{"id":4923,"date":"2015-04-29T16:54:07","date_gmt":"2015-04-29T14:54:07","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4923"},"modified":"2025-08-28T14:02:37","modified_gmt":"2025-08-28T12:02:37","slug":"besetzung-von-aufsichtsraeten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/besetzung-von-aufsichtsraeten\/","title":{"rendered":"Besetzung von Aufsichtsr\u00e4ten: Mitarbeiter von Konzernunternehmen im Ausland z\u00e4hlen mit"},"content":{"rendered":"<p>Sind in Deutschland viele Aufsichtsr\u00e4te von international t\u00e4tigen Gesellschaften falsch besetzt? Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.02.2015 (Az. 3-16 O 1\/14) k\u00f6nnte dies wohl zutreffen: Arbeitnehmer ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften m\u00fcssen n\u00e4mlich nach dem DrittelbG (Gesetz \u00fcber die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat) und dem MitbestG (Gesetz \u00fcber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer) mitgez\u00e4hlt werden!<\/p>\n<h3>Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gesetzlich vorgegeben<\/h3>\n<p>Das DrittelbG schreibt vor, dass der Aufsichtsrat (fast aller) Gesellschaften, die in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen,\u00a0 zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss.<\/p>\n<p>Das MitbestG schreibt sogar vor, dass der Aufsichtsrat zur H\u00e4lfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss, wenn die Gesellschaft mehr als 2.000 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt.<\/p>\n<h3>(Bisher) Herrschende Meinung: Arbeitnehmer ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften werden nicht mitgez\u00e4hlt<\/h3>\n<p>Bislang galt als herrschende Meinung, dass Arbeitnehmer ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften nicht mitgez\u00e4hlt werden. Begr\u00fcndet wird dies mit Hinweis auf das Territorialit\u00e4tsprinzip, wonach sich die deutsche Sozialordnung nicht auf das Hoheitsgebiet anderer Staaten erstrecken kann.<\/p>\n<h3>LG Frankfurt: Mitarbeiter ausl\u00e4ndischer Konzernunternehmen werden mitgez\u00e4hlt<\/h3>\n<p>Das LG Frankfurt am Main entschied am 16.02.2015, dass die Arbeitnehmer im Ausland mitgez\u00e4hlt werden m\u00fcssen, weil weder das DrittelbG noch das MitbestG nach dem Wortlaut die Mitarbeiter von ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften aus der Mitbestimmung herausn\u00e4hmen. Vielmehr verwiesen beide Gesetze (\u00a7 5 Abs. 1 MitbestG, \u00a7 2 DrittelbG) auf die Regelung \u00fcber den Konzern (\u00a7 18 Abs. 1 AktG). Bei \u00a7 18 AktG sei aber unstrittig, dass auch ausl\u00e4ndische Unternehmen Tochtergesellschaften sein k\u00f6nnen. Daher seien deren Arbeitnehmer mitzuz\u00e4hlen. Bei ausl\u00e4ndischen Konzernunternehmen, die ihren Sitz in der EU haben, ergebe sich diese Auslegung zudem (zwingend) aus \u00a0dem Diskriminierungsverbot (Art. 19 AEUV). Der entgegenstehende ausdr\u00fcckliche Wille des Gesetzgebers, der sich aus den Gesetzesmaterialen ergebe, greife nicht durch.<\/p>\n<h3>Antragsteller wurde erst am Tag des Antrags Aktion\u00e4r<\/h3>\n<p>Anzumerken ist, dass der Antragsteller ein Professor f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Arbeitsrecht<\/strong><\/a> war, der erst am Tag des Antrags 100 Namensaktien von der Gesellschaft erwarb. Die Antragsgegnerin verteidigte sich deshalb\u00a0u.a. mit dem Argument, dass der Antrag schon deswegen unzul\u00e4ssig sei, weil der Antragsteller prim\u00e4r wissenschaftliche Zwecke verfolgte.<\/p>\n<p>Das LG Frankfurt am Main folgte dieser Argumentation nicht. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt des Eingangs Aktion\u00e4r und nur darauf komme es an. Zwar ging auch das Gericht davon aus, dass der Antragsteller prim\u00e4r wissenschaftliche Ziele verfolgte und die Aktien nur erwarb, um den Antrag stellen zu d\u00fcrfen. Aber es stellte fest, dass es auf die Motive nicht ankomme.<\/p>\n<p>Der Hauptantrag verfolgte das Ziel, feststellen zu lassen, dass das DrittelbG wegen Versto\u00dfes gegen das Unionsrecht keine Anwendung findet, sodass die Aufsichtsr\u00e4te nicht \u2013 wie bisher \u2013 zu einem Drittel bzw. zur H\u00e4lfte mit Vertretern der Arbeitnehmer, sondern vollst\u00e4ndig ohne Arbeitnehmervertreter zu besetzen seien.<\/p>\n<h3>Beschwerde eingelegt<\/h3>\n<p>Gegen die Entscheidung wurde mittlerweile Beschwerde eingelegt. Als n\u00e4chstes wird das OLG Frankfurt am Main \u00fcber diese entscheiden m\u00fcssen. Es ist zu erwarten, dass am Ende der BGH die Frage \u2013 unter Umst\u00e4nden nach einem Vorlageverfahren an den EuGH \u2013 abschlie\u00dfend kl\u00e4ren muss.<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<p>Falls das OLG oder der BGH die Entscheidung des LG Frankfurt best\u00e4tigt, w\u00fcrde dies f\u00fcr viele Gesellschaften gravierende Folgen haben:<\/p>\n<p>&#8211; Viele mittelst\u00e4ndische Unternehmen m\u00fcssten erstmals einen mitbestimmten Aufsichtsrat bilden.<br \/>\n&#8211; Der Aufsichtsrat gr\u00f6\u00dferer Unternehmen m\u00fcsste anstatt aus einem Drittel zur H\u00e4lfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen.<br \/>\n&#8211; Gro\u00dfe Unternehmen m\u00fcssten die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder anpassen.<\/div><\/p>\n<h3>Unternehmen sollten sich vorbereiten und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten pr\u00fcfen lassen<\/h3>\n<p>Unternehmen sollten die Zeit bis zu einer endg\u00fcltigen Entscheidung nicht unt\u00e4tig verstreichen lassen. Vielmehr k\u00f6nnen sie sich auf m\u00f6gliche Statusfeststellungsverfahren <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gesellschaftsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>vorbereiten<\/strong><\/a> und sich Gedanken dazu machen, ob und ggf. wie es sinnvoll sein k\u00f6nnte, einer Neubesetzung des Aufsichtsrats zu entgehen.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gesellschaftsrecht\/gruendung-einer-gesellschaft\/gruendung-ag.html\" target=\"_blank\">Gr\u00fcndung einer AG (Aktiengesellschaft)<br \/>\n<\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gesellschaftsrecht\/gruendung-einer-gesellschaft.html\" target=\"_blank\">Welche Rechtsform ist f\u00fcr mein Unternehmen die Richtige?<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sind in Deutschland viele Aufsichtsr\u00e4te von international t\u00e4tigen Gesellschaften falsch besetzt? 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