{"id":5899,"date":"2016-03-14T13:58:40","date_gmt":"2016-03-14T11:58:40","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=5899"},"modified":"2016-04-19T16:25:34","modified_gmt":"2016-04-19T14:25:34","slug":"loeschung-kita-verein-aus-vereinsregister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/loeschung-kita-verein-aus-vereinsregister\/","title":{"rendered":"Rechtsformverfehlung: L\u00f6schung (zu) gro\u00dfer Kita-Vereine aus dem Vereinsregister"},"content":{"rendered":"<p>Seit mehreren Jahren schon besch\u00e4ftigt die Rechtsprechung des Kammergerichts (KG) Berlin die Verantwortlichen sozialer <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Vereine und Verb\u00e4nde<\/strong><\/a>. Das KG vertritt die u.E. richtige, aber nicht unumstrittene, Auffassung, dass der Betrieb einer Kita und\/oder einer Schule (und anderer Sozialunternehmen) eine wirtschaftliche Bet\u00e4tigung darstellt, die, wenn sie \u00fcberhandnimmt, zur L\u00f6schung des Vereins aus dem Vereinsregister f\u00fchren muss. Mit zwei aktuellen Entscheidungen vom 16.02.2016 hat das KG seine Rechtsprechung nun weiter gefestigt.<\/p>\n<h3>Geringe Zahl von Vereinsmitgliedern<\/h3>\n<p>Die Entscheidungen betreffen zwei \u00e4ltere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/gemeinnuetziger-verein.html\" target=\"_blank\"><strong>gemeinn\u00fctzige Vereine<\/strong><\/a> mit Sitz in Berlin \u2013 gegr\u00fcndet 1995 bzw. 1971. Sie beide verfolgten typische gemeinn\u00fctzige Zwecke der Jugendhilfe und der Bildung und Erziehung und betrieben jeweils mehrere Kindertageseinrichtungen. W\u00e4hrend der j\u00fcngere der beiden Vereine 9 Kitas mit jeweils 16 bis 32 Kindern betrieb, kam der \u00e4ltere Verein sogar auf stolze 24 Kita-Einrichtungen mit insgesamt weit \u00fcber 2.000 Pl\u00e4tzen, auf zahlreiche weitere soziale Einrichtungen und auf insg. ca. 750 Mitarbeiter, davon 33 in der Verwaltung in der Gesch\u00e4ftsstelle.<\/p>\n<p>Im krassen Gegensatz zur gro\u00dfen Zahl von Einrichtungen und Mitarbeitern stand bei beiden Vereinen die geringe Zahl von Mitgliedern: W\u00e4hrend der erstgenannte Verein von nur 11 Mitgliedern getragen wurde, belief sich die Mitgliederzahl beim letztgenannten Verein auf 16.<\/p>\n<h3>Wirtschaftliche Bet\u00e4tigung der Vereine nicht zu leugnen<\/h3>\n<p>Das K<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-5904\" title=\"Kita-Verein rechtzeitig umwandeln\" src=\"wp-content\/uploads\/2016\/03\/kita-verein-umwandlung-web.jpg\" alt=\"kita-verein-umwandlung-web\" width=\"223\" height=\"149\" \/>G Berlin hat in seinen Entscheidungen beide Vereine gleicherma\u00dfen als sog. wirtschaftliche Vereine eingestuft. Als solche d\u00fcrften sie \u2013 so das Gericht \u2013 nicht im Vereinsregister eingetragen werden bzw. seien wegen der bereits erfolgten Eintragungen zu l\u00f6schen. Die Entscheidungsfindung des KG Berlin vereinfacht haben wohl nicht zuletzt auch die o.g. Zahlen. Das Gericht best\u00e4tigt n\u00e4mlich die herrschende Auffassung, dass es auf die in der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\" target=\"_blank\"><strong>Satzung des Vereins<\/strong><\/a> aufgef\u00fchrten ideellen Zwecke nicht ankommen kann \u2013 denn Papier ist geduldig. Entscheidend f\u00fcr die Frage, ob ein Verein sich \u00fcberwiegend wirtschaftlich bet\u00e4tigt und daher nicht als sog. Idealverein ins Vereinsregister eingetragen werden kann, seien vielmehr die tats\u00e4chlichen Gegebenheiten. Und die waren in den vorliegenden F\u00e4llen in der Tat eindeutig: Eine unternehmerische Bet\u00e4tigung am Markt war vor dem Hintergrund der