{"id":4860,"date":"2015-04-20T13:45:45","date_gmt":"2015-04-20T11:45:45","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4860"},"modified":"2022-01-26T10:27:38","modified_gmt":"2022-01-26T08:27:38","slug":"crowdfunding-neue-regelungen-durch-das-kleinanlegerschutzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/crowdfunding-neue-regelungen-durch-das-kleinanlegerschutzgesetz\/","title":{"rendered":"Crowdfunding: Neue Regelungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz"},"content":{"rendered":"<p>Crowdfunding ist eine relativ neue Methode, um ein Projekt zu finanzieren: Auf Internetplattformen wird ein Projekt vorgestellt, zu dessen Realisierung noch Geld fehlt. Menschen, die das Projekt gern in die Tat umgesetzt sehen m\u00f6chten, k\u00f6nnen dann Geld geben. So wird ein Projekt durch eine gro\u00dfe Gruppe von Kapitalgebern finanziert. Da auch sehr kleine Investitionssummen pro Anleger m\u00f6glich sind, ist die potenzielle Zielgruppe gr\u00f6\u00dfer als bei klassischen Beteiligungsformen \u2013 ein Grund, warum Crowdfunding so erfolgreich ist. Die Bundesregierung sieht dabei aber Regulierungsbedarf und hat deshalb die \u00c4nderung einer Reihe von Gesetzen vorgeschlagen, wie dem Verm\u00f6gensanlagegesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz. Diese \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge hat sie in einem eigenen Gesetzentwurf zusammengefasst: Dem Entwurf f\u00fcr das Kleinanlegerschutzgesetz.<\/p>\n<h3>Kleinanlegerschutzgesetz soll Transparenz von Finanzprodukten erh\u00f6hen<\/h3>\n<p>Nach einer Pressemitteilung des Bundestages vom 16. M\u00e4rz 2015 zielt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung darauf ab, die Transparenz von Finanzierungsprodukten zu erh\u00f6hen. Zu diesen Finanzierungsprodukten z\u00e4hlt auch das <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/kapitalanlagerecht\/crowdfunding.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Crowdfunding<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Anleger h\u00e4tten in der Vergangenheit erhebliche Verm\u00f6genseinbu\u00dfen erlitten, weil die Produkte, in die sie investierten, bisher nur einer eingeschr\u00e4nkten Aufsicht unterlagen. So h\u00e4tten sich die Anleger oft geirrt in der Annahme, dass sie die hohen Renditen, die ihnen versprochen wurden, ganz ohne Risiko erzielen k\u00f6nnten.<\/p>\n<h3>Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Kleinanleger<\/h3>\n<p>Deshalb sieht der Gesetzesentwurf eine Reihe von Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Kleinanleger vor: So sollen Anlageprospekte nur noch zw\u00f6lf Monate g\u00fcltig sein und nicht mehr wie bisher unbegrenzt. Solche Prospekte sind quasi der Beipackzettel f\u00fcr Investments. Sie sollen Anleger so informieren, dass sie \u00fcber das Eingehen eines Investments entscheiden k\u00f6nnen. Mit den gesetzlichen \u00c4nderungen soll auch der Kreis derjenigen, die ein solches Prospekt bereitstellen m\u00fcssen, erweitert werden. Beispielsweise soll k\u00fcnftig auch Anbieter von Beteiligungs- oder Nachrangdarlehen diese Pflicht treffen.<\/p>\n<p>Da solche Darlehen aber auch beim Crowdfunding und generell bei gemeinn\u00fctzigen und sozialen Projekten eingesetzt werden, soll es hier einige Ausnahmen von der Prospektpflicht geben: Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne von \u00a7 267a des Handelsgesetzbuches (HGB), deren Gesellschafter eingetragene Vereine mit einer sozialen oder gemeinn\u00fctzigen Zielsetzung sind, sollen dem neuen \u00a7 2b des Verm\u00f6gensanlagegesetzes zufolge von der Prospektpflicht befreit sein, solange der Verkaufspreis s\u00e4mtlicher ausgegebener Verm\u00f6gensanlagen 1 Million Euro nicht \u00fcbersteigt. Grund daf\u00fcr sind dem Entwurf zufolge die hohen Kosten, die das Erstellen eines solchen Prospekts verursachen w\u00fcrde. Soziale und gemeinn\u00fctzige Projekte w\u00fcrden damit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig stark belastet werden.<\/p>\n<h3>Werbeverbot f\u00fcr Verm\u00f6gensanlagen<\/h3>\n<p>Eine weitere geplante Neureglung betrifft ebenfalls das Verm\u00f6gensanlagegesetz und sieht ein Werbeverbot f\u00fcr Verm\u00f6gensanlagen im \u00f6ffentlichen Raum vor (z.B. in Bussen und Bahnen). Darunter f\u00e4llt auch das Crowdfunding. Auch in den Medien soll diesbez\u00fcgliche Werbung starken Restriktionen unterliegen. \u00c4hnlich wie bei der Werbung f\u00fcr Lotterien soll es k\u00fcnftig au\u00dferdem einen standardisierten Warnhinweis geben, der jeder Werbung hinzugef\u00fcgt werden muss und mit dem auf die mit jeder Verm\u00f6gensanlage verbundenen Risiken hingewiesen werden soll.<\/p>\n<p>Hintergrund der Werbebeschr\u00e4nkungen ist dem Entwurf zufolge die massive Beeinflussung der Anleger durch die Werbung f\u00fcr Verm\u00f6gensanlagen. Das blinde Vertrauen der Anleger werde durch eine Mischung aus geschickter Vermarktung, Werbung und unzureichenden Informationen erschlichen. Viele Anleger h\u00e4tten deshalb bisher keine vern\u00fcnftige Einsch\u00e4tzung der mit der Anlage verbundenen Risiken vorgenommen und viel Geld verloren.<\/p>\n<h3>Crowdfunding ideal f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Einrichtungen<\/h3>\n<p>Crowdfunding war und bleibt damit gerade auch f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>gemeinn\u00fctzige Einrichtungen<\/strong><\/a> eine interessante Finanzierungsmethode, wenn es von einer klugen Marketingkampagne begleitet wird. Ohne \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Aufwand k\u00f6nnen gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften durch Crowdfunding nicht nur Geld akquirieren, sondern gleichzeitig die Nachfrage sondieren und ihrem Projekt so optimale Startbedingungen verschaffen. Gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften bewegen sich beim Crowdfunding aber nicht allein wegen ihrer Gemeinn\u00fctzigkeit auf rechtssicherem Boden. Stattdessen haben sie diverse regulatorische und bankaufsichtsrechtliche Vorgaben zu beachten.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Professionelles Spendensammeln: Spendenrecht, Sponsoring, Crowdfunding<br \/>\n<\/strong><\/a><a href=\"kleinanlegerschutzgesetz-ausnahmen-crowdfunding-npos\/\"><strong>Kleinanlegerschutzgesetz: Weitreichende Ausnahmen f\u00fcr Crowdfunding und gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften<\/strong><\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><br \/>\n<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Quellen: <a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2015\/Volltexte\/april\/deutscher-bundestag-crowdfunding-bleibt-umstritten.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung (Aktuelle Meldung) des Bundestages vom 16.03.2015<\/a>; <a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2015\/Volltexte\/april\/gesetzesentwurf-kleinanlegerschutzgesetz-crowdfunding-18-3994.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.02.2015, BT-Drucks. 18\/3994<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Crowdfunding ist eine relativ neue Methode, um ein Projekt zu finanzieren: Auf Internetplattformen wird ein Projekt vorgestellt, zu dessen Realisierung noch Geld fehlt. 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