{"id":4144,"date":"2014-04-14T15:08:11","date_gmt":"2014-04-14T13:08:11","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=4144"},"modified":"2025-08-28T14:13:24","modified_gmt":"2025-08-28T12:13:24","slug":"richtig-vererben-erbrecht-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/richtig-vererben-erbrecht-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"Richtig vererben: Erbrecht im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p>Wer stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, tut seinen Angeh\u00f6rigen oft keinen Gefallen. Streitigkeiten zwischen den Erben sind an der Tagesordnung, nicht selten werden sie vor Gericht ausgetragen \u2013 mit den entsprechenden Kostenfolgen.<\/p>\n<h3>Gesetzliche Erbfolge<\/h3>\n<p>Hinterl\u00e4sst der Erblasser kein Testament, so tritt die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>gesetzliche Erbfolge<\/strong><\/a> ein, d. h. Erben werden nicht zwingend diejenigen Personen, die dem Erblasser nahestehen, sondern die im Gesetz genannten Verwandten des Verstorbenen in H\u00f6he des vom Gesetz ebenfalls genannten Anteils. Gesetzliche Erben sind neben dem Ehegatten zun\u00e4chst die Abk\u00f6mmlinge des Erblassers, d. h. seine Kinder, Enkel etc. Sind keine Abk\u00f6mmlinge vorhanden, erben die Eltern und\/oder die Geschwister des Erblassers. Sind solche Erben \u201ezweiter Ordnung\u201c ebenfalls nicht vorhanden, sind die Gro\u00dfeltern bzw., was die Regel sein d\u00fcrfte, deren Abk\u00f6mmlinge, also Onkel, Tanten, Basen und Vettern Erben des Verstorbenen. Das Verm\u00f6gen landet so im Zweifel (auch) bei Personen, denen der Erblasser nichts zukommen lassen wollte.<\/p>\n<h3>Erbengemeinschaft oft problematisch<\/h3>\n<p>Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine sog. Erbengemeinschaft, d. h. der Nachlass wird gemeinschaftliches Verm\u00f6gen aller Erben. Erbengemeinschaften sind h\u00e4ufig Grund f\u00fcr \u00c4rger: Es ist n\u00e4mlich an ihnen, den Nachlass untereinander aufzuteilen. Je umfangreicher der Nachlass, umso komplizierter wird aber diese Aufteilung \u2013 nicht selten m\u00fcssen externe Gutachter mit der Erstellung von Wertgutachten beauftragt werden. K\u00f6nnen sich die Erben \u00fcber die Aufteilung von Sachverm\u00f6gen (Schmuck, Antiquit\u00e4ten, Grundst\u00fccke o. \u00e4.) nicht einigen, ist das Verm\u00f6gen, auch das m\u00f6glicherweise seit Generationen in Familienbesitz stehende Verm\u00f6gen, zu verkaufen und der Erl\u00f6s zwischen den Erben entsprechend ihren Anteilen aufzuteilen.<\/p>\n<h3>Formvorschriften f\u00fcr ein Testament<\/h3>\n<p>Jeder ist frei, sein Verm\u00f6gen unabh\u00e4ngig von der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge zu vererben, z. B. an Verwandte, die bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nichts erhalten w\u00fcrden, aber auch an Personen, zu denen kein Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis besteht oder an juristische Personen wie z. B. gemeinn\u00fctzige <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Stiftungen<\/strong><\/a>, <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\"><strong>Vereine<\/strong><\/a> etc. Jeder, der seine Verm\u00f6gensnachfolge nicht dem Zufall \u00fcberlassen will und Streitereien unter seinen Erben vermeiden will, sollte also ein Testament errichten. Beim Abweichen von der gesetzlichen Erbfolge sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Erben zumindest ihren Pflichtteil, d. h. die H\u00e4lfte dessen, was das Gesetz vorsieht, erhalten. Auf diesen haben sie n\u00e4mlich einen Anspruch.<\/p>\n<p>Damit ein <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht\/testament.html\" target=\"_blank\"><strong>Testament<\/strong><\/a> wirksam ist, muss es bestimmte Formvorschriften erf\u00fcllen: \u00a0Man kann im Hinblick auf die Form zwischen einem eigenh\u00e4ndigen und einem \u00f6ffentlichen Testament unterscheiden. Ein eigenh\u00e4ndiges Testament muss der Erblasser pers\u00f6nlich handschriftlich abfassen und unterschreiben, nach M\u00f6glichkeit sollte er es auch mit Ort und Datum versehen. Der Erblasser kann das Testament zuhause aufbewahren, er kann es aber auch beim Amtsgericht in Verwahrung geben. Zur Errichtung eines \u00f6ffentlichen Testaments ist hingegen ein Notar hinzuzuziehen.