{"id":2823,"date":"2012-11-29T18:31:53","date_gmt":"2012-11-29T17:31:53","guid":{"rendered":"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/?p=2823"},"modified":"2016-10-27T10:27:32","modified_gmt":"2016-10-27T08:27:32","slug":"zeitenwende-fur-die-wohlfahrtsverbande-eugh-kassiert-umsatzsteuerfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/zeitenwende-fur-die-wohlfahrtsverbande-eugh-kassiert-umsatzsteuerfreiheit\/","title":{"rendered":"Zeitenwende f\u00fcr die Wohlfahrtsverb\u00e4nde \u2013 EuGH kassiert Umsatzsteuerfreiheit"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fr\u00fchzeitig wiesen wir darauf hin (siehe <a title=\"Umsatzsteuerliche Bevorzugung der Wohlfahrtsverb\u00e4nde gegen\u00fcber anderen sozialen Dienstleistern europarechtswidrig\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2011\/06\/21\/umsatzsteuerliche-bevorzugung-der-wohlfahrtsverbande-gegenuber-anderen-sozialen-dienstleistern-europarechtswidrig\/\" target=\"_blank\">HIER<\/a> und <a title=\"Leistungsb\u00fcndel \u201eBetreutes Wohnen\u201c ist umsatzsteuerfrei \u2013 Wohlfahrtsverb\u00e4nde umsatzsteuerlich aber weiter unter Druck\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2011\/10\/04\/leistungsbundel-betreutes-wohnen-ist-umsatzsteuerfrei-wohlfahrtsverbande-umsatzsteuerlich-aber-weiter-unter-druck\/\" target=\"_blank\">HIER<\/a>), was der EuGH jetzt auch aktuell feststellt: Die Umsatzsteuerbefreiung speziell f\u00fcr Wohlfahrtsverb\u00e4nde und deren Mitglieder verst\u00f6\u00dft gegen europ\u00e4isches Recht. Die gewachsene, kulturhistorische Sonderstellung der Wohlfahrtsverb\u00e4nde muss der europ\u00e4ischen Forderung nach funktionaler Gleichheit aller Akteure weichen \u2013 auch bei den sozialen Dienstleistungen. Die umsatzsteuerliche Struktur der Wohlfahrtsverb\u00e4nde wird sich daher in Zukunft von Grund auf \u00e4ndern. Gleichzeitig senkt der Gesetzgeber jedoch den Anteil der erforderlichen Kosten\u00fcbernahme durch die Sozialkassen als Voraussetzung f\u00fcr die Umsatzsteuerfreiheit bei den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Auch den not\u00e4rztlichen Fahrdiensten wird von den Gerichten eine zweite Chance gegeben.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Ausgangslage<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausgangspunkt war die Klage der privaten Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes, die die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Leistungen begehrte. Dabei griff sie sowohl die damalige 67% (2\/3) Kosten\u00fcbernahmequote durch Sozialkassen als Voraussetzung f\u00fcr die Umsatzsteuerfreiheit von Alten-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen an als auch die Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr Wohlfahrtsverb\u00e4nde, die bislang ohne Beachtung dieser Quote <a title=\"Umsatzsteuerliche Bevorzugung der Wohlfahrtsverb\u00e4nde gegen\u00fcber anderen sozialen Dienstleistern europarechtswidrig\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2011\/06\/21\/umsatzsteuerliche-bevorzugung-der-wohlfahrtsverbande-gegenuber-anderen-sozialen-dienstleistern-europarechtswidrig\/\" target=\"_blank\">allein aufgrund ihres Status als Wohlfahrtsverband<\/a> Umsatzsteuerfreiheit genie\u00dfen. Insbesondere hinsichtlich des zweiten Aspektes gab der EuGH der Kl\u00e4gerin nun Recht. Nicht die Forderung nach einer Kosten\u00fcbernahmequote durch die Sozialkassen als solche verst\u00f6\u00dft gegen die MwStSystRL, aber die Tatsache, dass an bestimmte Organisationsformen (die Wohlfahrtsverb\u00e4nde) nicht die gleiche Forderung gestellt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Reaktion des Gesetzgebers und Auswirkungen bei den Wohlfahrtsverb\u00e4nden<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Reaktion des Gesetzgebers durch das aktuelle Jahressteuergesetz 2013 ist insoweit konsequent (vgl. oben). Die Umsatzsteuerbefreiung der