immensen Gr\u00f6\u00dfe und der tats\u00e4chlichen Konkurrenz zu anderen gewerblichen Tr\u00e4gern schwerlich zu leugnen. Die Vereine waren auch nicht etwa durch ein besonderes pers\u00f6nliches Engagement der Eltern gepr\u00e4gt, das gegen eine anonyme Kunde-Dienstleister-Beziehung gesprochen h\u00e4tte und daher an der Unternehmereigenschaft h\u00e4tte zweifeln lassen. Weder engagierten sich die Eltern tats\u00e4chlich noch vermittelte die m\u00f6gliche Mitgliedschaft in den Vereinen ein solches Engagement. Letzteres schied schon deswegen aus, weil die Eltern gar keine Mitglieder waren. Stattdessen war die Mitgliedschaft auf wenige Personen (11 bzw. 16, s.o.) begrenzt.<\/p>\n<h3>Gemeinn\u00fctzigkeit\u00a0ist nicht entscheidend<\/h3>\n<p>Dass die Vereine nicht gewinnorientiert t\u00e4tig waren, \u00e4nderte an dem vom KG gefundenen Ergebnis ebenso wenig wie eine m\u00f6gliche staatliche (Teil-) Finanzierung der Vereinsbet\u00e4tigungen. Auch die Gemeinn\u00fctzigkeit spielte nach Auffassung des Gerichts f\u00fcr die vereinsrechtliche Frage, ob es sich bei einem Verein um einen in das Vereinsregister eintragungsf\u00e4higen Idealverein oder um einen nicht eintragungsf\u00e4higen Wirtschaftsverein handelt, keine Rolle. Denn andernfalls m\u00fcssten fast alle Kita-Vereine immer Idealvereine sein \u2013 das <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/vereine.html\" target=\"_blank\"><strong>Steuerrecht<\/strong><\/a> gew\u00e4hrt ihnen ja in aller Regel wegen der Zweckbetriebseigenschaft von Kitas die Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/p>\n<h3>Auch Nebenzweckprivileg hilft nicht<\/h3>\n<p>Schlie\u00dflich konnte den Vereinen auch das sog. Nebenzweckprivileg nicht helfen. Es besagt, dass ein Idealverein wirtschaftliche Bet\u00e4tigungen entfalten darf, solange sich diese Bet\u00e4tigungen den eigentlichen ideellen Bet\u00e4tigungen unterordnen. Das war hier nicht der Fall, da die (sozial-) wirtschaftlichen Bet\u00e4tigungen in Form des Betriebs der Kitas die Vereine geradezu dominierten.<\/p>\n<p>Und auch dem k\u00fcrzlich vom OLG Brandenburg entwickelten Grundsatz, dass seit langem im Vereinsregister eingetragene Vereine auf einen Fortbestand ihrer Eintragung vertrauen d\u00fcrfen, erteilt das KG Berlin eine klare Absage. Wenn sich herausstellt, dass ein eingetragener Verein in Wirklichkeit ein wirtschaftlicher Verein ist, besteht \u2013 so das Gericht \u2013 ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an der Beseitigung der falschen Eintragung.<\/p>\n<h3>Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen<\/h3>\n<p>Besonders interessant ist, dass das KG Berlin in beiden F\u00e4llen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hat. Mit Datum vom 02.03.2016 sind die Beschwerden bereits eingelegt worden. Ob das aus Sicht der betroffenen Vereine und insbesondere aus Sicht der Sozialwirtschaft in ihrer Gesamtheit tats\u00e4chlich klug war, ist allerdings zweifelhaft. Der BGH bekommt zwar nun die von vielen Seiten seit langem herbeigesehnte Chance, ein Machtwort zu sprechen. Angesichts der Gr\u00f6\u00dfe der beiden betroffenen Vereine sprechen unserer Auffassung nach allerdings die besseren Argumente daf\u00fcr, dass der BGH die Entscheidungen des KG Berlin best\u00e4tigen wird. Sind aber erst einmal zwei die KG-Rechtsprechung best\u00e4tigende Entscheidungen des BGH in der Welt, wird es f\u00fcr die Sozialverb\u00e4nde sicher nicht einfacher, ihre gewohnte und liebgewonnene <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Rechtsform des e.V.