{"id":6187,"date":"2016-06-23T12:23:05","date_gmt":"2016-06-23T10:23:05","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=6187"},"modified":"2021-07-12T14:41:14","modified_gmt":"2021-07-12T12:41:14","slug":"zahlungskontenrichtlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/zahlungskontenrichtlinie\/","title":{"rendered":"Zahlungskontenrichtlinie vereinfacht Kontenwechsel und reguliert Vergleichswebseiten"},"content":{"rendered":"<p>Neben der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Zahlungsdiensterichtlinie II<\/strong><\/a> bringt nun auch die europ\u00e4ische Zahlungskontenrichtlinie (\u201ePayment Accounts Directive\u201c) gro\u00dfe Ver\u00e4nderungen im Finanzbereich und erstmals auch Regeln f\u00fcr sogenannte Vergleichswebseiten. Ihre Umsetzung findet die Richtlinie im deutschen Zahlungskontengesetz, das am 11.04.2016 verabschiedet worden ist. Die meisten seiner Vorschriften treten jedoch erst am 18.09.2016 in Kraft.<\/p>\n<h3>Das Basiskonto kommt und Kontenwechsel werden einfacher<\/h3>\n<p>Bereits wirksam sind die Bestimmungen \u00fcber das sogenannte Basiskonto. Dieses verpflichtet Kreditinstitute dazu, jedem Verbraucher diskriminierungsfrei ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Anspruch darauf hat jeder, der seinen rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalt in der Europ\u00e4ischen Union (EU) hat, einschlie\u00dflich Asylsuchender und Personen, die nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen. Der Preis f\u00fcr dieses Konto muss laut Gesetz \u201eangemessen\u201c sein.<\/p>\n<p>Die neben dem Basiskonto f\u00fcr Zahlungsdienstleister vielleicht wichtigste Neuerung ist die angestrebte Vereinfachung von Kontenwechseln. Sowohl den neuen als auch den alten Zahlungsdienstleister des Kunden treffen unter der Zahlungskontenrichtlinie Pflichten. Nach der Vorstellung der EU soll der Wechsel von Konten ablaufen, wie der Wechsel des Stromanbieters. Der Kunde bevollm\u00e4chtigt den neuen Anbieter per gesetzlich vorgeschriebenem Formular, den Wechsel zu vollziehen. Dieser hat nun zwei Tage Zeit, den alten Zahlungsdienstleister zu informieren und von diesem alle relevanten Daten wie Einzugserm\u00e4chtigungen und Dauerauftr\u00e4ge anzufordern. Innerhalb von f\u00fcnf Tagen muss er diese dann auf das neue Konto \u00fcbertragen. So soll der Verbraucher nahtlos auf ein neues Konto wechseln k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Vergleichbarkeit wird gest\u00e4rkt, Vergleichswebseiten reguliert<\/h3>\n<p>Eine Neuerung eher im Detail ist die standardisierte Entgeltinformation. Nunmehr m\u00fcssen alle <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz\/zag-erlaubnis-zahlungsdienste.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zahlungsdienstleister<\/a><\/strong> ihre Geb\u00fchren und Kosten in einem kurzen und \u00fcbersichtlichen Dokument darlegen und dem Verbraucher zur Verf\u00fcgung stellen. Die Gestaltung des Dokuments richtet sich nach den von der Europ\u00e4ischen Bankenaufsicht (EBA) aufgestellten Richtlinien. Kunden sollen so leichter die Kostenstruktur zwischen den verschiedenen Anbietern vergleichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Erstmals werden auch Regeln f\u00fcr sogenannte Vergleichswebseiten getroffen. Diese m\u00fcssen die Angebote von Zahlungsdienstleistern nun zumindest anhand bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener Kriterien vergleichen und diese offenlegen. Zudem sind nunmehr formale Kriterien zu beachten. So muss zum Beispiel der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung angegeben, die standardisierte Zahlungskontenterminologie verwendet und ein Verfahren zur Meldung unrichtiger Eintr\u00e4ge eingerichtet werden.<\/p>\n<h3>Umsetzung bis zum 18. September n\u00f6tig<\/h3>\n<p>Finanzinstitute m\u00fcssen den einfachen Kontenwechsel bis zum 18.09.2016 umgesetzt haben. Bis dahin muss die Europ\u00e4ische Bankenaufsicht auch Richtlinien f\u00fcr die Zahlungskontenterminologie vorgelegt haben. Zahlungsdienstleister und Vergleichswebseiten haben dann noch 9 Monate Zeit, diese entsprechend des Zahlungskontengesetzes zu \u00fcbernehmen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Schritte Sie bis dahin einleiten m\u00fcssen, erkl\u00e4ren Ihnen unsere auf <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Bankaufsichtsrecht<\/strong><\/a> spezialisierten Anw\u00e4lte gerne in einem pers\u00f6nlichen Beratungsgespr\u00e4ch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"zahlungsdiensterichtlinie-ii\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Zahlungsdiensterichtlinie II reguliert FinTechs<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Bankaufsichtsrechtliche Beratung f\u00fcr Ihr Unternehmen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neben der Zahlungsdiensterichtlinie II bringt nun auch die europ\u00e4ische Zahlungskontenrichtlinie (\u201ePayment Accounts Directive\u201c) gro\u00dfe Ver\u00e4nderungen im Finanzbereich und erstmals auch Regeln f\u00fcr sogenannte Vergleichswebseiten. Ihre Umsetzung findet die Richtlinie im deutschen Zahlungskontengesetz, das am 11.04.2016 verabschiedet worden ist. 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