{"id":6304,"date":"2016-08-01T10:11:57","date_gmt":"2016-08-01T08:11:57","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=6304"},"modified":"2018-08-30T11:47:24","modified_gmt":"2018-08-30T09:47:24","slug":"verluste-verfallene-optionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/verluste-verfallene-optionen\/","title":{"rendered":"Verluste aus verfallenen Optionen mindern ab sofort die Steuer"},"content":{"rendered":"<p>Optionen sind ein am Finanzmarkt beliebtes Mittel, um auf bestimmte Werte oder Indizes zu wetten. Sie sichern dem Optionsinhaber gegen\u00fcber dem Optionsemittenten das Recht, den zugrunde liegenden Wert zu einem bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. In der Praxis werden erfolgreiche Optionen meist durch Barausgleich beglichen. Verspekuliert sich der Anleger hingegen, verfallen die Optionen am Ende ihrer Laufzeit wertlos.<\/p>\n<h3>Bundesfinanzhof erm\u00f6glicht Anerkennung von Verlusten<\/h3>\n<p>Bisher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass bei einem Verfall des Optionsrechts kein steuerlich relevanter Verlust vorliegt. Hierbei beruft sie sich auf \u00a7 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG. Danach sei es f\u00fcr eine Steuerbarkeit notwendig, dass der Steuerpflichtige einen Vorteil oder einen Differenzausgleich \u201eerlange\u201c. Ein solcher l\u00e4ge aber nur vor, wenn die Option tats\u00e4chlich ausge\u00fcbt wird. Verf\u00e4llt die Option hingegen, fehle es an einem Differenzausgleich, da ja tats\u00e4chlich nichts geschehe.<\/p>\n<p>Der Fiskus konnte sich somit die Steuer auf die mit Optionsgesch\u00e4ften erzielten Gewinne sichern, ohne an den h\u00e4ufig auftretenden Verlusten beim Verfall der Optionen beteiligt zu sein. Dem hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Reihe von Urteilen nun einen Riegel vorgeschoben. Unter anderem gebietet es das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der individuellen Leistungsf\u00e4higkeit, dass jedweder Ausgang von Optionsgesch\u00e4ften in vollem Umfang steuerbar ist.<\/p>\n<h3>Keine automatische Ber\u00fccksichtigung<\/h3>\n<p>F\u00fcr Steuerpflichtige, die bei ihren Optionsgesch\u00e4ften Verluste gemacht haben, bedeutet dies, dass sie den vollen Kaufpreis der Option steuermindernd geltend machen k\u00f6nnen. Zu beachten ist jedoch, dass die meisten Finanzinstitute solche Verluste erst ab dem n\u00e4chsten Jahr automatisch bei der Abgeltungssteuer ber\u00fccksichtigen werden. Wer Verluste f\u00fcr dieses oder die vergangenen Jahre geltend machen m\u00f6chte, muss diese selbst in seiner Steuererkl\u00e4rung in Ansatz bringen. Soweit das Finanzamt entsprechende Verluste nicht akzeptiert, sollte ein Einspruch gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Gerne stehen Ihnen hierf\u00fcr unsere Steuerberater und Steuerfachanw\u00e4lte zur Verf\u00fcgung. Wir freuen uns auf <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/rechtsanwaelte\/anka-hakert.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Ihre Kontaktaufnahme<\/strong><\/a>!<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"skinhandel-internet-steuerfalle\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>CS:GO und Co.: Skinhandel im Internet \u2013 Vorsicht Steuerfalle!<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Steuerrecht &amp; Steuerberatung: Professionelle Beratung f\u00fcr Ihr Unternehmen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Optionen sind ein am Finanzmarkt beliebtes Mittel, um auf bestimmte Werte oder Indizes zu wetten. 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