{"id":5111,"date":"2015-07-06T17:48:40","date_gmt":"2015-07-06T15:48:40","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=5111"},"modified":"2016-11-08T17:29:07","modified_gmt":"2016-11-08T15:29:07","slug":"fehlerhafte-steuererklaerung-vergessen-stellt-kein-grobes-verschulden-dar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/fehlerhafte-steuererklaerung-vergessen-stellt-kein-grobes-verschulden-dar\/","title":{"rendered":"Fehlerhafte Steuererkl\u00e4rung: Vergessen stellt kein grobes Verschulden dar"},"content":{"rendered":"<h3>BFH urteilt zum schlichten \u201eVergessen\u201c bei der elektronischen Steuererkl\u00e4rung<\/h3>\n<p>Die Finanzverwaltung f\u00e4hrt oftmals eine harte Linie bei Steuerpflichtigen, die schlicht vergessen haben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben in ihrer elektronischen Steuererkl\u00e4rung anzugeben. Finanz\u00e4mter werten ein solches Vergessen dann oft als \u201egrob fahrl\u00e4ssig\u201c.<\/p>\n<h3>Steuerberater verga\u00df, Verlust zu \u00fcbertragen<\/h3>\n<p>Im zu entscheidenden Fall wusste der Steuerberater des Steuerpflichtigen \u00fcber die ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Verluste seines Mandanten Bescheid, schlie\u00dflich hat er sie selbst berechnet. Er verga\u00df jedoch, den berechneten Verlust in das entsprechende Feld des EDV-Programms zu \u00fcbertragen. Das Finanzamt erhielt dadurch keine Kenntnis von dem Verlust und veranlagte den Steuerpflichtigen antragsgem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h3>Antrag auf \u00c4nderung des Steuerbescheides zwei Jahre sp\u00e4ter erfolglos<\/h3>\n<p>Rund zwei Jahre sp\u00e4ter beantragte der Steuerpflichtige, den Steuerbescheid zu \u00e4ndern und die vergessenen Verluste zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung des Steuerbescheides ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, wenn nachtr\u00e4glich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer h\u00f6heren Steuer f\u00fchren. Wenn jedoch Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer f\u00fchren, ist diese nur unter der Einschr\u00e4nkung m\u00f6glich, dass den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel nachtr\u00e4glich bekannt werden. Das Verschulden seines Vertreters muss sich der Steuerpflichtige als eigenen Fehler zurechnen lassen.<\/p>\n<p>Das Finanzamt lehnte eine \u00c4nderung des Steuerbescheides mit Hinweis auf das Vorliegen eines groben Verschuldens des Steuerberaters ab. Der Steuerpflichtige wehrte sich und klagte. Zun\u00e4chst mit m\u00e4\u00dfigem Erfolg: Das <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/finanzgerichtsverfahren.html\"><strong>Finanzgericht<\/strong><\/a> teilte die Rechtsauffassung des Finanzamtes und best\u00e4tigte, dass der Steuerberater grob fahrl\u00e4ssig gehandelt habe.<\/p>\n<h3>BFH: Schlichtes Vergessen kein grobes Verschulden<\/h3>\n<p>Dies lie\u00df der Steuerpflichtige nicht auf sich beruhen. Er f\u00fchrte den Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof (BFH) weiter.<\/p>\n<p>Der BFH f\u00fchrt im entschiedenen Fall seine st\u00e4ndige Rechtsprechung fort, wonach grobes Verschulden vorliegt, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen pers\u00f6nlichen F\u00e4higkeiten und Verh\u00e4ltnissen zumutbare Sorgfalt in ungew\u00f6hnlichem Ma\u00dfe und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat. Der Steuerpflichtige hat auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererkl\u00e4rung zu vertreten. An einen Steuerberater werden jedoch erh\u00f6hte Sorgfaltsanforderungen gestellt.<\/p>\n<p>Der Begriff des Verschuldens i.S. von \u00a7 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei elektronisch gefertigten Steuererkl\u00e4rungen in gleicher Weise auszulegen wie bei schriftlich gefertigten Erkl\u00e4rungen. Allerdings sind Besonderheiten der elektronischen Steuererkl\u00e4rung hinsichtlich ihrer \u00dcbersichtlichkeit bei der Beurteilung des individuellen Verschuldens ebenso zu ber\u00fccksichtigen wie der Umstand, dass am Computerbildschirm ein \u00dcberblick \u00fcber die ausf\u00fcllbaren Felder der elektronischen Steuererkl\u00e4rung mitunter schwieriger zu erlangen ist, als in einer Steuererkl\u00e4rung in Papierform.<\/p>\n<p>Fehler und Nachl\u00e4ssigkeiten, die \u00fcblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, stellen keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit dar. Insbesondere bei unbewussten \u2013 mechanischen &#8211; Fehlern, die selbst bei sorgf\u00e4ltiger Arbeit nicht zu vermeiden sind, kann grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Vereinfacht bedeutet dies, dass Fehler nun einmal passieren k\u00f6nnen und nicht per se ein grobes Verschulden begr\u00fcnden, selbst dann nicht, wenn sie einem Steuerberater unterlaufen.<\/p>\n<h3>Steuerrechtlicher Rat sinnvoll<\/h3>\n<p>Das deutsche Steuerrecht gilt selbst im Vergleich mit anderen Rechtsgebieten als besonders kompliziert und undurchsichtig. Steuerpflichtige sollten sich daher unbedingt <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung.html\">steuerrechtlichen Rat<\/a><\/strong> einholen und ihre Buchhaltung und Steuererkl\u00e4rungen von Experten durchf\u00fchren lassen, um Risiken zu minimieren und die Steuerlast zu senken. Zudem kann es sinnvoll sein, sich eine gesunde Skepsis gegen\u00fcber der Rechtauffassung der Finanzverwaltung aufzubauen.<\/p>\n<p>BFH Urteil vom 10.02.2015, Az. IX R 18\/14,<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"pokern-umsatzsteuerpflichtig\/\">Pokern kann umsatzsteuerpflichtig sein<\/a><\/strong><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/unternehmen.html\">Steuerrecht und Steuerberatung f\u00fcr Unternehmen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BFH urteilt zum schlichten \u201eVergessen\u201c bei der elektronischen Steuererkl\u00e4rung Die Finanzverwaltung f\u00e4hrt oftmals eine harte Linie bei Steuerpflichtigen, die schlicht vergessen haben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben in ihrer elektronischen Steuererkl\u00e4rung anzugeben. Finanz\u00e4mter werten ein solches Vergessen dann oft als \u201egrob fahrl\u00e4ssig\u201c. 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