Wohlfahrtsverb\u00e4nde wird durch den organisationsneutralen Begriff der \u201esozialen Einrichtung\u201c nach der MwStSystRL ersetzt. Eine solche finanziert sich nach der neuen gesetzlichen Definition weit \u00fcberwiegend durch die Staatskasse, durch die Sozialkassen, \u00fcber die Kirchen und\/oder durch Spenden. Umsatzsteuerfreiheit im Bereich sozialer Dienstleistungen erlangen die Wohlfahrtsverb\u00e4nde au\u00dferdem nur noch dann, wenn sie sich konsequent auf \u201eeng mit der Sozialf\u00fcrsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen\u201c beschr\u00e4nken. Dies ist eine hohe H\u00fcrde. Eigenzahlungen der betreuten Personen \u2013 auch wenn diese hinter marktg\u00e4ngigen Preisen zur\u00fcckbleiben \u2013 werden k\u00fcnftig also sch\u00e4dlich sein. Die Br\u00fccke schl\u00e4gt der Gesetzgeber jedoch zumindest bei den Alten-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Dort wird die weit \u00fcberwiegende Finanzierung abseits des Marktes nicht gefordert. Vielmehr wird die Quote der sozialstaatlichen Kosten\u00fcbernahme von 40% auf 25% gesenkt. Diese bereichsspezifische Ausnahme soll nach dem Willen des Gesetzgebers das Kerngesch\u00e4ft der Wohlfahrtsverb\u00e4nde und ihrer Mitglieder weiter umsatzsteuerfrei halten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Umsatzsteuerbefreiung bei Leistungen im Auftrag anderer: zweite Chance f\u00fcr die not\u00e4rztliche Versorgung<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erstes Standbein der k\u00fcnftigen umsatzsteuerrechtlichen Aufstellung der Wohlfahrtsverb\u00e4nde ist damit die Fokussierung auf einzelne, bereichsspezifische Umsatzsteuerbefreiungen, wie beispielsweise bei den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Inwieweit auch das zweite Standbein, die Befreiung als \u201esoziale Einrichtung\u201c, tragf\u00e4hig ist, muss sich erst noch zeigen. Wohlfahrtsverb\u00e4nde werden n\u00e4mlich h\u00e4ufig in \u201eDreiecksbeziehungen\u201c t\u00e4tig. Sie verpflichten sich dem Staat oder Dritten gegen\u00fcber, Sozialdienstleistungen in deren Auftrag durchzuf\u00fchren. Ein gutes Beispiel ist die not\u00e4rztliche Versorgung (Leitstelle, Notfallwagen und Rettungshelfer) als Aufgabe der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen. Schlie\u00dfen solche Dreiecksbeziehungen die Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen des Wohlfahrtverbandes aus (weil zwar den Betroffenen geholfen, rein formal aber an den Auftraggeber geleistet wird), l\u00e4uft die neue Befreiungsvorschrift ins Leere.<\/p>\n<p>Das FG D\u00fcsseldorf erweist den Verb\u00e4nden insoweit einen Dienst und gibt dem BFH Gelegenheit, seine uneinheitliche Linie in diesem Bereich nochmals zu \u00fcberdenken und so f\u00fcr Rechtssicherheit zu sorgen. Denn bisher liegt hier einiges im Argen: Der BFH hatte n\u00e4mlich einerseits festgestellt, dass ein Leistungsangebot gegen\u00fcber Not\u00e4rzten <a title=\"Haus-Notruf-Dienste, not\u00e4rztliche Transportdienste und Men\u00fcservice: umsatzsteuerfrei oder nicht?\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2011\/03\/30\/haus-notruf-dienste-notarztliche-transportdienste-und-menuservice-umsatzsteuerfrei-oder-nicht\/\" target=\"_blank\">gerade nicht eng mit der Sozialf\u00fcrsorge im Sinne des Europarechts verbunden<\/a> sei, so z.B., wenn Medikamente und medizinisches Ger\u00e4t an \u00c4rzte f\u00fcr deren weiteren Gebrauch geliefert werden. Bei der <a title=\"Leistungsb\u00fcndel \u201eBetreutes Wohnen\u201c ist umsatzsteuerfrei \u2013 Wohlfahrtsverb\u00e4nde umsatzsteuerlich aber weiter unter Druck\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2011\/10\/04\/leistungsbundel-betreutes-wohnen-ist-umsatzsteuerfrei-wohlfahrtsverbande-umsatzsteuerlich-aber-weiter-unter-druck\/\" target=\"_blank\">Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr \u201ebetreutes Wohnen\u201c<\/a> war es f\u00fcr die Richter