u00e4re das ein richtiger Schritt hin zu einer einheitlichen Anwendung des Rechts. Es kann nicht sein, dass ein Verein in N\u00fcrnberg anders behandelt wird (im Guten wie im Schlechten) als ein <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Verein<\/strong><\/a> in Berlin, obwohl beide Vereine identische Satzungen und T\u00e4tigkeiten vorweisen. Das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern w\u00e4re z.B. eine geeignete Beh\u00f6rde, die diese zentrale Aufgabe \u00fcbernehmen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>&#8211; Auf die Frage, ob sich die Bundesregierung eine \u00c4nderung des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts dahingehend vorstellen k\u00f6nne, dass sich gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften auch politisch bet\u00e4tigen d\u00fcrfen, \u201ewenn eine gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit mit einer politischen Zielsetzung grunds\u00e4tzlich verbunden ist\u201c, antwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis darauf, dass \u201evor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung\u201c das Ehrenamt einerseits und die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes durch Parteien andererseits getrennt zu betrachten seien.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Stellungnahme:<\/span> Den Begriff des \u201eEhrenamts\u201c verwendet die Bundesregierung hier offenbar versehentlich. Gemeint haben d\u00fcrfte sie generell das ehrenamtliche Engagement in <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>gemeinn\u00fctzigen Organisationen<\/strong><\/a>. Denn ehrenamtlich kann man sich selbstverst\u00e4ndlich auch in Parteien engagieren. Aber abgesehen davon ist die grunds\u00e4tzliche Trennung zwischen gemeinn\u00fctzigem und politischem Wirken, die die Bundesregierung postuliert, in der Tat aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden und vor dem Hintergrund diverser Spendenskandale der letzten Jahrzehnte, die auch unter Einsatz (vermeintlich) gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften erfolgten, angezeigt. Damit ist aber die eigentliche Frage nicht beantwortet, wo die Grenze zwischen gemeinn\u00fctzig und politisch verl\u00e4uft und welche Zwischenformen gemeinn\u00fctzig-politischen Wirkens es gibt und ob ein solches Wirken nicht auch innerhalb gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften \u2013 \u00fcber den aktuellen Rechtsstand hinaus \u2013 zul\u00e4ssig sein muss.<\/p>\n<p>&#8211; Auf die Frage, ob \u00a7 52 AO nicht erg\u00e4nzt werden m\u00fcsse um Zwecke wie \u201eF\u00f6rderung der Menschenrechte\u201c, \u201eF\u00f6rderung des Friedens\u201c, \u201eF\u00f6rderung des europ\u00e4ischen Gedankens\/der europ\u00e4ischen Demokratie\/der europ\u00e4ischen Integration\u201c teilt die Bundesregierung mit, dass die genannten Zwecke auch schon heute unter die in \u00a7 52 AO aufgef\u00fchrten Zwecke subsumiert werden k\u00f6nnten, im \u00dcbrigen aber der Meinungsaustausch innerhalb der Bundesregierung \u00fcber eine m\u00f6gliche Erg\u00e4nzung der Katalogzwecke noch nicht abgeschlossen sei.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Stellungnahme:<\/span> Die Bundesregierung hat Recht. Die typischen gemeinn\u00fctzigen Zwecke, die B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, aber wohl auch andere Bef\u00fcrworter von \u00c4nderungen an \u00a7 52 AO im Blick haben, d\u00fcrften schon heute unter die in \u00a7 52 AO genannten gemeinn\u00fctzigen Zwecke zu fassen sein. Soweit das nicht der Fall ist, w\u00e4re an eine ma\u00dfvolle Erg\u00e4nzung des Katalogs gemeinn\u00fctziger Zwecke zu denken, z.B. der in der Anfrage ebenfalls thematisierte Zweck der \u201eF\u00f6rderung der Gleichberechtigung Trans- und Intersexueller\u201c als Erg\u00e4nzung zum bisherigen in \u00a7 52 AO aufgef\u00fchrten Zweck der \u201eF\u00f6rderung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern\u201c einzuf\u00fcgen.<\/p>\n<h3>Z\u00f6gerliche Haltung der Bundesregierung<\/h3>\n<p>Die Antworten der Bundesregierung bringen die Diskussion \u00fcber die Weiterentwicklung des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts nicht wirklich voran. Die Regierung tut teilweise so, als sei sie \u201eVerwaltung ohne jede Haltung\u201c (so Diefenbach-Trommer, BBE-Newsletter 20\/2016). Andererseits ist es klar, dass die Bundesregierung nicht zu konkreten Einzelf\u00e4llen (z.B. Attac) Stellung nehmen kann. Diese Einzelf\u00e4lle zu kl\u00e4ren ist Aufgabe der Gerichte und nicht der Bundesregierung. Dass die Fragesteller den Attac-Einzelfall \u00fcberhaupt zum Gegenstand der Gro\u00dfen Anfrage gemacht haben, verwundert daher und hat wohl eher politische Hintergr\u00fcnde.<\/p>\n<p>Im Ergebnis ist die z\u00f6gerliche Haltung der Bundesregierung daher durchaus verst\u00e4ndlich: Sie will offensichtlich den Ausgang der aktuell vor den Gerichten anh\u00e4ngigen Verfahren abwarten. Zu oft schon hat sich die Politik in den letzten Jahrzehnten heftig die Finger verbrannt, wenn es um das Thema Politik und ihre Finanzierung ging. Mehr als einmal wurde sie vom Bundesverfassungsgericht regelrecht gema\u00dfregelt. Offenbar will sie es dieses Mal vorsichtiger angehen lassen und keine \u00fcbereilten Ma\u00dfnahmen ergreifen: Erst wenn die Entscheidungen der Gerichte vorliegen, d\u00fcrfte daher der Zeitpunkt gekommen sein, an einer gro\u00dfen gesetzgeberischen L\u00f6sung zu arbeiten, die die ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in den Blick nimmt und eine vern\u00fcnftige Abgrenzung zwischen dem politischen Wirken einerseits und dem gemeinn\u00fctzigen Wirken andererseits (und vor allem den dazwischen liegenden F\u00e4llen) erlaubt, die sowohl den politischen Parteien als auch den gemeinn\u00fctzigen Organisationen den n\u00f6tigen Raum zur Entfaltung gibt.<\/p>\n<p>Bei weiteren Fragen rund um das Thema politische Bet\u00e4tigung von gemeinn\u00fctzigen Organisationen sind Ihnen unsere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/kanzleileitung\/stefan-winheller.html\" target=\"_blank\"><strong>spezialisierten Anw\u00e4lte<\/strong><\/a> gerne behilflich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2016\/volltexte\/oktober\/btdrucksache07092016.pdf\" target=\"_blank\">Bundestags-Drucksache BT-Drs. 18\/9573 v. 07.09.2016<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"aufspaltung-politisch-taetige-npos\/\" target=\"_blank\"><strong>CDU: Politisch t\u00e4tige NPOs sollen sich aufspalten<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Rechtliche und steuerrechtliche Beratung f\u00fcr Ihre gemeinn\u00fctzige Organisation<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit von Attac hat die Bundesregierung erreicht. Auf die Gro\u00dfe Anfrage von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und einzelner Bundestagsabgeordneter zum Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht und zu der Frage, inwieweit sich gemeinn\u00fctzige Organisationen politisch bet\u00e4tigen d\u00fcrfen, hat sie am 07.09.2016 geantwortet. 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