{"id":5672,"date":"2016-01-26T19:16:58","date_gmt":"2016-01-26T17:16:58","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=5672"},"modified":"2020-11-23T13:26:37","modified_gmt":"2020-11-23T11:26:37","slug":"widerrufsrecht-bgh-neue-chance-widerrufsbelehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/widerrufsrecht-bgh-neue-chance-widerrufsbelehrung\/","title":{"rendered":"Widerrufsrecht: BGH erh\u00e4lt neue Chance zur Entscheidung"},"content":{"rendered":"<p>Im Februar wird der Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Gelegenheit haben, wichtige Fragen im Bereich des Widerrufs von Darlehensvertr\u00e4gen zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<h3>Wichtige Entscheidungen zum Widerruf im letzten Jahr vereitelt<\/h3>\n<p>Im letzten Jahr waren zwei Verfahren vor dem BGH zur Verhandlung terminiert, deren Entscheidung mit Spannung erwartet wurde. In der Sache XI ZR 154\/14 stand eine Entscheidung zu der Frage an, ob und unter welchen Voraussetzungen Widerrufsrechte verwirken k\u00f6nnen, also trotz eigentlichen Bestehens wegen Zeitablaufs und Vertrauensschutzes nicht mehr geltend gemacht werden k\u00f6nnen. In der Sache XI ZR 180\/15 sollte entschieden werden, ob die <strong>Aus\u00fcbung eines Widerrufsrechts<\/strong> treuwidrig und daher unzul\u00e4ssig sein kann.<\/p>\n<p>Beides wird derzeit von Banken gern eingewandt, um sich gegen die Anspr\u00fcche von Bankkunden zu wehren, die ihre Darlehensvertr\u00e4ge widerrufen haben.<\/p>\n<p>Leider kam es in beiden F\u00e4llen nicht zur Entscheidung durch den Bundesgerichtshof, da sich die Parteien jeweils ausgerichtlich geeinigt haben und die Bankkunden daraufhin ihre Rechtsmittel zur\u00fcckzogen. Es spricht einiges f\u00fcr die Vermutung, dass die betroffenen Banken so unliebsame Entscheidungen des BGH vermieden und sich das im Rahmen au\u00dfergerichtlicher Vergleiche mit den klagenden Bankkunden einiges kosten lie\u00dfen.<\/p>\n<h3>Neue Chance, Klarheit zu schaffen<\/h3>\n<p>Nun steht am 23. Februar 2016 wieder ein Verhandlungstag an, der Klarheit zu einigen Aspekten des Darlehenswiderrufs bringen k\u00f6nnte. In den Verfahren XI ZR 549\/14 und XI ZR 101\/15 wird der Bundesgerichtshof dar\u00fcber verhandeln, ob zwei Widerrufsbelehrungen\/-informationen, die in den letzten Jahren h\u00e4ufig Verwendung gefunden haben, den gesetzlichen Anforderungen gen\u00fcgten. In der Sache wird es u.a. darum gehen, ob die Pflichtangaben zum <strong>Widerrufsrecht in Verbrauchervertr\u00e4gen<\/strong> deutlich genug hervorgehoben waren.<\/p>\n<h3>Risiko f\u00fcr Banken ist hoch<\/h3>\n<p>Wenn der Bundesgerichtshof entscheidet, dass das nicht der Fall war und die Widerrufsbelehrungen\/-information nicht den Anforderungen an die Verwendung des g\u00fcltigen Musters gen\u00fcgten und auch nicht die Anforderungen des Gesetzes an eine klare und verst\u00e4ndliche Widerrufsbelehrung erf\u00fcllten, steht fest, dass eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen in Darlehensvertr\u00e4gen, auch aus dem Zeitraum nach Mitte 2010, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df war und daher noch widerruflich sein kann.<\/p>\n<p>In beiden Verfahren ist ein Verbraucherschutzverband der Kl\u00e4ger. Es ist daher zu erwarten, dass diesmal keine au\u00dfergerichtliche Einigung stattfinden wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Entscheidung durch den BGH kommt, ist daher recht hoch.<\/p>\n<h3>Jetzt Widerrufsbelehrung \u00fcberpr\u00fcfen lassen<\/h3>\n<p>Auch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in diesen Verfahren wird es nat\u00fcrlich immer auf die Pr\u00fcfung des Einzelfalls ankommen. Es empfiehlt sich daher weiterhin, sich mit der Frage, ob der eigene Darlehensvertrag widerruflich ist, an einen Fachmann zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Februar wird der Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Gelegenheit haben, wichtige Fragen im Bereich des Widerrufs von Darlehensvertr\u00e4gen zu kl\u00e4ren. 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