{"id":4531,"date":"2015-01-19T18:31:10","date_gmt":"2015-01-19T16:31:10","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4531"},"modified":"2020-03-10T13:15:00","modified_gmt":"2020-03-10T11:15:00","slug":"mining-und-cloudmining-die-frage-der-gewerblichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/mining-und-cloudmining-die-frage-der-gewerblichkeit\/","title":{"rendered":"Mining und Cloudmining: Die Frage der Gewerblichkeit"},"content":{"rendered":"<p>Wer sich im Bereich von Bitcoin und anderen Kryptow\u00e4hrungen bewegt, dem stellen sich zun\u00e4chst regulatorische und steuerrechtliche Fragen beim An- und Verkauf von Bitcoin. Eine <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ausf\u00fchrliche \u00dcbersicht rund um dieses Thema<\/a><\/strong>\u00a0haben wir bereits im Februar letzten Jahres ver\u00f6ffentlicht. Wer \u00fcber den gelegentlichen Handel mit Bitcoin hinausgehen m\u00f6chte und selber durch das sogenannte Mining nach Bitcoin sch\u00fcrfen will, muss jedoch weitere rechtliche Fragestellungen beachten.<\/p>\n<h3>Bitcoinmining &#8211; ein Gewerbe?<\/h3>\n<p>Unter Bitcoinmining versteht man, untechnisch formuliert, die Bereitstellung von Rechenleistung zur Berechnung von Bl\u00f6cken f\u00fcr die Bitcoin-Blockchain. Wer einen solchen Block zuerst findet, wird mit aktuell 25 neu geschaffenen Bitcoins belohnt. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits 2013 <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Einkuenfte-aus-Bitcoin-Mining-koennen-steuerpflichtig-sein-1981629.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Auskunft<\/strong><\/a> erteilt, dass es Eink\u00fcnfte aus dem Mining f\u00fcr potentiell steuerbar h\u00e4lt. Wichtig ist hier insbesondere die Steuerbarkeit nach \u00a7 15 EStG als gewerbliche T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 2 Satz 1 EStG \u00fcbt eine gewerbliche T\u00e4tigkeit aus, wer nachhaltig, selbstst\u00e4ndig und mit Gewinnabsicht am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Bitcoinmining bedeutet das, dass man zun\u00e4chst planen m\u00fcsste, seinen Miningclienten \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum laufen zu lassen. Wer nur kurz seine Grafikkarte zu Testzwecken als Miner laufen l\u00e4sst und dabei entgegen aller Wahrscheinlichkeit einen Block findet, handelt nicht nachhaltig.<\/p>\n<h3>Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr durch Verwendung der Bitcoins<\/h3>\n<p>Ob das blo\u00dfe Mining bereits die Teilnahme am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist fraglich. Schlie\u00dflich interagiert hier lediglich die eigene Hardware mit einem Softwarecode im Internet. Sp\u00e4testens mit der Verwendung der Bitcoins zum Tausch oder Verkauf ist jedoch eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr gegeben, da hier mit anderen Personen interagiert wird.<\/p>\n<p>Das wichtigste Kriterium ist die Absicht, mit dem Mining Gewinne zu erzielen. Dies unterscheidet gewerbliche T\u00e4tigkeiten von der blo\u00dfen sogenannten Liebhaberei. Der Gewinn bestimmt sich gem\u00e4\u00df \u00a7 4 EStG durch Betriebsverm\u00f6gensvergleich bzw. durch den \u00dcberschuss der Betriebseinnahmen \u00fcber die Betriebsausgaben. Wer einen Bitcoinminer betreibt, kann alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten geltend machen. Insbesondere sind dies der Anschaffungspreis der Hardware (Die Abschreibungsregeln sind zu beachten!) sowie der anteilige Strompreis. Erwirtschaftet man nach Abzug aller Kosten am Ende des Jahres einen Gewinn, so ergibt sich eine Vermutung zum Betrieb eines Gewerbes.