{"id":4569,"date":"2015-01-21T17:50:43","date_gmt":"2015-01-21T15:50:43","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4569"},"modified":"2015-01-21T17:50:43","modified_gmt":"2015-01-21T15:50:43","slug":"vereinsmitglieder-haben-anspruch-auf-akteneinsicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vereinsmitglieder-haben-anspruch-auf-akteneinsicht\/","title":{"rendered":"Vereinsmitglieder haben Anspruch auf Akteneinsicht"},"content":{"rendered":"<p>Die Mitgliedschaft in einem Verein gibt jedem Mitglied Rechte. Dazu geh\u00f6rt \u2013 und zwar auch au\u00dferhalb der Mitgliederversammlung \u2013 das Recht auf Einsicht in Akten, Urkunden und Mitgliederlisten des Vereins. Voraussetzung ist allerdings, dass das Interesse des Vereinsmitglieds an Akteneinsicht auf der einen Seite das Geheimhaltungsinteresse des Vereins sowie die Belange der anderen Vereinsmitglieder auf der anderen Seite \u00fcberwiegt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seinem Urteil vom 30. Juli 2014 entschieden.<\/p>\n<h3>Einsicht in Finanzen des Vereins<\/h3>\n<p>Kommt es zum Zerw\u00fcrfnis in einem Verein, besteht vor allem an einem Dokument Interesse: Die Akte zu den Vereinsfinanzen. Wie viel Geld bekommt eigentlich der Vorstand? Wie sind die finanziellen Verflechtungen mit dem stadtbekannten Unternehmen zu verstehen? Welche Einnahmen und Ausgaben hat der Verein \u00fcberhaupt?<\/p>\n<p>Darum ging es auch den Vereinsmitgliedern, die in dem Fall vor dem OLG Hamm die Einsicht in die Finanzbuchhaltung des Vereins beantragten. Daraufhin wurden sie schlichtweg nicht mehr zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Doch selbst wenn man davon ausgehe, dass die Einladung nur versehentlich unterblieben war, rechtfertige dies bereits das Interesse, sich \u00fcber die finanziellen Verflechtungen des Vereins zu erkundigen, so das Gericht. Denn ohne Einladung zur Mitgliederversammlung konnten die Vereinsmitglieder diesem Ansinnen \u00fcberhaupt nicht nachkommen.<\/p>\n<h3>Mitgliederliste geh\u00f6rt zu B\u00fcchern des Vereins<\/h3>\n<p>Der Antrag auf Einsicht in Akten, die zeitlich vor dem Zerw\u00fcrfnis angelegt worden waren, ging vor dem OLG Hamm allerdings nicht durch. Konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr ein pflichtwidriges Verhalten des Vereinsvorstandes habe es vor dem Zerw\u00fcrfnis nicht gegeben. Ein blo\u00dfer Argwohn reiche nicht aus, so das Gericht.<\/p>\n<p>Zu den B\u00fcchern und Urkunden des Vereins geh\u00f6rt nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung \u00fcbrigens auch die Mitgliederliste, in der nicht nur die Namen, sondern auch die Adressen s\u00e4mtlicher Mitglieder stehen. Auch insoweit muss ein Vereinsmitglied ein berechtigtes Interesse nachweisen, will es Einsicht in die Liste haben.<\/p>\n<h3>Rechte von Minderheiten in Vereinen<\/h3>\n<p>Unter welchen Umst\u00e4nden dieser Anspruch gerechtfertigt ist, h\u00e4ngt vom konkreten Einzelfall ab. In einem Fall besteht dieser Anspruch aber zweifelsohne: N\u00e4mlich dann, wenn eine Minderheit im Verein eine Mitgliederversammlung einberufen will. Denn mit dem Anspruch auf Einberufung einer Mitgliederversammlung sollen die Rechte der Minderheit gesch\u00fctzt werden. Vorbehaltlich einer abweichenden Satzungsregelung gen\u00fcgt gem\u00e4\u00df \u00a7 37 BGB ein Zehntel der Mitglieder, um die Einberufung zu verlangen. Doch auch f\u00fcr ein solch niedriges Quorum ist der Kontakt zu Gleichgesinnten zwingend vonn\u00f6ten. Ohne die Mitgliederliste w\u00e4re das Quorum praktisch nie zu erreichen.<\/p>\n<p>OLG Hamm, Urteil v. 30.07.2014 \u2013 Az. 8 U 10\/14<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Vereinsrecht<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Mitgliedschaft in einem Verein gibt jedem Mitglied Rechte. Dazu geh\u00f6rt \u2013 und zwar auch au\u00dferhalb der Mitgliederversammlung \u2013 das Recht auf Einsicht in Akten, Urkunden und Mitgliederlisten des Vereins. 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