{"id":5747,"date":"2016-02-18T16:56:46","date_gmt":"2016-02-18T14:56:46","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=5747"},"modified":"2020-11-23T13:29:06","modified_gmt":"2020-11-23T11:29:06","slug":"neue-immobiliarkreditrichtlinie-201417eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/neue-immobiliarkreditrichtlinie-201417eu\/","title":{"rendered":"Die neue Immobiliarkreditrichtlinie 2014\/17\/EU"},"content":{"rendered":"<h3>Hintergr\u00fcnde der Richtlinie<\/h3>\n<p>Durch die Finanzkrise haben unter anderem in Spanien Hunderttausende Menschen ihr Eigenheim durch Zwangsvollstreckung verloren. Grund hierf\u00fcr waren jeweils grundpfandrechtlich (z.B. Hypothek, Grundschuld) gesicherte Kredite, die zur \u00dcberschuldung f\u00fchrten. Hiervor soll die neue Immobiliarkreditrichtlinie Verbraucher sch\u00fctzen.<\/p>\n<h3>Wer ist betroffen?<\/h3>\n<p>Betroffen ist jeder Verbraucher, der einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit oder einen Kredit zum Erwerb oder zur Erhaltung von Eigentumsrechten an einem Grundst\u00fcck aufgenommen hat.<\/p>\n<p>Das ist zum Beispiel jede Person, die ihren Hausbau\/Hauskauf mit einem Darlehen bei einer Bank finanziert und der Bank hierf\u00fcr zur Sicherheit eine Hypothek oder (h\u00e4ufiger) eine Grundschuld an dem Grundst\u00fcck \u00fcbertr\u00e4gt.<\/p>\n<h3>Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Verbraucher<\/h3>\n<p>I. Werbung f\u00fcr Kreditvertr\u00e4ge muss bestimmte Standardinformationen enthalten, zum Beispiel einen Warnhinweis hinsichtlich der mit einem Kreditvertrag verbunden Risiken (beispielsweise der Verlust des Eigenheims).<\/p>\n<p>II. Die Richtlinie sieht grunds\u00e4tzlich ein Koppelungsverbot vor.<\/p>\n<p>Von einem Koppelungsgesch\u00e4ft spricht man, wenn beispielsweise zusammen mit einem Netzbetreibervertrag zwingend auch das Mobiltelefon erworben werden muss.<\/p>\n<p>Koppelungen verbietet die Richtlinie nun bei Immobilienkrediten grunds\u00e4tzlich. (Optionale) B\u00fcndelungen bleiben erlaubt.<\/p>\n<p>III. Durch die Richtlinie werden Informationspflichten festgesetzt, die in allgemeine Informationspflichten sowie vorvertragliche Informationen unterteilt werden.<\/p>\n<p>Besonders wichtig f\u00fcr den Verbraucher hierbei sind die vorvertraglichen Informationen, die auf den Verbraucher zugeschnitten sein m\u00fcssen und es ihm erlauben, eine fundierte Entscheidung \u00fcber den Abschluss eines Kreditvertrages zu treffen.<\/p>\n<p>Zwingend zu verwenden ist hierbei das sogenannte ESIS-Merkblatt (Europ\u00e4isches Standardisiertes Merkblatt). Dieses enth\u00e4lt alle erforderlichen Pflichtangaben, um dem Verbraucher einen europaweiten Vergleich von Kreditgebern zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h3>F\u00fcr den Verbraucher besonders wichtig<\/h3>\n<p><strong>I. Nicht jeder soll einen Kredit erhalten d\u00fcrfen.<\/strong><\/p>\n<p>Bevor die vorvertraglichen Informationen erteilt werden k\u00f6nnen, schreibt die Richtlinie eine Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung vor. Diese stellt einen deutlichen Schwerpunkt der Richtlinie dar.<\/p>\n<p>Verlangt wird eine eingehende Pr\u00fcfung, bei der auf verschiedene Quellen zur\u00fcckgegriffen werden soll, insbesondere den Verbraucher selbst, Datenbanken, das Sicherungsobjekt sowie Kreditvermittler, die bereits Informationen \u00fcber den Verbraucher einholen konnten.<\/p>\n<p>Bei der Bewertung des Sicherungsobjekts soll es nicht allein auf den Wert des Objekts ankommen. Vielmehr sollen anerkannte Bewertungsstandards, etwa der vom \u201eInternational Valuation Standards Committee\u201c, herangezogen werden.<\/p>\n<p>Die Rechtsfolge mangelnder Kreditw\u00fcrdigkeit soll nach der Richtlinie \u2013 im Gegensatz zur Verbraucherkreditrichtlinie 2008\/48\/EG \u2013 ein Kreditvergabeverbot sein.<\/p>\n<p>Unklar bleibt hingegen die Rechtsfolge bei einem Versto\u00df gegen die Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfungspflicht des Kreditgebers; dies ist sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft noch umstritten.