{"id":5834,"date":"2016-03-09T14:17:47","date_gmt":"2016-03-09T12:17:47","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=5834"},"modified":"2016-03-09T14:17:47","modified_gmt":"2016-03-09T12:17:47","slug":"verein-verbandsstrafe-nicht-auf-fan-abwaelzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/verein-verbandsstrafe-nicht-auf-fan-abwaelzen\/","title":{"rendered":"Verein kann Verbandsstrafe nicht auf Fan abw\u00e4lzen"},"content":{"rendered":"<p>Das Verbot des Abbrennens von Knallk\u00f6rpern im Fu\u00dfballstadion dient dem Schutz der Menschen und nicht dem Schutz des <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Vereins<\/strong><\/a>, keine Verbandsstrafe verh\u00e4ngt zu bekommen. Daher kann ein Zuschauer nicht f\u00fcr die Zahlung einer Verbandsstrafe in Regress genommen werden.<\/p>\n<h3>Fu\u00dfballfan z\u00fcndet Knallk\u00f6rper<\/h3>\n<p>Es ist allgemein bekannt, dass das Z\u00fcnden von Feuerwerksk\u00f6rpern in Fu\u00dfballstadien untersagt ist. Trotz dieses Verbotes kommt es immer wieder vor, dass Chaoten die Gef\u00e4hrlichkeit ihres Handelns verkennen oder gar bewusst ignorieren. Letztlich schaden sie damit \u201eihrer\u201c Mannschaft, weil \u2013 und das d\u00fcrfte auch allgemein bekannt sein \u2013 die Fu\u00dfballvereine nach den Statuten des DFB f\u00fcr das Handeln ihrer Anh\u00e4nger mittels <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/haftungsfragen.html\" target=\"_blank\"><strong>Verbandsstrafen<\/strong><\/a> bestraft werden k\u00f6nnen und regelm\u00e4\u00dfig in nicht unempfindlichen Ausma\u00df auch bestraft werden.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht (OLG) K\u00f6ln hatte sich mit dem Handeln eines solchen Chaoten zu besch\u00e4ftigen. Dieser z\u00fcndete w\u00e4hrend eines Fu\u00dfballspiels einen Knallk\u00f6rper und warf ihn auf den Unterrang der Nordtrib\u00fcne. Unter anderem deswegen verh\u00e4ngte das Sportgericht des DFB gegen den Verein eine Verbandsstrafe. Der Verein nahm den Zuschauer daf\u00fcr in Regress. Das LG K\u00f6ln gab erstinstanzlich dem Verein Recht. Dagegen legte der beklagte Zuschauer erfolgreich Berufung ein.<\/p>\n<h3>Verein erh\u00e4lt Verbandsstrafe<\/h3>\n<p>Das OLG K\u00f6ln war n\u00e4mlich der Ansicht, dass die Hausordnung des Stadions zwar ein Verbot des Z\u00fcndens von Knallk\u00f6rpers beinhalte, jedoch der Schutzzweck dieser Norm die besondere Gef\u00e4hrlichkeit von Knallk\u00f6rpern f\u00fcr die menschliche Gesundheit sei. Zuschauer, Organisationspersonal und Spieler seien durch die mit dem Feuer und der Explosion verbundenen Gefahren gleicherma\u00dfen bedroht. Die Verbandsstrafe hingegen sei vom Schutzzweck dieser Norm nicht umfasst. Vielmehr habe sich der Verein freiwillig dem DFB-Statut unterworfen und damit dem Risiko, eine Verbandstrafe zu erhalten, ausgesetzt. Zwar d\u00fcrfte auch dem Beklagten nicht entgangen sein, dass der DFB dem Verein bei entsprechenden Vorf\u00e4llen eine Verbandsstrafe auferlegen kann. Insoweit jedoch eine bewusste \u00dcbernahme dieses Risikos durch den Beklagten anzunehmen, erschien dem OLG K\u00f6ln zu weitgehend. Die komplexe Rechtslage nach der Satzung des DFB und der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sowie die m\u00f6glichen finanziellen Folgen d\u00fcrften sich dem durchschnittlichen Zuschauer n\u00e4mlich kaum erschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Damit wendet sich das OLG K\u00f6ln gegen das OLG Rostock (Urteil v. 24.04.2006, Az. 3 U 106\/05), das im Jahr 2006 noch anders entschieden hatte und dem Verein einen Schadensersatzanspruch gegen den St\u00f6rer zusprach. Interessant wird sein, was der BGH zum Urteil des OLG K\u00f6ln zu sagen hat. Die Revision gegen das Urteil hat das OLG K\u00f6ln zugelassen.<\/p>\n<h3>Benutzungsordnung von Sportst\u00e4tten \u00fcberpr\u00fcfen<\/h3>\n<p>Vereine sollten die Benutzungsordnungen ihrer Sportst\u00e4tten \u00fcberpr\u00fcfen und die \u00dcberw\u00e4lzung von Verbandsstrafen auf etwaige St\u00f6rer (wirksam) regeln. Dies d\u00fcrfte unserer Auffassung nach grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich sein, wenn gewisse Voraussetzungen beachtet werden. Wichtig ist vor allem, dass die Regelungen, die zumeist Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) sein werden, wirksam in die Vertragsbeziehung zum Zuschauer einbezogen werden. Ferner m\u00fcssen die Regelungen transparent sein und einer sog. AGB-Inhaltskontrolle standhalten. F\u00fcr kleinere Verst\u00f6\u00dfe kommen pauschalisierte Schadensersatzanspr\u00fcche in Betracht, die es den Vereinen erm\u00f6glichen, Schadensersatz zu fordern, ohne den Schaden konkret beziffern zu m\u00fcssen. Insbesondere Sportvereine, die ihre Sportst\u00e4tten an Dritte vermieten (z.B. Tennishallen), sollten au\u00dferdem umfangreiche (wirksame) <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/haftungsfragen.html\" target=\"_blank\"><strong>Haftungsregelungen<\/strong><\/a> aufnehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fragen rund um Haftung im Verein und Verband sind unsere spezialisierten Anw\u00e4lte Ihr richtiger <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/kanzleileitung\/stefan-winheller.html\" target=\"_blank\"><strong>Ansprechpartner<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2016\/volltexte\/februar\/olgkoeln17122015.pdf\" target=\"_blank\">OLG K\u00f6ln, Urteil vom 17.12.2015, Az. 7 U 54\/15<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"verein-verbandsstrafe-auf-fan-abwaelzen\/\" target=\"_blank\"><strong>Verein kann Verbandsstrafe auf Fan abw\u00e4lzen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/haftungsfragen.html\" target=\"_blank\"><strong>So minimieren Sie Haftungsrisiken im Verein<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verbot des Abbrennens von Knallk\u00f6rpern im Fu\u00dfballstadion dient dem Schutz der Menschen und nicht dem Schutz des Vereins, keine Verbandsstrafe verh\u00e4ngt zu bekommen. 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