<\/strong><\/a> in k\u00fcnftigen weiteren F\u00e4llen zu verteidigen. Wie dem auch sei: Die Vereinslandschaft schaut nun jedenfalls mit Spannung nach Karlsruhe.<\/p>\n<h3>Organisationsstruktur \u00fcberdenken<\/h3>\n<p>Im \u00dcbrigen m\u00f6chten wir noch einen wichtigen Punkt betonen: Die Entscheidungen des KG Berlin sind in keiner Weise gegen die Sozialwirtschaft an sich gerichtet. Sie richten sich lediglich gegen die von Tr\u00e4gern hier und da f\u00e4lschlicherweise gew\u00e4hlte Rechtsform des e.V. Wir raten gro\u00dfen sozialunternehmerisch t\u00e4tigen Vereinen daher seit langem dazu, Zeit und Geld nicht auf langwierige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten zu verwenden, sondern sich proaktiv \u00fcber die geeignete Organisationsstruktur inkl. geeigneter <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/umstrukturierung.html\" target=\"_blank\"><strong>Rechtsformalternativen<\/strong><\/a> (gGmbH, gemeinn\u00fctzige Genossenschaft, ggf. sogar die gemeinn\u00fctzige AG) Gedanken zu machen \u2013 begleitet von einer vern\u00fcnftigen vereinsinternen Kommunikation gg\u00fc. den Mitgliedern und Besch\u00e4ftigten (vgl. bereits Winheller, DStR 2015, 1389; ders., DStR 2013, 2009; ders., DStR 2012, 1562; ders., SozialRecht aktuell, 2015, 103; ders., KiTa aktuell Recht 2014, 19). Unsere <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/kanzleileitung\/stefan-winheller.html\" target=\"_blank\"><strong>spezialisierten Anw\u00e4lte<\/strong><\/a> sind Ihnen gerne dabei behilflich.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2016\/volltexte\/maerz\/kgberlin1602201688.pdf\" target=\"_blank\">KG Berlin, Urteil vom 16.02.2016 \u2013 Az. 2 W 88\/14<br \/>\n<\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2016\/volltexte\/maerz\/kgberlin1202201671.pdf\" target=\"_blank\">KG Berlin, Urteil vom 16.02.2016 \u2013 Az. 22 W 71\/15<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"kleine-kitas-weiterhin-eingetragene-vereine\/\" target=\"_blank\"><strong>Kleine Kitas k\u00f6nnen weiterhin eingetragene Vereine sein<\/strong><\/a><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh\/kita-ggmbh.html\" target=\"_blank\">Hilfe bei der Umwandlung Ihres Kita-Vereins<br \/>\n<\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\">Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit: Das sind die Folgen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit mehreren Jahren schon besch\u00e4ftigt die Rechtsprechung des Kammergerichts (KG) Berlin die Verantwortlichen sozialer Vereine und Verb\u00e4nde. Das KG vertritt die u.E. richtige, aber nicht unumstrittene, Auffassung, dass der Betrieb einer Kita und\/oder einer Schule (und anderer Sozialunternehmen) eine wirtschaftliche Bet\u00e4tigung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":4817,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[60,23],"tags":[191,855],"class_list":["post-5899","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-ggmbh-recht","category-vereinsrecht","tag-verein","tag-wirtschaftlicher-verein"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5899","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5899"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5899\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5983,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5899\/revisions\/5983"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4817"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5899"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5899"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5899"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}