{"id":4787,"date":"2015-03-24T16:53:15","date_gmt":"2015-03-24T14:53:15","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4787"},"modified":"2015-03-24T16:53:15","modified_gmt":"2015-03-24T14:53:15","slug":"spendenrecht-verdeckte-gewinnausschuettung-spende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/spendenrecht-verdeckte-gewinnausschuettung-spende\/","title":{"rendered":"Spendenrecht: Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung (vGA) vs. Spende"},"content":{"rendered":"<p>Eine st\u00e4dtische Feuerwehr erhielt 100.000 Euro von einer GmbH, damit sie sich ein besseres Einsatzfahrzeug leisten konnte. Das Problem: An der GmbH war die Stadt zu 60 Prozent beteiligt. Die 100.000 Euro kamen mithin letztlich der Stadt zugute. Ob ein solcher Vorgang als steuerbeg\u00fcnstigte Spende oder eher als eine steuerlich nicht zu ber\u00fccksichtigende sog. verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung (vGA) anzusehen ist, besch\u00e4ftigt die Praxis und die Rechtsprechung seit langem und immer wieder, weswegen ein Blick auf das \u2013 wenn auch nicht mehr ganz neue \u2013 Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 3. September 2013 lohnt.<\/p>\n<h3>Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung keine steuerlich abzugsf\u00e4hige Spende<\/h3>\n<p>Spende oder verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung (vGA) \u2013 eine Abgrenzung, die \u00fcber viel Geld entscheiden kann: Stuft die Finanzverwaltung eine Zuwendung als vGA ein, kann die Zuwendung nicht mehr als steuerlich abzugsf\u00e4hige Spende ber\u00fccksichtigt werden. Privilegiert werden sollen ja nur uneigenn\u00fctzige Zuwendungen an Einrichtungen, die ohne Gegenleistung sind. Eine vGA hingegen ist eine Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis veranlasst ist, d.h. bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers einem Nicht-Gesellschafter nicht gew\u00e4hrt w\u00fcrde. Eine solche vGA erfolgt damit gerade nicht freigiebig und mit Spendenmotivation.<\/p>\n<p>Dementsprechend besagt \u00a7 8 Abs. 3 des K\u00f6rperschaftssteuergesetzes (KStG), dass eine vGA das Einkommen nicht mindern darf. Der der Besteuerung zugrunde zu legende Gewinn der K\u00f6rperschaft ist daher um die vGA zu erh\u00f6hen. Beim Gesellschafter wiederum f\u00fchrt eine vGA zu Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen. Mit Blick auf den Spendenabzug ist zu beachten, dass nach \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Spenden nur \u201evorbehaltlich \u00a7 8 Abs. 3 KStG\u201c abziehbare Aufwendungen darstellen. Sprich: Eine vGA ist keine Spende und schlie\u00dft den <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\"><strong>Spendenabzug<\/strong><\/a> aus.<\/p>\n<h3>Spende erweist sich als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung<\/h3>\n<p>Im Fall der st\u00e4dtischen Feuerwehr urteilte das FG Hessen, dass die gro\u00dfz\u00fcgige \u201eSpende\u201c der GmbH an die st\u00e4dtische Feuerwehr in Wahrheit eine vGA war. F\u00fcr die Abgrenzung zwischen vGA und Spende entscheidend seien die Motive des Ausgebenden, so das FG. F\u00fcr die Pr\u00fcfung, inwieweit der Spendenaufwand durch das Verh\u00e4ltnis zum Gesellschafter veranlasst ist, seien Spenden an andere Einrichtungen das ma\u00dfgebliche Abgrenzungskriterium. Das Gericht pr\u00fcfte daher, wie hoch die Spenden waren, die die GmbH an andere Einrichtungen get\u00e4tigt hatte, die vollkommen unabh\u00e4ngig von der Stadt und der GmbH waren. Insoweit war auf die durchschnittlichen Fremdspenden in dem Jahr, in das die streitgegenst\u00e4ndliche Zuwendung fiel, sowie in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren abzustellen.<\/p>\n<p>Da die Fremdspenden bei der GmbH in diesen Jahren nur sehr gering waren und die \u201eSpende\u201c von 100.000 Euro an die st\u00e4dtische Feuerwehr weit \u00fcber das hinausging, was die GmbH \u00fcblicherweise anderen zuwendete, handelte es sich bei ihr nicht um eine \u201efremd\u00fcbliche\u201c Spende, so das FG, sondern um eine vGA. Ein fremder Dritter h\u00e4tte keine so hohe Spende an die Stadt geleistet.<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Soweit es mit Blick auf die Vorjahre gelingt, einen angemessenen Fremdspendenbetrag zu ermitteln, stellt eine Zuwendung an einen Gesellschafter zumindest insoweit eine Spende dar. Nur in H\u00f6he der Differenz zwischen dem noch angemessenen Spendenbetrag in H\u00f6he der durchschnittlichen Fremdspenden und der tats\u00e4chlich geleisteten Zuwendung liegt dann eine vGA vor. So l\u00e4sst sich zumindest noch ein Teil der Zuwendung an den Gesellschafter f\u00fcr den Spendenabzug retten.<\/div><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2015\/Volltexte\/maerz\/fg-hessen-urteil-03-09-2013.pdf\" target=\"_blank\">\u00a0FG Hessen, Urteil v. 03.09.2013 \u2013 Az. 4 K 965\/11<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\"><strong>Mehr zum Spendenrecht &amp; Sponsoring<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine st\u00e4dtische Feuerwehr erhielt 100.000 Euro von einer GmbH, damit sie sich ein besseres Einsatzfahrzeug leisten konnte. Das Problem: An der GmbH war die Stadt zu 60 Prozent beteiligt. Die 100.000 Euro kamen mithin letztlich der Stadt zugute. Ob ein solcher [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":4019,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[68],"tags":[455,456],"class_list":["post-4787","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-spendenrecht","tag-spende","tag-verdeckte-gewinnausschuettung"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4787","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4787"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4787\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4789,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4787\/revisions\/4789"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4019"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4787"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4787"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4787"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}