andererseits nicht entscheidend, dass sich der Anbieter gegen\u00fcber dem Vermieter zur Erbringung der Pflegeleistungen verpflichtet hatte. Dieser Sachverhalt sei <em>\u201enicht vergleichbar mit dem Fall, in dem [&#8230;] einem Notarzt ein Fahrzeug zur Verf\u00fcgung gestellt [wird], damit dieser seine steuerbefreite Notarztt\u00e4tigkeit aus\u00fcben kann\u201c<\/em>. Das lag auch <a title=\"Freiwilliges Soziales\/\u00d6kologisches Jahr und Umsatzsteuer\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2010\/01\/06\/freiwilliges-sozialesokologisches-jahr-und-umsatzsteuer\/\" target=\"_blank\">auf der Linie der fr\u00fcheren Rechtsprechung<\/a>. Und auch in der Folge st\u00f6rte sich der BFH (in Bezug auf Fahrdienste) nicht mehr an der Dreiecksbeziehung und <a title=\"Fahrdienste der Wohlfahrtsverb\u00e4nde sind umsatzsteuerfrei\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2012\/02\/02\/fahrdienste-der-wohlfahrtsverbande-sind-umsatzsteuerfrei\/\" target=\"_blank\">gew\u00e4hrte die Umsatzsteuerbefreiung<\/a> \u2013 allerdings gest\u00fctzt auf das nationale Recht.<\/p>\n<p>Diese Rechtsprechung nimmt das FG D\u00fcsseldorf nun auf. In seinem Urteil erkl\u00e4rt es die not\u00e4rztlichen (Dreiecks-) Leistungen eines Wohlfahrtsverbandes an die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung f\u00fcr umsatzsteuerbefreit, und zwar sowohl nach nationalem als auch nach europ\u00e4ischem Recht. Das Gericht widerspricht damit der urspr\u00fcnglichen Haltung des BFH, die dieser freilich durch seine Folgeentscheidungen selbst in Frage gestellt hat. Jetzt ist die Revision unter Az. V R 13\/12 anh\u00e4ngig. Es ist auf eine Antwort zu hoffen, die die Interessen der Wohlfahrtsverb\u00e4nde, aber auch den Willen des Gesetzgebers, ber\u00fccksichtigt, der aktuell feststellt: <em>\u201e[Die neue Befreiung nach dem Europarecht] verlangt nicht zwingend, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen der hilfsbed\u00fcrftigen Person und dem Leistenden bestehen, solange die Sozialf\u00fcrsorge tats\u00e4chlich gegen\u00fcber der hilfsbed\u00fcrftigen Person erfolgt\u201c<\/em>.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify; background: #d9d9d9 0 50%;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"font-size: 9pt;\">Hinweis<\/span><\/span>: Die Wohlfahrtsverb\u00e4nde und ihre Mitglieder k\u00f6nnen sich noch bis zum 31.12.2012 auf die bisherige Beg\u00fcnstigung verlassen. Diese erfasst auch die Fahrdienste \u2013 je nach Ausgang des Verfahrens vor dem BFH auch die Notfallversorgung (angesichts der unklaren Rechtsprechung sind Bescheide unbedingt offen zu halten). Ab 01.01.2013 m\u00fcssen dann s\u00e4mtliche Angebote verst\u00e4rkt auf die einzelnen t\u00e4tigkeitsbezogenen Umsatzsteuerbefreiungen zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Bei Alten- und Pflegeeinrichtungen ergeben sich hier neue Spielr\u00e4ume, im \u00dcbrigen wird die Luft bei marktg\u00e4ngigen Leistungsangeboten aber d\u00fcnner. Bei den sozialen Dienstleistungen im Auftrag Dritter k\u00f6nnte sich das aktuell anh\u00e4ngige Verfahren als entscheidende Weichenstellung erweisen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 8pt;\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/EuGH_C_174_11_Wohlfahrtsverbaende_und_Ambulante_Pflege.pdf\">EuGH, Urteil v. 15.11.2012, Rs. C-174\/11.<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/FG_Duesseldorf_5_K_3717_09_Umsatzsteuerfreiheit_notaerztliche_Versorgung.pdf\">FG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 22.02.2012, Az. 5 K 3717\/09 U.<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fr\u00fchzeitig wiesen wir darauf hin (siehe HIER und HIER), was der EuGH jetzt auch aktuell feststellt: Die Umsatzsteuerbefreiung speziell f\u00fcr Wohlfahrtsverb\u00e4nde und deren Mitglieder verst\u00f6\u00dft gegen europ\u00e4isches Recht. 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