<\/p>\n<h3>Aufteilung des Nachlasses<\/h3>\n<p>Durch Testament kann der Erblasser nicht nur fremde Personen zu Erben berufen oder von der vom Gesetz vorgesehenen Verteilungsquote abweichen, er kann auch den Erben bei der Auseinandersetzung, d. h. Aufteilung des Nachlasses Vorgaben machen, auch wenn die Erben im gegenseitigen Einvernehmen von dieser sog. Teilungsanordnung abweichen k\u00f6nnen. Eine reine Teilungsanordnung \u00e4ndert nichts an der gesetzlichen oder vom Erblasser bestimmten Erbfolge oder der H\u00f6he des Anteils. Wurde einem Erben ein Nachlassgegenstand zugewiesen, der seinen Anteil wertm\u00e4\u00dfig \u00fcbersteigt, so m\u00fcsste er seinen Miterben aus seinem eigenen Verm\u00f6gen einen entsprechenden Ausgleich leisten.<\/p>\n<p>Der Erblasser ist aber nicht gehindert, einen Erben durch Zuweisung eines Nachlassgegenstandes auch wertm\u00e4\u00dfig zu beg\u00fcnstigen (sog. Vorausverm\u00e4chtnis). Seinen jeweiligen Willen sollte er seinen Erben zuliebe im Testament unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck bringen.<\/p>\n<h3>Internationales Erbrecht<\/h3>\n<p>Viele in Deutschland lebende Menschen, sowohl Angeh\u00f6rige anderer EU-Mitgliedsstaaten als auch von au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union kommend, haben zwar ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, jedoch nicht die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit. Ma\u00dfgeblich daf\u00fcr aber, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, ist nach deutschem Recht die Staatsangeh\u00f6rigkeit des Erblassers. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass das ausl\u00e4ndische Recht seinerseits auf deutsches Recht zur\u00fcckverweist und zum Ergebnis kommt, dass bei einem in Deutschland lebenden Staatsangeh\u00f6rigen deutsches Erbrecht angewandt werden soll.<\/p>\n<p>Eine solche R\u00fcckverweisung wird vom deutschen Recht anerkannt. Die R\u00fcckverweisung kann sich dabei auf den Nachlass insgesamt beziehen, das ausl\u00e4ndische Recht kann z.B. aber auch bestimmen, dass auf Immobilienverm\u00f6gen deutsches Recht, auf bewegliches Verm\u00f6gen das ausl\u00e4ndische Recht anzuwenden sei. Wie die Sach- und Rechtslage im Einzelfall ist, sollte fr\u00fchzeitig abgekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h3>Testament fr\u00fchzeitig anfertigen<\/h3>\n<p>Wird die Verm\u00f6gensnachfolge nicht rechtzeitig geplant, mischt sich auf Seiten der Nachkommen im Todesfall zur Trauer nicht selten auch \u00c4rger \u00fcber die hinterlassenen Probleme in Bezug auf die Erbschaft. \u00dcber sein Testament kann man sich daher nicht fr\u00fch genug Gedanken machen. \u00c4ndern sich die Verh\u00e4ltnisse im Laufe des Lebens, l\u00e4sst es sich auch jederzeit wieder \u00fcberarbeiten und auf den neuesten Stand bringen. Eines ist sicher: Jedes Testament ist besser als keines. Klare Anordnungen in einem Testament geben dem Erblasser das gute Gef\u00fchl, alles N\u00f6tige veranlasst zu haben. Die Nachkommen werden das zu sch\u00e4tzen wissen.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"erben-muessen-banken-nicht-in-jedem-fall-ihr-erbrecht-mittels-erbscheins-nachweisen\/\" target=\"_blank\"><strong>Erben m\u00fcssen Banken nicht in jedem Fall ihr Erbrecht mittels Erbscheins nachweisen<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht\/testament.html\" target=\"_blank\"><strong>Testamentsberatung nutzen \u2013 Unn\u00f6tigen Streit vermeiden<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, tut seinen Angeh\u00f6rigen oft keinen Gefallen. Streitigkeiten zwischen den Erben sind an der Tagesordnung, nicht selten werden sie vor Gericht ausgetragen \u2013 mit den entsprechenden Kostenfolgen. 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