<\/p>\n<p><strong>II. Bedenkzeit vor Abschluss des Kreditvertrages<\/strong><\/p>\n<p>Die Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten frei, am herk\u00f6mmlichen Widerrufssystem festzuhalten oder aber dem Verbraucher Bedenkzeit einzur\u00e4umen, vor deren Ablauf er keinen Kreditvertrag schlie\u00dfen kann, der Kreditgeber aber an sein Angebot gebunden bleibt.<\/p>\n<p>Der aktuelle Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie f\u00fchrt die Bedenkzeit f\u00fcr die Verbraucherdarlehen ein, die bisher vom <strong>Widerrufsrecht<\/strong> ausgeschlossen sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verbraucher bedeutet das, dass er sich in diesen F\u00e4llen ein konkretes Angebot f\u00fcr den Abschluss eines Kreditvertrages unterbreiten lassen kann und dann mindestens 7 Tage Bedenkzeit hat, in der er weitere Angebote vergleichen kann. Der Kreditgeber bleibt derweil an sein Angebot gebunden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die anderen Verbraucherdarlehensvertr\u00e4ge verbleibt es beim <strong>Widerrufsrecht<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>III. Vorzeitige R\u00fcckzahlung wird nach wie vor hart bestraft<\/strong><\/p>\n<p>Die Richtlinie sieht zwar ein Recht auf die M\u00f6glichkeit einer vorzeitigen R\u00fcckzahlung eines Kredits vor, l\u00e4sst den Mitgliedstaaten aber einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung.<\/p>\n<p>Der aktuelle Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie sieht ein Recht auf vorzeitige R\u00fcckzahlung vor, \u201ewenn hierf\u00fcr ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht\u201c.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der dann zu zahlenden sogenannten Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digung muss nach der Richtlinie gew\u00e4hrleistet sein, dass der finanzielle Verlust des Kreditgebers mit der Entsch\u00e4digung nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p>Eine tats\u00e4chliche Deckelung der Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen, wie von Verbrauchersch\u00fctzern schon lange gefordert, sieht der Regierungsentwurf jedoch nicht vor.<\/p>\n<p><strong>IV. Kreditvermittlung und Kreditberater<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie liegt bei den Pflichten von Kreditvermittlern. Unterschieden wird zwischen gebundenen (im Namen eines Kreditgebers) und ungebundenen Kreditvermittlern. Ungebundene Kreditvermittler m\u00fcssen beispielsweise ihre Provision dem Verbraucher offenlegen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Kreditberater muss deren Unabh\u00e4ngigkeit dadurch sichergestellt werden, dass diese keinerlei Verg\u00fctung von einem oder mehreren Kreditgebern f\u00fcr Beratungsdienstleistungen erhalten.<\/p>\n<h3>Fazit zur neuen\u00a0Immobiliarkreditrichtlinie<\/h3>\n<p>Die neue Immobiliarkreditrichtlinie versucht, Lehren aus sozialen Katastrophen zu ziehen, wie sie sich zum Beispiel im Zuge der Finanzkrise in Spanien und Ungarn ereignet haben.<\/p>\n<p>Um diese Szenarien zu vermeiden, sieht die Richtlinie eine umfassende und transparente Infrastruktur vor, ohne den Mitgliedstaaten dabei den erforderlichen Spielraum in diesen sensiblen Bereichen zu nehmen.<\/p>\n<p>Bei welchem Kreditgeber man welchen Kreditvertrag zur Finanzierung des Eigenheims abschlie\u00dft, ist in der Regel eine einmalige Entscheidung im Leben.<\/p>\n<p>Sollten Sie mit der Leistung Ihrer Bank oder Ihres Finanzdienstleisters unzufrieden sein oder Zweifel an der Wirksamkeit eines Vertrages, nachteiliger Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Widerrufsklauseln haben, dann sind unsere Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht stets der richtige Ansprechpartner.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hintergr\u00fcnde der Richtlinie Durch die Finanzkrise haben unter anderem in Spanien Hunderttausende Menschen ihr Eigenheim durch Zwangsvollstreckung verloren. 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