{"id":6040,"date":"2016-05-03T16:26:06","date_gmt":"2016-05-03T14:26:06","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=6040"},"modified":"2016-05-03T16:27:27","modified_gmt":"2016-05-03T14:27:27","slug":"kita-agb-unwirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/kita-agb-unwirksam\/","title":{"rendered":"Kita-AGB teilweise unwirksam"},"content":{"rendered":"<p>Der BGH hatte sich k\u00fcrzlich mit der rechtlichen Einordnung eines Kindertagesst\u00e4ttenvertrages und der Wirksamkeit von Kindertagesst\u00e4tten-AGB zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<h3>Kautionen sind treuh\u00e4nderisch zu verwalten<\/h3>\n<p>Nach Auffassung des BGH sind Klauseln, die eine Kaution in erheblicher H\u00f6he als Darlehen vorsehen, unwirksam. Vorliegend hatte die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh\/kita-ggmbh.html\" target=\"_blank\"><strong>Kindertagesst\u00e4tte<\/strong><\/a> eine Kaution in H\u00f6he von 1.000 Euro verlangt. Diese war als zinsloses Darlehen ausgestaltet, so dass die Kindertagesst\u00e4tte \u00fcber die Summe frei verf\u00fcgen konnte und den Betrag erst nach Beendigung des Vertrages zur\u00fcckzahlen musste. Der BGH h\u00e4lt diese Klausel f\u00fcr unwirksam, weil die Eltern aufgrund der Gestaltung der Kaution als Darlehen das Insolvenzrisiko tragen. Kautionen sichern zuk\u00fcnftige (Schadensersatz-)Forderungen ab und sind treuh\u00e4nderisch zu verwalten. Sie m\u00fcssen in aller Regel auf insolvenzfesten Konten angelegt werden. Nur die Vereinbarung einer treuh\u00e4nderisch verwalteten Kaution d\u00fcrfte daher wirksam sein.<\/p>\n<h3>K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten ist zul\u00e4ssig<\/h3>\n<p>Eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ist zul\u00e4ssig. Der Kindertagesst\u00e4ttenvertrag ist nach Ansicht des BGH ein dauerndes Dienstverh\u00e4ltnis mit festen Bez\u00fcgen, also ein Dienstvertrag nach \u00a7 611 BGB. Es liegt also kein Vertrag nach \u00a7 627 BGB vor, der jederzeit fristlos gek\u00fcndigt werden kann.<\/p>\n<p>Auch in der Eingew\u00f6hnungszeit in den ersten zwei Monaten ist keine k\u00fcrzere K\u00fcndigungsfrist geboten. Eine solche kann allerdings vertraglich vereinbart werden.<\/p>\n<h3>Keine Erstattung der Verpflegungspauschale<\/h3>\n<p>Eine Klausel, die eine Verpflegungspauschale vorsieht, die zum Anfang eines jeden Monats in voller H\u00f6he zu zahlen ist und nicht anteilig erstattet wird, wenn das Kind nicht den vollen Monat \u00fcber die Kindertagesst\u00e4tte besucht, ist wirksam. Wird klar, dass das Kind die Kita l\u00e4ngere Zeit nicht mehr oder gar nicht mehr besuchen wird, kann die Verpflegungspauschale allerdings nicht f\u00fcr die darauf folgenden Monate verlangt werden, denn die Kindertagesst\u00e4tte kann sich dann auf die Abwesenheit einstellen.<\/p>\n<h3>Kita-Betreuung ist keine Pflicht<\/h3>\n<p>Eine Klausel, die die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind in der Kindertagesst\u00e4tte betreuen zu lassen, ist unwirksam. Eltern muss es \u00fcber F\u00e4lle einer urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit hinaus freistehen, davon abzusehen, die Dienste der Kita f\u00fcr ihr Kind tats\u00e4chlich in Anspruch zu nehmen, etwa dann, wenn ein Elternteil aktuell nicht durch eine eigene Berufst\u00e4tigkeit gebunden ist, wenn nahe Verwandte, zum Beispiel Gro\u00dfeltern des Kindes, zu Besuch sind, aber auch dann, wenn die Eltern es vorziehen, ihr Kind zeitweise selbst zu betreuen, oder wenn sie das Vertrauen in die Dienste der Kita verloren haben.<\/p>\n<p>Dem BGH zufolge ist es nicht zu rechtfertigen, die Eltern durch Formularvertrag gleichsam dazu zu zwingen, ihr Kind tagt\u00e4glich in die Krippe zu bringen. Ein derartiger Zwang widerspricht sowohl dem Erziehungsrecht der Eltern als auch dem Wohl des Kindes. Der Kita half dabei auch nicht das Argument, dass ihr die R\u00fcckzahlung von staatlichen Zusch\u00fcssen drohte, weil die Zusch\u00fcsse an den regelm\u00e4\u00dfigen Besuch der Kinder gekoppelt waren.<\/p>\n<h3>AGB von gro\u00dfer Bedeutung<\/h3>\n<p>AGB sind f\u00fcr Kindertagesst\u00e4tten, aber nat\u00fcrlich auch f\u00fcr Kinderkrippen, Kinderg\u00e4rten, Jugendheime, Internate, Jugendzentren, Jugendherbergen und vergleichbare Einrichtungen von gro\u00dfer Bedeutung. Durch AGB k\u00f6nnen die Einrichtungen die wesentlichen Vertragsregelungen gegen\u00fcber den Vertragspartnern festlegen. AGB-Klauseln k\u00f6nnen allerdings auch unwirksam sein und sollten daher regelm\u00e4\u00dfig einer rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung und ggf. Aktualisierung unterzogen werden. Unsere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/kanzleileitung\/stefan-winheller.html\" target=\"_blank\"><strong>erfahrenen Anw\u00e4lte<\/strong><\/a> sind Ihnen dabei gerne behilflich.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2016\/volltexte\/april\/bgh18022016.pdf\" target=\"_blank\">BGH, Urteil vom 18.02.2016, Az. III ZR 126\/15<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"loeschung-kita-verein-aus-vereinsregister\/\" target=\"_blank\">Rechtsformverfehlung: L\u00f6schung (zu) gro\u00dfer Kita-Vereine aus dem Vereinsregister<br \/>\n<\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh\/kita-ggmbh.html\" target=\"_blank\">Kitas und Kinderg\u00e4rten: Die richtige Rechtsform w\u00e4hlen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BGH hatte sich k\u00fcrzlich mit der rechtlichen Einordnung eines Kindertagesst\u00e4ttenvertrages und der Wirksamkeit von Kindertagesst\u00e4tten-AGB zu besch\u00e4ftigen. Kautionen sind treuh\u00e4nderisch zu verwalten Nach Auffassung des BGH sind Klauseln, die eine Kaution in erheblicher H\u00f6he als Darlehen vorsehen, unwirksam. 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