<\/p>\n<p>Aber selbst wenn man nicht sofort Gewinn erzielt, kann ein Gewerbe vorliegen. Dies bestimmt sich danach, ob der Miner \u00fcber seine gesamte Lebenszeit realistischerweise Gewinn erzielen wird. Zum Beispiel wenn die Schwierigkeit der Blockberechnung sinkt oder der Bitcoinpreis steigt. In diesem Fall kann man gem\u00e4\u00df \u00a7 10d EStG die bis dahin entstehenden Verluste vor- oder r\u00fccktragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein dauerhaft verlustbringendes Mining auch zu einer r\u00fcckwirkenden Einstufung als Liebhaberei und einer damit einhergehenden Aberkennung der steuermindernden Verluste f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Das letzte Kriterium das erf\u00fcllt werden muss, ist die Selbstst\u00e4ndigkeit. Dies ist unzweifelhaft der Fall, wenn man seinen Miner selbst mit dem nativen Bitcoinclienten betreibt. Aber auch wenn man sich mit Anderen in einem sogenannten Mining-Pool zusammenschlie\u00dft, d\u00fcrfte eine Selbstst\u00e4ndigkeit gegeben sein. Schlie\u00dflich kann man einen solchen Pool jederzeit wechseln oder seinen Miner abschalten.<\/p>\n<p>In der Gesamtschau werden bei aktivem Bitcoinmining regelm\u00e4\u00dfig alle Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, so dass ein Gewerbe mit allen steuerrechtlichen Konsequenzen vorliegt.<\/p>\n<h3>Der spezielle Fall des Cloudminings<\/h3>\n<p>Der vermehrte Ausfall von Hardwarelieferungen, die Hitzeentwicklung der Ger\u00e4te sowie der hohe Strompreis in L\u00e4ndern wie Deutschland, haben in den letzten Monaten zu einem neuen Trend gef\u00fchrt &#8211; dem sogenannten Cloudmining. Hierbei schafft man sich keine eigene Hardware an, sondern wird Kunde bei einem Anbieter. Dieser nutzt die Zahlungen des Kunden vornehmlich, um die f\u00fcr das Mining erforderliche Hardware anzuschaffen. Der Kunde erh\u00e4lt dann Auszahlungen in H\u00f6he seiner bezahlten Leistung abz\u00fcglich eventueller Geb\u00fchren und Unterhaltskosten.<\/p>\n<p>Im Internet werden dutzende verschiedene Modelle des Cloudminings angeboten. Grunds\u00e4tzlich erf\u00fcllt das Cloudmining alle oben dargelegten Anforderungen an ein Gewerbe. Problematisch ist lediglich die Selbstst\u00e4ndigkeit. Hierbei kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Cloudminingvertrages an.<\/p>\n<p>\u00dcberweist man dem Anbieter lediglich eine fixe Summe f\u00fcr eine spezifische Rechenleistung und erh\u00e4lt danach regelm\u00e4\u00dfige Auszahlungen ohne weitere Ver\u00e4nderungen vornehmen zu k\u00f6nnen, spricht viel gegen eine Selbstst\u00e4ndigkeit und damit gegen ein Gewerbe. Kann man jedoch Rechenleistung zu- und auch wieder verkaufen, seinen Miningpool und die zu sch\u00fcrfende Kryptow\u00e4hrung beliebig aussuchen, dann tritt das Element der Selbstst\u00e4ndigkeit wieder st\u00e4rker hervor.<\/p>\n<h3>Bitcoinmining &#8211; noch viele ungel\u00f6ste Fragen<\/h3>\n<p>Die Einstufung des Minings als Gewerbe f\u00fchrt dazu, dass potentielle Miner verschiedene Dinge beachten m\u00fcssen. Zum einen ist eine Gewerbeanmeldung gem. \u00a7 14 Abs. 1 GewO erforderlich, zum anderen sind Gewinne beim Finanzamt anzuzeigen, weiterhin sind beim Verkauf der so gesch\u00fcrften Bitcoins Fragen der Mehrwertsteuer zu kl\u00e4ren. Vers\u00e4umnisse hierbei k\u00f6nnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen. Insbesondere im Bereich des Cloudminings ist hier vieles noch ungekl\u00e4rt. Bevor Sie in diesem Bereich aktiv t\u00e4tig werden, empfehlen wir, sich <strong><a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">fachkundig beraten<\/a><\/strong> zu lassen.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Besteuerung von Bitcoin, Ether und Co.<br \/>\n<\/strong><\/a><a title=\"Ist die Investition in Bitcoin-Mining-Pools eine Verm\u00f6gensanlage?\" href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/bitcoin-mining-pools-vermoegensanlage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Ist die Investition in Bitcoin-Mining-Pools eine Verm\u00f6gensanlage?<\/strong><\/a><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><br \/>\n<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer sich im Bereich von Bitcoin und anderen Kryptow\u00e4hrungen bewegt, dem stellen sich zun\u00e4chst regulatorische und steuerrechtliche Fragen beim An- und Verkauf von Bitcoin. 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