{"id":4907,"date":"2015-04-28T10:54:46","date_gmt":"2015-04-28T08:54:46","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4907"},"modified":"2018-01-04T12:08:37","modified_gmt":"2018-01-04T10:08:37","slug":"erlaubnispflicht-von-bitcoin-vermittlungsplattformen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/erlaubnispflicht-von-bitcoin-vermittlungsplattformen\/","title":{"rendered":"Erlaubnispflicht von Bitcoin-Vermittlungsplattformen"},"content":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend <a href=\"bitlicense-bitcoin-regulierung-in-usa\/\" target=\"_blank\"><strong>andere L\u00e4nder<\/strong><\/a> bereits Gesetze erlassen, um jungen Unternehmen die Arbeit mit kryptographischen W\u00e4hrungen zu erleichtern, herrscht in Deutschland die strikte\u00a0Rechtsauffassung der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Demnach gelten Bitcoin hierzulande als Rechnungseinheiten im Sinne des \u00a7 1 Abs. 11 Nr. 7 KWG und somit als Finanzinstrumente. Viele T\u00e4tigkeiten rund um die digitale W\u00e4hrung <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoin-und-bafin.html\" target=\"_blank\"><strong>unterliegen somit der Aufsicht der BaFin<\/strong><\/a>. Dies hat bereits die weltweit bekannte Plattform localbitcoins.com veranlasst, sich mit Ihrem Angebot nicht mehr an den deutschen Markt zu wenden.<\/p>\n<p>Inwiefern aber unterliegt das Gesch\u00e4ftsmodell von Bitcoin-Vermittlungsplattformen wie localbitcoins.com der deutschen Regulierung und was bedeutet dies f\u00fcr Unternehmen, die eine \u00e4hnliche Dienstleistung anbieten wollen?<\/p>\n<h3>Ist Bitcoin-Vermittlung eine Anlagevermittlung?<\/h3>\n<p>Localbitcoins vermittelte den Kontakt zwischen potentiellen K\u00e4ufern und Verk\u00e4ufern von Bitcoin. Diese kommunizierten \u00fcber die Plattform und trafen sich dann entweder lokal zum Tausch von Bitcoin gegen Bargeld oder wickelten den Kauf per Onlinezahlung \u00fcber Localbitcoins ab. Localbitcoins vermittelte somit die Willenserkl\u00e4rungen der Parteien zum Abschluss von Gesch\u00e4ften \u00fcber die Anschaffung und die Ver\u00e4u\u00dferung von Finanzinstrumenten. Eine solche Vermittlung stellt eine sogenannte Anlagevermittlung im Sinne des \u00a7 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG dar.<\/p>\n<p>Nicht jede Finanzdienstleistung unterliegt jedoch der Aufsicht der BaFin. Vielmehr muss sie gem\u00e4\u00df \u00a7 32 Abs. 1 KWG auch gewerbsm\u00e4\u00dfig oder in einem Umfang erfolgen, die einen in kaufm\u00e4nnischer Weise eingerichteten Gesch\u00e4ftsbetrieb erfordert. Gewerbsm\u00e4\u00dfigkeit liegt grunds\u00e4tzlich dann vor, wenn die Dienstleistung nicht nur einmalig angeboten und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgef\u00fchrt wird. Aber auch wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegt, kann ab einem gewissen Umfang ein kaufm\u00e4nnischer Gesch\u00e4ftsbetrieb notwendig sein. Dies wird anhand objektiver Kriterien bestimmt. Unerheblich ist dabei, ob der Gesch\u00e4ftsbetrieb tats\u00e4chlich in kaufm\u00e4nnischer Weise organisiert ist oder nicht. Da localbitcoins.com eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von 1% von Einstellern erhob, deren Angebot besonders beworben werden soll, war in diesem Fall von einer gewerbsm\u00e4\u00dfigen Dienstleistung auszugehen.<\/p>\n<p>Freilich ist die BaFin nach \u00a7 32 Abs. 1 KWG nur dann zust\u00e4ndige Regulierungsbeh\u00f6rde, wenn die fragliche T\u00e4tigkeit im Inland erbracht wird. Localbitcoins ist jedoch ein finnisches Unternehmen. Allerdings reicht es f\u00fcr die Annahme des Erbringens einer Dienstleistung im Inland, wenn der Anbieter sich zielgerichtet an deutsche Kunden wendet, um ihnen wiederholt und gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Finanzdienstleistungen anzudienen. Indem Localbitcoins eine Internetseite explizit f\u00fcr deutsche Kunden in deutscher Sprache betrieb, war dies der Fall.<\/p>\n<h3>Rechtsfolgen f\u00fcr Vermittlungsplattformen in Deutschland<\/h3>\n<p>Somit lagen beim Gesch\u00e4ftsmodell von Localbitcoins alle <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoin-und-bafin.html\" target=\"_blank\"><strong>Anforderungen an eine Erlaubnispflicht<\/strong><\/a> gem\u00e4\u00df \u00a7 32 Abs. 1 KWG vor. Jeder, der \u00e4hnliche Dienstleistungen in Deutschland anbieten will, muss genau pr\u00fcfen, ob seine Unternehmung ebenfalls der Erlaubnis durch die BaFin bedarf. Wird eine solche Erlaubnis vors\u00e4tzlich oder auch fahrl\u00e4ssigerweise nicht eingeholt, droht laut \u00a7 54 KWG Geld- oder Freiheitsstrafe. Es ist somit ratsam, sich vor Aufnahme eines solchen Gesch\u00e4fts kompetenten Rechtsrat einzuholen, um solche negativen Konsequenzen zu vermeiden.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"bitlicense-bitcoin-regulierung-in-usa\/\" target=\"_blank\"><strong>BitLicense: Das Bitcoin-Regulierungsmodell in den USA<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"bitcoin-regulierung-europaeisches-flickwerk\/\" target=\"_blank\"><strong>Bitcoin-Regulierung: Europ\u00e4isches Flickwerk bereitet Schwierigkeiten<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend andere L\u00e4nder bereits Gesetze erlassen, um jungen Unternehmen die Arbeit mit kryptographischen W\u00e4hrungen zu erleichtern, herrscht in Deutschland die strikte\u00a0Rechtsauffassung der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 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